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Bertelsmann Stiftung „gemeinnützig“? - Eine Expertise unabhängiger Juristen

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Jeder Vereinsvorstand muß sich an das geltende Gemeinnützigkeitsrecht halten. Tut er dies nicht, wird sein Laden steuerpflichtig. Wieso für die raffiniert verflochtenen Bertelsmänner eine Sonderstellung gelten und der Steuerzahler deren teilweise abstruse neoliberale Politikvorstellungen und das vorgespielte Gutmenschentum finanzieren soll, fragen sich nicht nur NRhZ-LeserInnen (siehe NRhZ 68, 119, 149 u.a.). Lesen Sie dazu die folgende Expertise. – Die NRhZ-Redaktion


I. Sachverhalt/Problemstellung: 1. Bertelsmann-Stiftung

„Ob Privatisierung öffentlicher Dienste oder Einführung von Studiengebühren, ob Hartz IV und Sozialkürzungen oder globale Militärinterventionen und Liz Mohn, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes und des Kuratoriums der Bertelsmann Stiftung. Quelle: Bertelsmannstiftung

Vorgaben zur Aufrüstung, Schaffung neuer Hochschulgesetze oder eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches: Die gesellschaftspolitische Agenda der Bundesrepublik wird von der Bertelsmann-Stif­tung entworfen. Diese “gemeinnützige” und steuerbegünstigte “Reformwerkstatt”, die zugleich das größte Aktienpaket am Bertelsmann-Konzern als weltweit viertgrößten Medienunternehmen hält, stellt die erfolgreichste Public-Private-Partnership dar – nicht allein auf Firmenprofit, sondern zugleich auch auf gesellschaftliche Steuerung ausge­richtet.” (2)

2. Bertelsmann-AG und verbundene Unternehmen

Die Bertelsmann AG ist einer der weltgrößten Medienkonzerne. 76,9% des Aktienkapitals der AG werden von der Bertelsmann Stiftung gehalten. Die Stiftung zählt zu den wichtigsten neoliberalen Politikbera­tern im Land und dient dabei auch den wirtschaftlichen Interessen des Weltkonzerns.

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Bild: BST