Vielleicht mal ganz interessant, einzusehen, was in den 38 Minuten zum Thema im Parlament so parliert wurde... Zur Abstimmung stand noch nichts. Es wurde zunächst an die Ausschüsse verwiesen.
Und doch lohnt es sich, mal genauer hineinzulesen.
Betrachtet man den "Debattenverlauf" nur zu diesem Punkt, so wundert es eigentlich wenig, dass es oft zu mehr als merkwürdigen Beschlüssen im Bundestag kommt (wozu das Syrien-Mandat vom 4.12.2015 auch zählt...).
Wenn auch von der Linken leidenschaftlich geführt - so bleiben doch nahezu ALLE Aspekte außen vor - die die Lage in Syrien in der Realität prägen:
1. Der klar völkerrechtswidrige Wunsch des Westens nach einer "Absetzung" Assads dürfte DAS Haupt-Hindernis einer geordneten Zusammenarbeit zwischen der "internationalen Koalition" und der rechtmäßigen syrischen Regierung und ihrer Unterstützer darstellen. NICHT THEMATISIERT.
2. Sämtliche der vielen in jüngerer Zeit beschworenen Waffenstillstände scheiterten von Anfang an daran, dass vor allem die islamistischen Player diese ABLEHNTEN. NICHT THEMATISIERT.
3. Das Verhalten vor allem der US-Streitkräfte ist geeignet, vor allem bei der Syrischen Regierung sowie den Russen Zweifel an daran zu nähren, dass der Kampf gegen den IS wirklich im Vordergrund des Vorgehens der "internationalen Koalition" steht. NICHT THEMATISIERT.
4., Dass der Art. 51 der UN-Charta im vorliegenden Fall gar keine LEGITIMATION für das Vorgehen der Internationalen Gemeinschaft liefern KANN, ebenfalls NICHT THEMATISIERT.
5. Der im Antrag angegebene EU-Beschluss als Rechtsgrundlage des Mandats ist völkerrechtlich UNTAUGLICH. EU-Beschlüsse sind weder für Syrien noch für Russland bindend. Somit geht es um schwere Eingriffe in die Hoheit der rechtmäßigen syrischen Regierung - für die auch in Verbindung mit 3. KEINE fragfähige Grundlage im internationalen Recht gibt.
6. Die völkerrechtswidrigen Sonder-Aktivitäten des NATO-Landes Türkei auf syrischem Boden sind geeignet, jederzeit zur schweren Auseinandersetzungen mit Kräften der syrischen Regierung sowie der diese unterstützenden Parteien zu führen. Hier wäre die Feststellung NOTWENDIG, dass die kollektive Verteidigungsgarantie des Nordatlantik-Vertrages für Vorfälle in diesem Kontext NICHT ANWENDBAR ist - da hier ein NATO-Land offen entgegen seiner vertragsgemäßen Verpflichtung zur Bewahrung es internationalen Friedens handelt. (Leider dazu auch wenig in der Debatte...)
Die vorgenannten Punkte lassen - vor allem wegen der massiven Gefahr einer Ausweitung des Krieges - nur eines zu: Der Antrag der Bundesregierung in der vorliegenden Form ist ABZULEHNEN. Alternativ wäre ein neues internationales Mandat in Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung und anderen Parteien zu schaffen - in dem vor allem die Organisation der humanitären Hilfe im Vordergrund steht und die Hoheitsrechte Syriens bewahrt bleiben.
Diese Hilfe ist militärisch abzusichern - da davon auszugehen ist, dass der IS sie nach Kräften sabotieren wird. Syrien kann angeboten werden, hierzu im Einzelfall internationale Unterstützung anzufordern, sofern es die Absicherung aus eigener Kraft nicht leisten kann.
Bereitschaft zu Waffenstillstand sowie die Duldung/Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze müssen VORAUSSETZUNG für die Teilnahme einer Partei an internationalen Gesprächen zu künftigen Lösungen der politischen Fragen im Lande werden. Organisationen und Gruppen, die Waffenstillstand ablehnen und/oder humanitäre Einsätze behindern sind zur bis zur Aufgabe oder Verlassen des syrischen Hoheitsgebiets weiter zu bekämpfen, auszuschalten oder ggfs. gefangen zu nehmen.
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Ja - ich weiß: ein Traum. Aber... ungefähr so könnte man... WENN MAN WOLLTE... WER nicht WILL, sollte NIE mehr irgendwas zum Thema arme Opfer oder Humanität absondern...
Bild: Pixabay/geralt