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Betreff : Kein Einlass trotz Maskenbefreiung

Recht
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Bitte lesen Sie sich die folgenden Zeilen aufmerksam durch.
Sie werden unweigerlich erkennen können, inwieweit Sie sich in die Haftung durch "Zutrittsverweigerung trotz Maskenbefreiung in Ihr Ladengeschäft begeben."

Das Verlangen auf Sichtvorlage des Attestes über die Maskenbefreiung verstößt gegen die Datenschutz­ Grundverordnung, womit ein Straftatbestand vorliegt.

Die Corona-Schutzverordnung ist eine Verordnung, die eines auf diese Verordnung bezogenes "Gesetz" erfordert, um gesetzliche Wirksamkeit zu erlangen. Es ist, wie erforderlich, niemals vom Bundespräsidenten verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, um als Gesetz gelten zu können.

Was bedeutet das genau für Sie?

Daß die Regierung die Haftung auf Sie als Betreiber / Mitarbeiter abwälzt, um ihren eigenen Hals aus der Schlinge zu ziehen. Falls
Sie sich also auf Ihr HAUSRECHT beziehen sollten, sei Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit und aus Wohlwollen Ihnen gegenüber folgendes kurz ausgeführt:

Sie haben eine öffentliche Lizenz und machen Ihr Geschäft der Offentlichkeit zugängig. Damit entfällt das Hausrecht in diesem Fall, da die Persönlichkeitsrechte vor dem Hausrecht stehen, Sie dürfen einem Menschen mit körperlicher Behinderung, weshalb er auch eine Maskenbefreiung hat, nicht den Zugang zu Ihrem Geschäft verbieten. Das wäre Diskriminierung,

Sie dürfen einem Staatsbürger den Zugang zur "Grundversorgung nicht verwehren".
Falls Sie weiter beabsichtigen sollten, einem unbescholtenen Staatsbürger trotz Maskenbefreiung den Zugang zu Ihrem Geschäft zu verweigern, machen Sie sich nach geltendem und gültigem nachfolgenden Paragraphen und Artikeln strafbar:"

• §185 StGB Diskriminierung
• §229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
• §240 StGB Nötigung
• §253 StGB Erpressung
"• Verstoß gegen A rtikel 3 GG, dem Gleichheitsgrundsatz"
• Verstoß gegen der Landesverfassung von Mecklenburg Vorpomme rn
• Verstoß gegen §1 AGG A llgemeines Gleichbehandlungsgesetz
• §111 StGB Aufforderung zu einer Straftat wegen Durchsetzung von
Willkürmaßnahmen

Des Weiteren wird ebenso gegen höheres Völkerrecht verstoßen:
• Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention
"• Artikel 3,5,7 und 12 der UN-Resolution 217a III"
• Verstoß gegen die Grundversorgung nach SHAEF sowie Völkerrecht.

Hiermit wurden Sie ausreichend rechtlich aufgeklärt und belehrt .

Ab jetzt unterliegt es Ihrer eigenen privaten, vollumfänglichen Haftung, ob Sie diese Willkürmaßnahmen weiter durchsetzen möchten, oder sich auf Ihren gesunden Menschenverstand verlassen und eine Entscheidung treffen, die von Ihnen nachbestem Wissen und Gewissen getroffen wird.


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