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Richter am Verfassungsgerichtshof Bayern: Sind GEZ-Zahler „Komplizen des Verfassungsbruches“?

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Recht
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„Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. " So steht es in der Bayerischen Verfassung. Und was geschieht, wenn sich der Sender nicht daran hält?

Auf einer Pressekonferenz für freie Medien referierte am 3. Juli Wolfram Schubert, Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und ehemaliger Staatsanwalt, auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Petr Bystron (AfD). Der Experte gab umfangreiche Informationen zur Rechtslage rund um die GEZ-Beiträge.
Die Rechtslage

Der Rundfunk (das ist der verbindliche Begriff auch für Fernsehsender und sonstige elektronische Informationsverbreitung durch die öffentlich-rechtlichen Medien) ist nach dem Grundgesetz Ländersache.

Der sogenannte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist eine Vereinbarung zwischen (bislang) allen 16 Ländern der BRD, dass und wie sie einheitlich verfahren und die gemeinsamen Anstalten (ARD, ZDF, DLF, arte, etc.) betreiben und so weiter. Das Wichtigste aber ist inzwischen das Geld, und da man an dieses erst mal herankommen muss, haben die Länder außerdem einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) abgeschlossen, der regelt, wie man dem Bürger in die Tasche greifen kann.

Soweit derartige Staatsverträge die Bürger betreffen, erlangen sie erst Geltung, wenn sie von den Ländern in Landesrecht umgesetzt wurden. Dies ist geschehen, jedes Land hat sein entsprechendes Rundfunkgesetz und seine „Beitragssatzung“. Diese ermöglichen den definitiven Zugriff auf den Bürger und dessen Geldbeutel.

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