Berlin hat still und heimlich mit Wirkung zum 22. April seinen Bürgern die Grundrechte entzogen. Wegen der Corona-Krise regiert Bürgermeister Michael Müller nun aufgrund von Notstandsgesetzen und kann wie in einer Diktatur brutal gegen jeden Bürger vorgehen.
von Günther Strauß
Das Coronavirurs eignet sich hervorragend, um die Freiheiten der Bürger einzuschränken. Erst kürzlich warnte der bekannte US-amerikanische Whistleblower und ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vor einem Missbrauch der Corona-Krise durch Regierungen, um Überwachung und Unterdrückung weiter voranzutreiben. In Berlin ist dies nun still und heimlich geschehen.
Grundrechte weitreichend eingeschränkt
Mit der Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV) hat Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller gemeinsam mit Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, nun den feuchten Traum freiheitsfeindlicher Überwachungsfanatiker wahr werden lassen. Unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes wurden den Bürgern kurzerhand die Grundrechte entzogen.
Was zunächst noch vergleichsweise harmlos klingt, nämlich das Verbot von Großveranstaltungen, woran viele Bürger sich mittlerweile schon gewöhnt haben, wird mit fortschreitendem Studium der Verordnung immer krasser. In den ersten beiden Paragraphen werden Großveranstaltungen, Theater-, Konzert- und Opernaufführungen bis zum 31. August 2020 verboten – eine Tatsache, die vielen Bürgern bereits bekannt ist. Doch Pragraph 3 der Verordnung schlägt dem Fass den Boden aus:
§ 3 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes),
die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und
der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.