Die große Koalition ändert noch vor der Sommerpause das Staatsbürgerschaftsrecht. Fachleute aller Lager sehen die Reform kritisch.
Die Koalitionsfraktionen haben sich am Dienstag abschließend auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt, die die Möglichkeiten, Deutsche oder Deutscher zu werden oder zu bleiben, deutlich einschränkt – am morgigen Donnerstag soll das Vorhaben durchs Parlament. Wer Mitglied in einer als terroristisch angesehenen ausländischen Miliz ist, verliert demnächst seinen deutschen Pass, wer mehrfach verheiratet ist oder dessen Identität aus Sicht der Behörden nicht ausreichend geklärt ist, darf erst gar nicht eingebürgert werden. Eine Härtefallregelung für Menschen aus Ländern, in denen ein Identitätsnachweis nach deutschen Regeln nicht möglich ist, sieht der Gesetzentwurf nicht vor.
Außerdem wird, so wörtlich, eine "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ demnächst von jeder und jedem künftigen Deutschen gefordert – bisher galt das nicht für sogenannte Anspruchseinbürgerungen, also für Ausländerinnen und Ausländer, die durch lange Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse und gesicherten Lebensunterhalt ein Recht darauf hatten, eingebürgert zu werden. Das genügt in Zukunft nicht mehr, sie müssen jetzt auch diese Zusatzanforderung erfüllen.
Jurist sieht "Rollback im Staatsangehörigkeitsrecht"
Am Tag vor der Verabschiedung Im Innenausschuss des Bundestags hatte es während einer Anhörung mit Fachleuten, Juristen und Migrationsexperten, vor allem an dieser weiteren Hürde teils scharfe Kritik gegeben. Selbst Sachverständige, die nicht die Ansicht teilten, damit werde ein Gummiparagraf geschaffen, der „zusätzlichen Anforderungen Tor und Tür“ öffne – so der Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins – und das seit Jahren umstrittene Leitkulturprinzip durch die Hintertür festklopfe, warnten: Es schade der dringend nötigen Diskussion über den Zusammenhalt im Einwanderungsland, wenn der Gesetzgeber Probleme wie die Mehrehe, von der es nur wenige Fälle gebe, zu etwas „aufbauscht, das die Gesellschaft spaltet und diskursiv die gleiche Freiheit aller Deutscher untergräbt, indem bestimmte Personengruppen zu ‚Bürgern zweiter Klasse‘ erstarken“, heißt es in der Stellungnahme des Konstanzer Jura-Professors und Fachmanns für Migrationsrecht, Daniel Thym.
Grundsätzlicher urteilte Tarik Tabbara, Professor für öffentliches Recht an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht: Er sprach von einem „restaurativen Rollback im Staatsangehörigkeitsrecht“, einem „Rückschritt in die Zeit des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913“, das bis zur rot-grünen Reform im Jahr 2000 auch das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik bestimmt habe. Schon die Einbürgerungsrichtlinien aus den 1970er Jahren hätten die Formel von der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" für eine restriktive und undemokratische Einbürgerungspraxis genutzt.
Komme die Reform, werde das Recht, deutsch zu werden, unter einen „Kulturvorbehalt“ gestellt. Der sei außerdem völlig unbestimmt und weit auslegbar. Wenn Neubürgerinnen jetzt sogar eine „innere Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland“ beweisen müssten, bedeute das eine Abkehr davon, was beleg- und überprüfbar sei, nämlich Rechtstreue, die Jahre des Aufenthalts in Deutschland, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt und ein Bekenntnis zur deutschen Demokratie. „Letztlich würde Einbürgerung künftig eine kulturelle Konversion voraussetzen“, schreibt Tabbara. „Von dem demokratisch fundierten Konzept eines Anspruches auf Einbürgerung bliebe damit jedenfalls nichts mehr übrig.“