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Di, Feb
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♦️ Maestro M. ♦️ - Wie begleicht man überhaupt Behördenforderungen, wenn wir alle nur als rechtlose Sache betrachtet werden?

Recht
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Nehmen wir einen Strafzettel, dessen Bezahlung der Verkehrsüberwacher Moser von Frau Müller beansprucht:

Frage 1 lautet: Ist der Statutenbruch nachgewiesen?

Frage 2 mit Blick ins Personenstandsregister lautet: Ist diese Frau Lieschen Müller der rechtlose Treuhänder? 

Ja! Beides trifft zu.

Moser schickt die unechte Urkunde (Bussgeldbescheid) im Kleid einer Forderung unfrankiert, also inklusive UPU-Postbetrug, zu. 

In Wahrheit gibt er mit dem Wisch durch Bestätigungsvermerk Bescheid, dass er die Forderung vom Geburtsvermögen der besetzten Indigenat-Deutschen M ü l l e r , Lieschen längst auf das Konto der öffentlichen Hand umgebucht hat. Nach den Regeln der Bankrottversicherung HJR 192 wäre die Haftung entlastet und die Angelegenheit erledigt. Alles ist „bezahlt“!

Aber! Wir haben ganz vergessen, dass Mosers Arbeitsplatz ja noch finanziert werden muss.

Nach § 774 B G B bürgt Moser jetzt dafür, dass die Kosten des Verwaltungsverfahrens getragen werden, die für seine Mühe und die ganzen Aufwendungen seiner behördlichen Dienstleistung angefallen sind. Für diesen Zweck erzwingt er legale Zahlungsmittel, die der Strohmann, die vermutliche deutsche Staatsangehörige Frau Müller aus PStG 1937, über das Konto der juristischen Person und Personalausweis-Inhaberin LIESCHEN MÜLLER an die sogenannte Verkehrsüberwachung überweisen soll. Erst nach erfolgter Überweisung ist Moser von seiner Bürgschaft befreit und die unwissende Frau Müller nochmals mit einem blauen Auge davongekommen.

Warum davongekommen? Sie hat „die Rechnung bezahlt“, ihren höchsten Standard an Pflicht erfüllt und sie ist somit ihrer Treuhänderpflicht ordnungsgemäß nachgekommen. Diesen Akt konkludenten Handelns wird Moser`s  Verwaltung auch bei der nächsten Forderung zu nutzen wissen.

„Es ist nicht erlaubt, eine Möglichkeit zu verdoppeln.“ (Duplicationem possibilitatis lex non patitur.) 

@Rechtsmaerchen