Nach dem Freiheits-Urteil in Wien, das quasi die gesamte Corona-Politik der türkis-grünen Regierung abwatschte und die umstrittenen PCR- und Antigen-Tests für untauglich erklärte, folgt in Deutschland nun ein ähnlicher Beschluss. Dort hatte sich das Amtsgericht Weimar nämlich damit auseinanderzusetzen, ob die Masken- und Testpflicht in Schulen rechtlich zulässig sei.
So viel vorweg: Das Gericht erklärte sie, wie zahlreiche Maßnahmen zuvor, für illegal. Mit sofortiger Wirkung dürfen mehrere Schulen in Weimar ihren Schülern nicht länger vorschreiben, Masken zu tragen, Abstand zu halten und an Schnelltests teilzunehmen. Das alleine ist aber nicht beachtenswert. Denn in der Begründung bestätigt das Gericht gleich mehrfach die Standpunkte von Kritikern eindrucksvoll.
PCR-Tests für Diagnostik untauglich, Masken nutzlos
So schädige der Abstands- und Maskenzwang die Kinder „physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht“. Dies gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass Schulen „keine wesentliche Rolle im ‚Pandemie‘-Geschehen“ einnähmen.
Im Bezug auf die Schul-Tests sei festzustellen, dass die „verwendeten PCR-Tests und Schnelltests […] für sich allein und schon im Ansatz nicht geeignet“ seien, eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus festzustellen. Insbesondere stellt das Gericht dabei in seiner Argumentation fest, dass es bei diesen Tests eine enorme Fehlerquote gäbe. Ein Zwang zum „anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden“ könne mangels Verhältnismäßigkeit nicht auferlegt werden.