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Senat: Maskenkontrollen meistens unzulässig

Recht
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Hammer-Auskunft der Regierung: Nur "hoheitlich Tätige" dürfen kontrollieren

 Immer wieder kommt es zu unschönen Szenen in Deutschlands Geschäften. Kunden ohne Maske werden nicht nur von anderen Kunden angepöbelt. Auch die Mitarbeiter stellen sie zur Rede – etwa Kassierer und Verkäufer.

Oft wird dabei von ihnen verlangt, dass sie ein Attest vorzeigen. Genauso etwa im öffentlichen Nahverkehr oder in der Bahn. Solche Szenen gehören mittlerweile zum Alltag in Deutschland. Und jetzt ergab eine parlamentarische Nachfrage des Berliner FDP-Abgeordneten Luthe dazu Erstaunliches: Niemand ist verpflichtet, „nicht hoheitlich tätigen Personen“ gegenüber irgendwelche Gründe für ein Nicht-Tragen von Masken darzulegen. „Hoheitlich tätigen Personen“ sind etwa Beamte oder bei bestimmten Behörden wie dem Ordnungsamt angestellte Mitarbeiter.

Luthes Frage: „Wem gegenüber müssen Bürger, die nicht zum Tragen einer sogenannten Maske verpflichtet werden können, diesen Umstand auf welcher rechtlichen Grundlage offenlegen?“

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