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Richter zu Infektionsschutzgesetz - Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown

Recht
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Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Berlin - Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert den Bund. Grund ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Gnisa auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen. Teil davon ist auch eine strenge Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.

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