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Dieser Satz wird in der Geschichte der Justiz seinen Platz finden „Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“

Gültig, wo denn? Ausschließlich in der Fiktion einer willkürlichen Justiz die sich Rechtsbankrott einer mafiösen Staatssimulation die Gesinnungsjustiz forciert und ihre Legitimation verloren hat.

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

ARTIKEL 6 

Recht auf ein faires Verfahren 

1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält 

– wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

2. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. 

3. Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte: 

  1. (a)  innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden; 

  2. (b)  ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben; 

  3. (c)  sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist; 

  4. (d)  Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten; 

  5. (e)  unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht. 


     

Anhand eines Auszuges des aktuellen Verfahrens wird deutlich, das keine Rechtssprechung mehr stattfindet. Wir befinden uns im Rechtsbankrott. Das Rechtssystem wurde gekapert. Die gegen den Bürger angewendeten Rechtsvorschriften werden bei Anwendung durch den Bürger, diesem verweigert. 

 

Ein elektrisch erstelltes Dokument ist ohne Unterschrift keine Urkunde. Es ist nicht einmal eine Abschrift (Kopie).

Eine Fälschung dieses Dokuments kann daher keine Urkundenfälschung erzeugen.

Eine Signatur oder Zertifikate, wie die Transfervermerke im eRV, könnten eine tatsächliche Unterschrift ersetzen, doch fehlen seit Einführung des eRV, eAkte, eGrundbuch, etc. jedwede Signatur, bei der allerdings auch nur Schlüssel den Nachweis erbringen könnten, was per Augenschein weder für die Vollstrecker noch für die zu Vollstreckenden überprüfbar ist. Es geht halt nix über eine Unterschrift und gibt wohl Gründe für das Weglassen derselben.

Damit ist es gerade nicht erschwert worden nachzuahmen, sondern erleichtert, resp. geradezu aufgerufen zu fälschen.

Das erfüllt dann den Straftatbestand einer Anstiftung zur Straftat und das von Amts wegen. Quelle: Matrix 1

Um diesen fatalen Umstand zu verdeutlichen, wenn die Unterschrift eines Richters nicht geleistet wird und diese durch Stempel/Druck „gez. Richter Nobody“ ersetzt wird, haben wir ein Kunstobjekt erschaffen und den Richter ausgetauscht. Wenn wir das können, kann es jeder machen und damit ist jeder Gerichtsbeschluß ohne eine rechtsfähige Unterschrift obsolet. 

Zwar bestehen die Vorschriften, ja selbst Gerichtsurteile das zu einem rechtsfähigen Urteil/Beschluß die Unterschrift des Richters vorhanden sein muß, nur wird, wenn diese Bedingung durch den Bürger eingefordert wird, dieses ignoriert, während der Richter selbst die Unterschrift vom Bürger einfordert, um diesen überhaupt in die Haftung nehmen zu können.

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Ebenso ist wird über diese kriminelle Verfahrensführung der EMRK Art. 6 ausgehebelt, das Recht auf die Selbstverteidigung wird abgeschafft. 

Mit der Einführung der elektronischen Übermittlung gemäß § 32 StPO wird das bereits eingeschränkte EMRK Art.6 durch den Anwaltszwang ab Landgericht vollständig ausgehebelt, da keiner die Entnahme aus dem „Postkasten“ kontrollieren kann, das Fax abgeschafft wird und die Einreichung der Verfahrensakten über einen Anwalt erfolgen muss. Ebenso ist der Mailverkehr so unsicher, dass die Mailverfahren zum Einfallstor für Dienste und Hacker eine Lachnummer darstellen. 

Ergo, der Zweck dieser weiteren verwaltungsrechtlichen Schikane, scheint primär die Verhinderung der Wahrnehmung der Rechte durch den Beklagten selbst zu sein.

Jegliche Bemühungen sich in der substanzlosen Rechtsauffassung der kriminellen Vereinigungen zur Wehr setzen zu wollen, werden zu einem Ansturm gegen die Windmühlen eines willkürlichen Verwaltungsrecht.

Alle, ab Landrat angelegten Verfahren, Einsprüche, Zurückweisungen, Petitionen, Demonstrationen unterliegen dem geopolitischen Spielfilm „Krieg gegen die Menschheit“, wer da nicht zum „Directors Cut“ befähigt ist, ist interaktiver Zuschauer mit einer festgelegten Rolle ohne Rechte. Die einzige Wahl die bleibt, in welches Minenfeld er gehen möchte.

Erst in der Subsidiarität der Gemeinden mit einer wehrhaften Gemeinschaft von Bürgern, die sich konsequent in der Umsetzung ihrer Rechte, gegen die Willkür auf kommunaler Ebene einsetzen dreht sich das Blatt. 

In den Bürgerbegehren, bei denen die kommunalpolitischen Mandatsträger in die persönliche Haftung genommen, die kriminellen Netzwerke der NGO`s aufgebrochen werden und der fatalistische Einfluß der Mitläufer und Feiglinge beendet wird, da kann der freie Wille anfangen zu wirken.


Willkür ist das Instrument des totalitären Zwanges,

nicht der Demokratie oder des freien Willens.

Logo Volldraht 150 

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