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Verkehrsministerkonferenz: Durchsetzung von Maskenpflicht Aufgabe des Staates

Deutschland
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Sollen Zugbegleiter die Maskenpflicht durchsetzen? Ein Prüfauftrag der Ministerpräsidenten dazu war auf scharfe Kritik gestoßen.
Die Verkehrsminister der Länder sagen nun: Das ist kein gangbarer Weg.
 

Die Verkehrsminister der Länder haben sich in Sachen Maskenpflicht hinter die Beschäftigten von Bus- und Bahn-Unternehmen gestellt: Sie sollen nicht die Einhaltung durchsetzen müssen und zu „Hilfssheriffs“ werden.

„Die Durchsetzung von Bußgeldern ist eine staatliche Aufgabe und kann nicht den Verkehrsunternehmen aufgebürdet werden“, sagte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Das sollten wir nicht den Beschäftigten in Bussen und Bahnen zusätzlich zumuten.“

In einem Beschluss stellt die Verkehrsministerkonferenz nach Beratungen mehrheitlich fest, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, nicht alleine der Unternehmen.

Vorausgegangen war ein Prüfauftrag der Ministerpräsidenten. Diese hatten bei ihren Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Ende August ein weitgehend einheitliches Bußgeld von mindestens 50 Euro für Maskenverweigerer vereinbart und darüber hinaus festgehalten: „Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein – wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.“

Dies war auf scharfe Kritik etwa bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gestoßen. Der kommissarische Vorsitzende der EVG, Klaus-Dieter Hommel, hatte erklärt: „Es ist unverantwortlich, den Beschäftigten in den Zügen diese zusätzliche Aufgabe aufzubürden.“ Diese seien bereits extrem belastet. Es gebe Pöbeleien und Übergriffe gegenüber Zugbegleitern, wenn diese nur auf die Maskenpflicht hinwiesen. „Wenn sie jetzt von Maskenverweigerern ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen sollen, würde das das Konfliktpotenzial noch einmal vervielfachen.“ Eine Maskenpflicht könne nur von der Bundespolizei durchgesetzt werden.

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