Eine Maßnahmen-Kritikerin trifft am Amtsgericht Heidelberg auf den Virologen Christian Drosten. Der soll in einem Ergänzungsgutachten zur Frage Stellung nehmen, ob der PCR-Test die Infektiosität nachweisen könne oder auch bei "toter Viruslast" positiv ausfalle.
Am Amtsgericht Heidelberg ereignet sich gerade ein kurioses Stück. Der bekannte Virologe Christian Drosten und die Querdenken-nahe Anwältin Beate Bahner geraten wegen dem PCR-Test aneinander. Bahner vertritt in dem Verfahren eine Frau, der vorgeworfen wird, gegen die Testpflicht verstoßen zu haben. Spätestens nach 14 Tagen hätte sie einen negativen Test oder ein ärztliches Attest vorlegen sollen, nachdem sie in die Bundesrepublik eingereist war. Nun droht ihr ein Bußgeld von 125 Euro.
Vor wenigen Tagen hatte Drosten ein Gutachten darüber eingereicht, ob der Test eine Infektion mit dem Coronavirus im Sinne des Paragrafen 2 des Infektionsschutzgesetzes nachweisen kann. Bahner fordert das Gericht nun auf, Drosten solle ein Ergänzungsgutachten anfertigen.
Das sei nötig, “weil der Sachverständige zum einen die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht korrekt beachtet hat”, teilt Bahner in einem Schreiben vom 5. Mai dem Gericht mit. Außerdem habe ein Ergänzungsgutachten eine erhebliche Bedeutung für die Frage, ob der Mandantin von Bahner ein PCR-Test abverlangt werden könne und ob ein Bußgeld bei Verweigerung gerechtfertigt sei. TE liegen das Gutachten von Drosten und das Schreiben vor.