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SPD - Keine Angst mehr vor der Massenmigration! - Das Rauschen im Kopf der SPD-Politiker und andere Spaßvögel

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Realitätsferne Argumentation ...

Das Rauschen im Kopf der SPD-Politiker muss gewaltig sein. SPD-Grötsch, der Spitzenreiter, in der nach oben offen Politikerskala für Realitätsverweigerer, mutmaßte in den Zusammenhängen zwischen offenen ungeschützten Grenzen, Massenmigration und Wohnungseinbrüchen, im Verhältnis zu den noch zu besetzenden Polizeistellen, sodass die Schenkelklopfer im Bundestag nicht ausblieben. SPD-Grötsch argumentierte von "naiv" bis "vorsätzlich nicht die Wahrheit" zu sagen, ein Spiegel der Regierungspolitik.

Die fehlende Rechtsgrundlage der Regierungspolitik

Die BRD-Regierung hat aus guten Grund, die bisherigen Nachfragen zur angewendeten rechtlichen Grundlage der "Asylpolitik" verweigert. Erstens ist es keine Asylpolitik, wenn die Diskussion über Massenmigration, Integration geführt wird und bündelweise deutsche Staatsangehörigkeiten verteilt werden. Was es aber gibt, ist die Quervereinbarung aller Bundestagsparteien (ohne AfD), die Einwanderungspolitik, als Asylpolitik zu verkaufen. (Die Hinweise in schriftlichen Interviews wurden gelöscht. Anmerkung der Red.)

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, in dem eine fehlende Rechtsgrundlage zur Einreise von "Asylbewerbern" bescheinigt wird, ist bisher nicht öffentlich zugänglich. Das zur Informationspolitik der BRD-Regierung.

Bemerkenswert ist das die BRD-Regierung, wohlweislich der Anfechtbarkeit ihrer Entscheidungen, sich am Bundesrat vorbei, einen verkappten Regierungsentwurf als Hintertür eingebaut hat. Der verzweifelte Versuch auf undemokratische Weise, sich der persönlichen Verantwortung und strafrechtlichen Würdigung zu entziehen.

Asylgesetz (AsylG) § 26a Sichere Drittstaaten

(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Satz 1 gilt nicht, wenn 1.der Ausländer im Zeitpunkt seiner Einreise in den sicheren Drittstaat im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland war,

2. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist oder

3. der Ausländer auf Grund einer Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 nicht zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden ist.

(2) Sichere Drittstaaten sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten.

(3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage I bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Drittstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

 

Arrogante Selbstherrlichkeit und Größenwahn ...

Mit der durch Beatrix von Storch (AfD), in der Bundestagsdebatte klar formulierten Frage zur rechtlichen Grundlage der unkontrollierten Einreise von Ausländern, reagierte der CDU-Maiziere und der CDU-Schäuble in einem, der Fragestellerin gegenüber und der weitreichenden Bedeutung der Frage unwürdigenden Weise. (Siehe Video) Während die Abgeordneten, um CDU-Maiziere diese Wortspiele noch mit Belustigung huldigten, ist ihnen die unglaublich Anmaßung der EU-Vasallen entgangen.

CDU-Maiziere:

" Die Entscheidung habe ich getroffen ... ich bin der dafür zuständige Minister, die Bestimmungen des Asylgesetzes, auf die Sie abstellen, sind durch europäisches Recht überlagert, dazu gehört z.B. die Feststellung welcher Staat zuständig ist, dazu gehört auch die Frage, ob Deutschland zuständig ist ... jedenfalls im Regelfall, ist das europäische Recht, vorrangig dem Bestimmungen die Sie eben genannt haben."

Der Vorrang des EU-Rechts ist ein Affront gegen die nationale Souveränität eines Landes. Selbstverständlich bestätigen alle Instanzen des EU-Verwaltungsapparates, den absoluten Machtanspruch und Wirkung gegenüber dem Bundesrecht. Nur ist das nicht mit dem Grundgesetz rechtskonform geregelt und die Tragweite solcher suiziden Tendenzen, dem Bürger nicht vermittelt worden.

Mit einer fehlenden Rechtsgrundlage, ein Desaster in Deutschland anrichten und sich dann auf eine EU-Lex berufen, die nur von den EU-Vasallen zur Durchsetzung ihrer kriminellen Gesetzgebung genutzt wird. Was für ein Tollhaus.

Es gilt das Grundgesetz, welches maßgeblich für die Politik Deutschlands anzuwenden ist.

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/177026/grundgesetz-und-eu-recht

 

Antrag abgelehnt

"Politiker der Altparteien sind auch weiterhin an offenen Grenzen und unkontrollierter Massenzuwanderung interessiert.

Der Bundestag debattiert am Freitag über einen Antrag der AfD-Fraktion zu umfassenden Grenzkontrollen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gibt dann das im Anschluss an die Debatte befremdliche Ergebnis zum AfD-Antrag für umfassende Grenzkontrollen bekannt. 544 Abgeordnete stimmten für die Ablehnung des Antrags, 84 mit Nein, 3 enthielten sich. Insgesamt wurden 631 Stimmen abgegeben. Der Antrag der AfD-Fraktion ist damit abgelehnt."

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/008/1900862.pdf

 

"In was für einer Welt leben Politiker der Altparteien, die kulturfremde Menschen illegal über offene Grenzen schleusen und diese von den Menschen unerwünschte Massenmigration und auch Verdrängungspolitik, anschließend von den Deutschen aus ihren erarbeiteten Sozialleistungen finanzieren lassen? Auch der CDU Abgeordnete Josef Oster, der in seiner Rede betonte, „ich brauche keinen AfD-Abgeordneten, um mir die Lage in Deutschland erklären zu lassen, zeigte dabei Recht eindrucksvoll, wie auch die meisten Redner und Kollegen der Altparteien, dass es diesem Bundestag an Realitätssinn und Kompetenz mangelt. Ein Club der Selbstherrlichen, der ausgestattet mit üppigen Diätengeldern nur noch persönliche Interessen verfolgt und somit besser den Empfehlungen des „Versorgers“ folgt, so wie es der Innenausschuß des Bundestages den Abgeordneten vor der Abstimmung empfohlen hat, den AfD-Antrag abzulehnen."

https://schluesselkindblog.com/2018/03/16/umfassende-grenzkontrollen-abgelehnt-die-menschen-haben-keine-angst-vor-massenmigration/

 

Dr. Gottfried Curio (AfD) - Bundestagsdebatte - Einführung umfassender Grenzkontrollen (16.03.2018)

 

 

Bild: Screenshot