Die offizielle Version ist, dass mit Kriegseintritt der Vereinigten Staaten im Jahr 1917 der I. Weltkrieg entschieden wurde. Richtig aber ist, dass nicht die vereinigten Staaten eingegriffen haben, sondern eine 10-Meilenzone namens Wasington D.C. Incorporated.
Bereits seit dem `Columbia [Organic] Act´ von 1871 beherrschte dieser private Handelskonzern das Territorium der vereinigten Staaten von Amerika aus der Jurisdiktion des Seerechts heraus. Das Territorium war seither geflutet.
„... wenn der Staat in ein kommerzielles Geschäft einsteigt, verliert er seine souveränen Befugnisse und ist zu behandeln wie jede andere Korporation.“ [91 Corpus Juris Secundum §4 (2003)].
[Achtung: es war nicht der Staat, der in ein kommerzielles Geschäft einstieg. Der Staat wurde von einem Handelskonsortium (deep state) durch gute Bezahlung der Abgeordneten kalt bzw. handlungsunfähig gestellt und das Handelskonsortium agierte (unerkannt) an seiner Statt. „Die US-Regierung ist eine fremde Korporation mit dem Anschein eines Staates.“ [19 Corpus Juris Secundum, Corporation, §883 (2003)]].
Die andere Frage ist, was man unter `Deutschland´ versteht. Jedenfalls waren die damaligen Kriegsparteien ein souveräner Verfassungsstaat des Landrechts einerseits (deutsches Kaiserreich) und ein Handelskonsortium des Seerechts (Washington D.C.) andererseits. Somit scheidet die Firma Washington D.C. schon grundlegend als Kriegspartei aus und kommt nur als Fiktion in Frage. Sicherlich könnte ein Multimilliardenkonzern wie A p p l e in Italien einmarschieren und das Land besetzen, aber er könnte mangels Jurisdiktion und Verfügungsrecht, -vereinfacht ausgedrückt-, niemals die souveränen, italienischen Gesetze abschaffen.
Schon die Logik sagt, dass Handelsrecht staatlichem Recht untergeordnet sein muss. Jedoch konnte der Staat staatliche Rechte auch übertragen. (Siehe z.B. Ostindien – und Westindien - “Compagnie“ der Holländer!). Rechteübertragungen in Form von Verfügungsrechten fanden im Falle vereinigte Staaten / Washington D.C. nie statt! (Siehe auch Geschichte zur Virginia Company!)
„Handelsbrauch ist ein anderes [auch ein] Recht.“ (Consuetudo est altera lex.)
„Handelsbrauch führt die Willigen, das Gesetz zwingt und zieht die Unwilligen.“ (Consuetudo voluntis ducit, lex nolentes trahit.)
Daraus folgt: das souveräne Vermögen des Kaiserreichs konnte weder von Washington D.C. noch von der späteren sogenannten „Völkergemeinschaft“ der U N je beschlagnahmt werden:
Beweis: SHAEF, Gesetz Nr. 52, Artikel 1, Absatz 1, b) 2. Halbsatz: „1.Vermögen... wird... der Beschlagnahme... unterworfen... mit Ausnahme des Deutschen Reiches,...“.
Insofern ist das deutsche Landrecht (1.6.1794 – 27.10.1918) immer noch gültig, auch wenn es besetzt ist und damit handlungsunfähig wurde. Kein Deutscher befindet sich woanders. Die Staatsverfassung, das Staatsvolk und das Staatsgebiet konnten nie abgeschafft oder an einen Handelskonzern übertragen werden. Sie konnten lediglich von einer feindlichen Jurisdiktion überlagert werden. Das bedeutet, dass sich das deutsche Kaiserreich nicht im Krieg befindet.
Welches ist demgemäß die einzige Person, die sich nicht im Krieg befindet?
Die einzige Person, die sich dem entsprechend nicht im Krieg befindet, ist natürlich ein Angehöriger eines Bundesstaat dieses Kaiserreichs. Er ist ein bundesstaatsangehöriger Deutscher mit Wohnsitz im Inland (Indigenat-Deutscher), gesetzlich registriert als ein Geburtsfall nach Personenstandsgesetz 1875. Auch hier fehlt dem Besatzer das völkerrechtliche Verfügungsrecht, weil er die gesetzlichen Geburtsregister nur besetzen und mit einem Geburtenregister überlagern aber nicht beseitigen konnte. Das kann nur der Titelbesitzer, das selbstbestimmte, indigene deutsche Volk selbst.
@Rechtsmaerchen