2020News regt massenhaft die Prüfung von Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB bei den Familiengerichten an.
Die Familienrichterinnen und Familienrichter aller 688 Amtsgerichte Deutschlands werden von 2020News auf die Kindswohlgefährdungen durch die Masken-, Abstands- und Testpflicht an Schulen, in Kitas, in Vereinen etc. hingewiesen. Jeder kann ihm nahestehende, betroffene Kinder melden. Die Verifizierung der Kinder erfolgt in Kooperation von 2020News mit der Partei dieBasis. Eine Mitgliedschaft bei der Partei dieBasis ist für die Teilnahme an den Anregungen zur Prüfung einer Kindswohlgefährung nicht erforderlich.
Mit seiner als Sensationsurteil bekannt gewordenen Entscheidung hatte der Weimarer Richter Christian Dettmar bestimmt, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Die Entscheidung ist weltweit erstmalig auf der Basis von Sachverständigengutachten ergangen.