Vielfach wird insbesondere im deutschsprachigen Telegram und auf YouTube die Forderung vorgebracht, wir Deutsche müssten oder gar könnten ausschließlich über die Wiederherstellung des 1919 in fragwürdiger Weise „abgeschafften“ Deutschen Reiches den Weg in die Freiheit finden.
Das wichtigste Schlagwort in diesem Zusammenhang lautet: „Verfassung von 1871“. Wie diese zustandegekommen ist und was dieser Rückschritt bedeuten würde, wird dabei jedoch gerne unter den Tisch gekehrt.
Der von der Deutschen Bundesakte vorgegebene Auftrag zur Verfassung der deutschen Staaten sollte per Dekret der jeweiligen Herrscher umgesetzt werden. Verhandlungen mit Vertretern der Stände bildeten eine rare Ausnahme, die Senate der Freien Hansestädte folgten ihrem Sonderstatus und beriefen sich auf traditionelle Regeln der bereits aufgelösten Hanse. Wie in dieser Übersicht ersichtlich ist, wurde das gemeine Volk in Sachen Verfassung allerdings nirgends gefragt: „oktroyiert“, „erlassen“, „gegeben“, „verkündet“, „verordnet“, „eingeführt“, usw.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 diente der deutschen Einigung und öffnete die Tür für die süddeutschen Königreiche und Fürstentümer zum Beitritt als Bundesstaaten. Aus dieser Verfassung ging die Bismarck-Verfassung des Jahres 1871 hervor, welche das Deutsche Reich unter preußischer Führung begründete. Wenngleich die Bundesstaaten und Freien Städte weiterhin ihre Verfassungsfähigkeit behielten und auch über ihre innere Ordnung bestimmen konnten, fand ihre Souveränität als jeweilige Gliedstaaten des Deutschen Reiches ihr Ende.