Das Verwaltungsgericht Darmstadt begründet die Entscheidung damit, dass die Regelung in Hessen bisher die Ausgangssperre erst ab einer Inzidenz von 200 vorgesehen hat.
Nach zwei Eilanträgen vor Gericht wurde im Kreis Groß-Gerau die nächtliche Ausgangssperre und die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen wieder aufgehoben. Darüber hat der Landrat des Kreises, Thomas Will informiert.