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Umfrage zur Rechtsstellung der Deutschen - Wie wird die Antwort der Politiker ausfallen?

Deutschland
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MdB Dr. Wolfgang Schäuble

Präsident des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Klärung der Rechtsstellung deutscher Bürger mit deutscher Abstammung

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich schreibe Ihnen als deutscher Bürger und als Herausgeber der Zeitung VOLLDRAHT. Mein Anliegen betrifft die offizielle Klärung, in welcher Rechtstellung die deutschen Bürger mit deutscher Abstammung im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Die kleinen Anfragen zur Staatsangehörigkeit durch die Parteien Die Grünen/Bündnis 90 und der AfD sowie die öffentlichen Äußerungen  diverser Politiker führten eher zu Verwirrung als zur Aufklärung. Bezeichnend für die intransparente Kommunikation mit den Antwort suchenden Bürgern ist die Verweigerung der Vertreter von Institutionen der Bundesrepublik Deutschland, auf konkrete Nachfrage eine klare Antwort zu liefern.

Ich habe den Themenkomplex nach einer kurzen Einleitung in 4 Fragen gestellt, die durch eine Kooperation mit ca. 200 Bürgern erarbeitet wurden. Wir möchten Sie bitten, uns zeitnah eine rechtssichere und verbindliche Beantwortung zukommen zu lassen.

Hochachtungsvoll

Jörn B a u m a n n Vorsitzender VOLLDRAHT e.V.                                                       Dargun, 26. Januar 2019

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig. 


Vorwort:

Rechtstellung eines Deutschen                                                                                                                          

Der Vorbehalt des Gesetzes ist ein zentrales Instrument zur Sicherung von Grundrechten. Gerade die Idee von abgesicherten Rechtspositionen, wie den Bürger- und Grundrechten, kann funktional nur umgesetzt werden mit einem solchen Vorbehalt. Dies betrifft sowohl die Modifizierung von Grundrechten als auch die Regelung zulässiger Eingriffe in diese Rechtspositionen und ihre Rechtfertigung. Mit dem Vorbehalt des Gesetzes darf nicht das Prinzip des Vorrangs des Gesetzes verwechselt werden: Der Vorrang des Gesetzes regelt nicht, wann ein Gesetz erforderlich ist, sondern bestimmt nur, dass ein bestehendes Gesetz anderen Normen (wie Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften sowie weiteren Regelungen wie Erlass, Verwaltungsakt, Beschluss, Urteil) vorgeht und Exekutive bzw. Justiz bindet. Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes bilden den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Verwaltung und Justiz.                                                                                

Der Sinn und Gegenstand des Gesetzesvorrangs: 

  • Kein Handeln gegen das Gesetz - Handeln entsprechend den Gesetzen                                                                    
  • Bindung der Verwaltung an bestehende Gesetze                                                                                                         
  • Kein Verstoß gegen Gesetz durch Handeln der Verwaltung 

Welche Rechtsstellung hat ein Deutscher?                                                                                                                

Die Würde des Menschen ist unantastbar [GG Art.1] und alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, [GG Art.3] und ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtstellung vor [EGBGB Art.5, (1) 2]. Verstärkend wirkt das im Staatsangehörigkeitsgesetz die Rechtserheblichkeit der Feststellung der Staatsangehörigkeit explizit festgelegt wird.

30 StaG(1) 1 Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. 2 Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Ergänzt wird die Rechtserheblichkeit durch das Ausländergesetz.

Abschnitt 1 AuslG-VwV: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) 1.2.3.1 ... Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).Es bestehen begründete Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn diese nicht durch die üblichen Dokumente zweifelsfrei bestätigt werden.

Das Baden-Württembergische Innenministerium hat 2017 auf eine "Kleine Anfrage" des Grünen (Drucksache 16/1883) in Bezug auf den Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland auf die Frage: „Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?“ geantwortet: „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Die Zweifel sind auch begründet, da ohne die festgestellte Staatsangehörigkeit keine Feststellung der Identität gemäß der Personalausweisverordnung möglich ist.

Personalausweisverordnung - PAuswV - §28 Antrag auf Erteilung     

(1) Der Antrag ... muss folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,
  2. a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,
  3. b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungskunde beizufügen.

Die Klärung erfolgt durch den Feststellungsantrag, der aber über eine Verwaltungsverordnung blockiert wird, indem ein rechtswidriges Sachbescheidungsinteresse vorgeschoben wird, welches verfahrensrechtlich höchst bedenklich ist, dementsprechend ist gemäß BVerfGG) § 31 (1) zu prüfen:

  1. Die Ablehnung der Feststellung der Staatsangehörigkeit wirkt sich wie der Entzug der Staatsangehörigkeit aus (Teso Urteil Satz 22). Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art 16 GG).
  2. Bundesrecht wird durch eine Verwaltungsanweisung gebrochen.
  3. Die Ablehnung der Feststellung bricht EU-Recht (Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Straßburg/Strasbourg, 6.XI.1997, Kapitel II – Allgemeine Grundsätze zur Staatsangehörigkeit, Art.4 a,b,c).

Daraus resultieren 4 Fragen

  1. Wie lautet die tatsächliche Rechtsstellung eines Deutschen, wenn dessen rechtmäßige Antragstellung zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem Hinweis auf eine Verordnung abgelehnt wird.
  2. Wird ein festgestellter Deutscher gemäß Art. 3 GG vor Gericht gleichbehandelt, wie ein nicht festgestellter Deutscher?
  3. Ist dem festgestellten Deutschen, die juristischen Person oder die natürliche Person gemäß Personalausweisverordnung § 28 zugeordnet?
  4. Finden die Vorschriften aus Artikel 50 EGBGB Anwendung auf nicht festgestellte Deutsche?

Nutzen Sie die Vorlagen und schreiben Sie ihren Politiker des Vertrauens an. Fragen Sie ihren Bürgermeister. Verlangen Sie in Bürgerversammlungen eine Antwort zu den rechtswillkürlichen Zustand. Gelebte Demokratie, ist die Pflicht selbstbewußter Bürger. Teilen Sie uns die Ergebnisse mit, wir drucken die Umfrage und Sie verteilen Ihre Nachrichten in ihrer Gemeinde. VOLLDRAHT ist die Zeitung aus der Volksgemeinschaft, für die Volksgemeinschaft.

Bild: Pixabay

 

Angefragt wurde Posten per Mail

Mail erhalten

Prüfung des Anliegens veranlasst    

Antwort
Dr. Wolfgang Schäuble       Präsident des Deutschen Bundestages ja   ausstehend 
Dr. Sarah Wagenknecht Fraktionsvorsitzender Die Linke ja   ausstehend
Dr. Alexander Gauland Fraktionsvorsitzender AfD ja   ausstehend
Ralph Brinkhaus Fraktionsvorsitzender CDU/CSU ja   ausstehend
Christian Lindner Fraktionsvorsitzender FDP ja   ausstehend
Andrea Nahles Fraktionsvorsitzende SPD ja   ausstehend
Dr. Anton Hofreiter Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen      ja   ausstehend
Dr. Carsten Sieling Bürgermeister HB ja   ausstehend
Dr. Peter Tschentscher Bürgermeister HH ja   ausstehend
Dr. Markus Söder Ministerpräsident BY ja   ausstehend
Winfried Kretschmann Ministerpräsident BW ja   ausstehend
Bodo Ramelow Ministerpräsident TH ja   ausstehend
Daniel Günther Ministerpräsident SW ja   ausstehend
Dr. Reiner Haseloff Ministerpräsident ST ja   ausstehend
Michael Kretschmer Ministerpräsident SN ja   ausstehend
Tobias Hans Ministerpräsident SL ja   ausstehend
Marlu Dreyer Ministerpräsident RP ja X ausstehend
Armin Laschet Ministerpräsident NW ja   ausstehend
Stephan Weil Ministerpräsident NI ja   ausstehend
Manuela Schwesig Ministerpräsident MV ja X
Volker Bouffier Ministerpräsident HE ja   ausstehend
Dr. Dietmar Woidke Ministerpräsident BB ja   ausstehend
Michael Müller Bürgermeister BE ja   ausstehend