Das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz zur bundesweiten Notbremse in der Corona-Pandemie sieht weitreichende Einschränkungen im Alltagsleben der Bürger vor. Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz die Grenze von 100 positiv Getesteten auf 100.000 Einwohner übersteigt.
Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft. Am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
AUSGANGSSPERRE
In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gilt von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr bleibt die „im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine“ erlaubt, also zum Beispiel Joggen ohne Begleitung. Der Weg zur Arbeit oder der Arztbesuch im Notfall sind immer erlaubt.