Da haben wir Pfälzer ja mal wieder Schwein gehabt, daß das es bei uns nicht funktioniert
- Gemäß §2 Überleitungsvertrag ist die gegebene Landesverfassung für Rheinland-Pfalz gemäß Zonenvertrag v o r dem GG gegeben und erfaßt frühere deutsche Staatsangehörige [Artikel 116/II GG, 25GG, SHAEF-Gesetz 52 B - letzte Änderung] und keine Artikel 116/I GG Deutsche. Das GG ist nachkonstitutionell erst nach der gegebenen Landesverfassung
- aus der Landesverfassung RLP:
Artikel 74 [Demokratie und Sozialstaat, Volkssouveränität]
(1) Rheinland-Pfalz ist ein demokratischer und sozialer Gliedstaat Deutschlands.
(2) Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
Artikel 75 [Staatsorgane, Staatsbürger]
(1) Das Volk handelt nach den Bestimmungen dieser Verfassung durch seine Staatsbürger und die von ihnen bestellten Organe.
(2) Staatsbürger sind alle Deutschen, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Und in Verbindung mit Art.1 LV RLP:
Artikel 1 [Freiheit des Menschen, Aufgabe des Staates]
(1) Der Mensch ist frei. Er hat ein natürliches Recht auf die Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Anlagen und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit innerhalb der durch das natürliche Sittengesetz gegebenen Schranken.
(2) Der Staat hat die Aufgabe, die persönliche Freiheit und Selbständigkeit des Menschen zu schützen sowie das Wohlergehen des einzelnen und der innerstaatlichen Gemeinschaften durch die Verwirklichung des Gemeinwohls zu fördern.
(3) Die Rechte und Pflichten der öffentlichen Gewalt werden durch die naturrechtlich bestimmten Erfordernisse des Gemeinwohls begründet und begrenzt.
(4) Die Organe der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sind zur Wahrung dieser Grundsätze verpflichtet
Somit gilt dies nur für die Natürlichen Personen, alle Behördenmitarbeiter treten im Außenverhältnis nur als juristische Person (JP) auf. Jedoch kann nur die natürliche Person (NP) Haftung übernehmen, weshalb ja auch alle Richter und Staatsanwälte im Handbuch der Justiz IMMER als NP geführt sind.
Weil sie dafür die Haftung tragen, bei einem Verwaltungsakt (Zwangsversteigerung, Zwangsräumung, usw.) jedoch nur als JP im Außenverhältnis stehen, wodurch sie nicht haftend sind für ihre Tat, sie die Haftung auf uns übertragen.
Dumm nur, daß nun die BedAkz (Bedingte Akzeptanz) genau diesen Mißstand ausnutzt (durch Erkenntnis ihres Spiels) und ihnen die Haftungsverschiebung nicht abnimmt, bzw. wieder zurückgibt. Zusätzliche Spielwiese wird noch das "natürliche Sittengesetz" werden, da kann man sie dann so richtig an den Füßen an die frische Luft setzen.
Zudem haben alte Beamte aus RLP noch eine Urkunde mit farbigem Wappen, was sie somit dazu berechtigt, eigene Verwaltungsakte zu erlassen, da sie niemals "in den Ruhestand" versetzt wurden, sondern nur "außer Dienst" gestellt wurden. Da aber nach diesem Wissen alle anderen (neueren Verwaltungsbeamte) keine solchen Urkunden mehr haben und somit die alten Beamten nicht wieder "in Dienst nehmen" können, muß es derjenige selbst tun, denn er ist von dem "natürlichen Sittengesetz" und der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls und seines Eides gegenüber der Landesverfassung dazu verpflichtet.
Also liebe "alten" Beamten aus RLP, vereinigt euch und baut unser Land wieder auf, ihr habt die allmächtigen Befugnisse dazu, euch könnte keiner aufhalten, wenn ihr dann mal endlich erwacht
VOLLDRAHT - mehr als nur Informationen