Als sich die Anzeichen über die Unterversorgung der Truppe mehrten und auch begannen öffentlich wahrgenommen zu werden, hob das Verteidigungsministerium den nicht ohne weiteres auf den Wortsinn schließenden Begriff der Friedensdividende aus der Taufe.
Nüchtern und auf ihren originären Verwendungszweck beschränkt – so ließen sich die deutschen Streitkräfte noch nie betrachten. Schon Altkanzler Adenauer sah die Wiederbewaffnung nicht isoliert, sondern in ihr das Vehikel für die Westintegration und damit als einen Zweck an, der außerhalb der bloßen Verteidigungsfähigkeit lag. Im Unterschied zu heute steckte in den Streitkräften bis zur Wiedervereinigung aber noch das, was man abstrakt generell von ebensolchen erwarten darf: Eine hinreichend ausgerüstete und daher schlagkräftige Truppe. Diese nahm insbesondere im Bereich des Gefechts der verbundenen Waffen eine herausragende Rolle im westlichen Bündnis ein und war damit ein unverzichtbares Element für den erprobten Ernstfall, der darin bestanden hätte, heimischen Grund- und Boden sowie die freiheitliche Lebensweise mit Waffengewalt zu verteidigen.
Der Wiedervereinigung folgten substantielle Einsparungen, nicht enden wollende Reformen an deren Spitze die Abschaffung der Wehrpflicht stand, die stets flankiert waren von einer einträchtigen, kollektiven Interesselosigkeit der Öffentlichkeit. Die Bundeswehr bekam etwas museumsdorfartiges, das man vorhält, weil es die anderen Staaten auch haben, ohne aber sich die Frage zu stellen wofür. Dass das Grundgesetz den Zweck der Streitkräfte namentlich Verteidigung in Art. 87a Abs.1 S.1 klar benennt, hat sich in diesem Zusammenhang in einer nicht weiter beachteten Randnotiz erschöpft."
weiterlesen