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Einziehung von Gewinnen aus Straftaten

Deutschland
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Landtag von Baden-Württemberg16. Wahlperiode

Zu dem Antrag der Abg. Nico Weinmann u.a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeri- ums der Justiz und für Europa


– Drucksache 16/2912

– Erfahrungen mit dem neuen Recht zur Einzie- hung von Gewinnen aus Straftaten

25. 01. 2018

"... Ein Abgeordneter der AfD brachte vor, es sei unstreitig, dass erst Ende 2019 evaluiert werden könne, weil dafür valide Daten er- forderlich seien. Ihn interessiere, ob derzeit bereits zumindest ein einziges Verfahren bekannt sei, bei dem die neuen Rechtsvor- schriften angewandt würden.

Ein Vertreter des Ministeriums der Justiz und für Europa erklär- te, das neue Recht gelte seit dem 1. Juli 2017 und werde seither angewandt. Es sei nicht so, dass es nur in Großverfahren oder

speziellen Verfahren anzuwenden wäre, vielmehr sei es in einer großen Zahl von Verfahren anzuwenden, und das geschehe auch.

Eine Abgeordnete der CDU ergänzte, die wesentliche Änderung zum 1. Juli 2017 habe nicht darin bestanden, dass sich an der Möglichkeit, Vermögen einzuziehen, viel geändert hätte, sondern vielmehr darin, dass die Einziehung früher ausgeschlossen gewe- sen sei, wenn zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten im Raum gestanden hätten.

Nach dem neuen Recht könne auch in diesen Fällen eingezogen werden, und der Geschädigte habe nicht nur die Möglichkeit, über die Erlangung eines zivilrecht- lichen Titels in das Vermögen zu vollstrecken, sondern auch die Möglichkeit, bei den Strafvollstreckungsbehörden zu beantragen, aus dem Gewinn aus der Straftat entschädigt zu werden. Dazu müsse der Geschädigte eine Frist von sechs Monaten nach Mit- teilung der Rechtskraft der Einziehungsanordnung abwarten und könne dann die Ansprüche anmelden und glaubhaft machen.

Dann könnten die Vollstreckungsbehörden darüber entscheiden. Angesichts dessen, dass das neue Recht erst seit dem 1. Juli 2017 gelte und sechs Monate abgewartet werden müssten, sei es in der Tat etwas zu früh, bereits erste Ergebnisse zur Kenntnis nehmen zu wollen."

Bild: Pixabay