Ein deutscher Angriff auf Syrien ist verfassungswidrig und der Bundestag debattiert über einen „Vergeltungsschlag“ gegen Syrien, der auf eine False Flag Aktionen basiert, die von der Bundesregierung mit unterstützt werden. Und hier bietet sich die einmalige Gelegenheit, der kriegstreibenden Regierung – BRD-Verwaltung – Rechtsbrecher – EU-Soziopathen die Grenzen ihres menschenverachtenden Handelns zu zeigen.
Eine Zustimmung des Bundestags zu deutschen Angriffen gegen Syrien wäre völkerrechts- und verfassungswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem internationalen Strafgerichtshof (ISTGH) führen, lt. einer Stellungnahme der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Eine nahezu vollständig blockierte Medienlandschaft, die allein der Regierungspropaganda dient und der Bevölkerung falsche, gefälschte oder Auslassungen, in den Nachrichten liefert. Eine für Politik desensibilisierte Bevölkerung, die in der Masse die Verantwortung an die Parteien abgegeben hat und die bestehende Entwicklung zu einer durch Kartelle geführten EU-Diktatur nicht erkennt. Artikel 20 (ex-Artikel 17 EGV) Die Organisationen des Widerstandes kommen langsam in der totalen Hilflosigkeit an, was die Komplexität politischer Willensbildung deutlich macht, denn es geht nicht nur um Deutschland, die anstehenden Arbeiten umfassen alle europäischen Staaten, das macht die Situation nicht einfacher.
Primär sollten alle Beteiligten, die ein Interesse vorgeben, das sie für die Bürgerrechte eintreten, sich im Klaren sein welche Funktion sie erfüllen. Bringen sie den Prozess für den Bürger voran, oder blockieren sie die Umsetzung berechtigter Bürgerinteressen und unterstützen indirekt den Militärisch Industriellen Komplex (MIK), aus Interesse an Verwirklichung eigennütziger Ziele?
Der letzte Schachzug der „Regierung“ sich aus der Verantwortung zu schleichen und durch eine perfide Änderung des StGB, den Angriffskrieg zu ermöglichen und gleichzeitig die Kritiker des Systems zu kriminalisieren, ist einerseits die Streichung des §80 StGB mit Verlegung in das Völkerstrafgesetzbuch. „Wer einen Angriffskrieg (siehe auch Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Seit 1. Januar 2017 um 0:00 Uhr gibt es im StGB diesen Paragraphen nicht mehr, gestrichen, gelöscht ... Haben Sie dem zugestimmt? [1] Und andererseits der Umschreibung des §80a StGB von „Aufstacheln zum Angriffskrieg“ in „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“. Das hat zur Folge > Die „Regierung“ oder Parteien können jetzt den Angriffskrieg und den Truppenaufmarsch gegen Russland und Syrien straffrei „legalisieren“, denn die kartellgesteuerte Charta der Vereinten Nationen ist eine Farce.
Die Propagandatruppe der westlichen Kriegstreiber die „Weißhelme“, die mit über 100 Millionen Euro voll durchfinanziert für die Fake-Nachrichten sorgen, die als Beweise für einen Angriffskrieg gegen Syrien herhalten müssen. Diese menschenverachtende Politik wurde durch die Aufnahme von Weißhelmen in Deutschland, an den Rand des erträglichen gebracht.
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) der einen Teil der 800 Weißhelme und deren Angehörige in Deutschland aufnahm, bevor diese im syrischen (Rebellengebiet) Quneitra platt gemacht werden konnten.
Wer jetzt meint das wäre nicht möglich, einen Angriffskrieg vom deutschen Boden aus gegen Russland oder Syrien zu starten, es geschieht gerade in diesem Moment.
Sie glauben es immer noch nicht? Dann sind sie entweder ein Profiteur des Systems Merkel oder intellektuell nicht in der Lage die Informationen zu verarbeiten.
„Dank gewiefter, Winkeladvokaten steht – einer jüngst erfolgten vermeintlichen „Verschärfung“ des entsprechenden Paragrafen im StGB zum Trotz - mittlerweile nicht einmal mehr die Führung eines Angriffskriegs, geschweige denn dessen Vorbereitung, tatsächlich unter Strafe.
Die Definition dessen, was „Krieg“ ist, ist im Laufe der Jahre derart verfälscht worden, dass die Bundeswehr selbst beim Einsatz von schwerem Kriegswerkzeug wie Panzern, Bombern und Artillerie in etlichen Ländern offiziell nirgendwo Krieg führt.“ [2]
Anstatt den USA zu verbieten, Deutschland als Transitland für die militärische Eskalation im Osten zu missbrauchen, beeilt sich die Bundesregierung wie ein folgsam hechelnder Pudel, bei diesem gefährlichen Abenteuer mitzumachen.“ Gleichzeitig ist es jetzt der deutschen Regierung leichter möglich, systemkritische Gruppierungen, durch die kriminalisierte Gesetzgebung „Rechtskonform“ zu verfolgen und zu neutralisieren. Denn die eigentliche Frage ist: Wer bestimmt und definiert was in §80a mit Aggression gemeint ist?
Willkommen in dem Faschismus der EU-Diktatur.
- "Deutschland soll mitbomben „Und genau zum Zeitpunkt der kommenden Eskalation des Bürgerkriegs will Deutschland nun auch aktiv als Kriegspartei in den Krieg eingreifen?
- Deutschland will in einer ohnehin schon unübersichtlichen Gemengelage als Verteidiger von Islamisten Bomben auf einen souveränen Staat werfen?
- Einem Staat, der dann auch noch mit der Atommacht Russland verbündet ist, die vor Ort ebenfalls aktiv ist?
Man kann sich vorstellen, dass dies unserer kompromisslos transatlantischen und neokonservativen Verteidigungsministerin von der Leyen gut gefallen würde. Man kann sich jedoch auch sehr gut vorstellen, dass einem solchen Kriegseinsatz eine sehr kontroverse Bundestagsdebatte vorausgehen würde, bei der von der Leyen sich sicherlich keine Bonuspunkte bei den Wählern holen dürfte. Darum lässt von der Leyen ja auch nun eine Art „Nothilfe-Szenario“ prüfen. Man vermeldet einen Giftgaseinsatz der syrischen Armee und die Bundeswehr kommt den „Rebellen“ militärisch zu Hilfe.
Da die Zeit ja knapp ist, kann das Mandat des Bundestages erst später eingeholt werden. Aber dann ist die Bundesrepublik ja schon in ihrem zweiten Angriffskrieg nach dem Kosovo hereingezogen worden. Ein Glück für von der Leyen, dass der Straftatbestand des Vorbereitens eines Angriffskrieges von der Großen Koalition aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde – ansonsten würde ihr jetzt eine lebenslängliche Haftstrafe drohen. Und die Medien? Die schlafen weiterhin den Schlaf der Gerechten. Auf keiner einzigen Seite eines großen Nachrichtenportals ist eine deutsche Beteiligung an einem Angriffskrieg in Syrien zur Zeit Topthema.“[3]
Wo ist das Problem, wenn die deutsche Bevölkerung keinen Krieg will, diese Überzeugung mit anderen Menschen, die auch keinen Krieg wollen, deutlich zum Ausdruck zu bringen?
10.000 Menschen sind in Chemnitz auf die Straße gegangen, um ihre Trauer und Wut über den sinnlosen Mord an einem Menschen zu zeigen. Wieviel Menschen stehen auf, wenn wieder 100.000 Menschen ermordet werden sollen, durch eine Regierung, die jegliche Legimitation verloren hat?
Dieser Angriffskrieg darf niemals mit Deutscher Beteiligung stattfinden, denn dann sind wir tatsächlich schuldig, weil wir es zugelassen haben.
[1] Bundesanzeiger - https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s3150.pdf%27%5D__1483783799261
[2] RT Deutsch - https://deutsch.rt.com/meinung/45156-usa-militar-panzer-deutschland-krieg-zivilisten/
[3] Nachdenseiten - https://www.nachdenkseiten.de/?p=45930