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Der fehlende internationale Ansprechpartner der indigenen Deutschen, wirkt sich als fatales Defizit in der Umsetzung der politischen Neugestaltung der BRD-Verwaltung aus.

VOLLDRAHT hat die dazu notwendigen Rahmenbedingungen einer ideologisch übergreifenden Plattform geschaffen, was nicht die dem Projekt entsprechende Unterstützung erhalten hat. Die Konsequenzen daraus sind u.a., daß Hinz & Kunz eine Verfassung und/oder eine Reichsregierung bei den Vereinten Nationen anmelden und die wirksame Rechtevertretung verhindern.

Bild von Mona Tootoonchinia auf Pixabay


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United Nations

Seine Exzellenz Antonio Guterres

Generalsekretär der Hauptversammlung

46th St. & 1Ave., New York 10017, United States of America      

Deutschland, den 20.Juni 2019

Eure Exzellenz, Herr Antonio Guterres,

 ich habe die Ehre, Ihnen bezüglich des Schreibens der „Verfassungsgebenden Versammlung“ vom 29. Mai 2019 einiges richtig zu stellen. In diesem Schreiben der „Verfassunggebende Versammlung“ werden etliche unwahre Dinge behauptet:

Zitat:

  1. „Die Verfassunggebende Versammlung Deutschland wurde am 1. November 2014 ausgerufen und ist seit dem 11. Oktober 2015 de jure und de facto rechtswirksam.“

Zum Ersten wurde keine öffentliche Abstimmung des deutschen Volkes weder im Gebietsstand von 1937 /1945 oder in den Grenzen von 1990 vorgenommen. Es waren an dieser Scheinwahl nicht einmal 1 % der hier Lebenden zur Abstimmung zugelassen. Es ist auch nicht geprüft worden, ob jene Teilnehmer überhaupt stimm-/ und wahlberechtigt sind.

So wurden tatsächliche wahlberechtigte deutsche Rechteträger aus dieser Wahl ausgeschlossen, da diese wie beispielsweise meine Familie und fast alle meine Freunde als nachgewiesene Deutsche nicht für eine neue Verfassung sind. Zudem war es bei den Wahlzetteln nachweislich nicht möglich für Nein zu stimmen, da dies durch die vorgefertigten Wahlzettel der „Verfassunggebende Versammlung“ nicht vorgesehen war, seinem Nein Ausdruck zu verleihen.

Somit ist beweisbar, dass die an der Wahl Teilnehmenden weder repräsentativ für die Deutschen entschieden noch der wahre Wille aller Deutschen bei jener Wahl einfloss. Millionen von wahren Rechteträgern wurden vorsätzlich ausgeschlossen. Es gab keinerlei flächendeckende Anschreiben der Haushalte, keine öffentlichen Aushänge oder dergleichen. Eine Wahlberechtigung wurde nicht geprüft.

  1. Zitat: „Aus der Verfassunggebende Versammlung Deutschland ist am 4. April 2016 das Staatswesen Deutschland im juristischen Rechtsstand eines föderalen Bundesstaates hervorgegangen. Die Verfassunggebend Versammlung ist bis zu den Parlamentswahlen die Übergangsregierung des neuen Staatswesens.“

Dem widerspreche ich stellvertretend für alle nicht wahlbeteiligten Ausgeschlossenen, ob durch territoriale Fremdverwaltung oder durch vorsätzlichen Ausschluss wegen anderer Meinung. Als auch der nicht repräsentativen Wahlbeteiligung und fehlender Rechte zu staatsrechtlichen Umformungen. Dies schließt auch die hier nicht explizit wiederholten Punkte 3 und 4 jenes Schreibens aus.

Was die Erklärung bezüglich der juristischen Tatsachen vom 03. Oktober 1990 angeht, spare ich mir darauf inhaltlich einzugehen, da Sie sicherlich selbst bestens wissen, dass die hier getätigten Behauptungen nicht der Realität oder juristischen Wahrheit entsprechen.

Entsprechend des rechtlichen Inhaltes des Notenaustausches von 1994 ist festzustellen, dass von der Verantwortlichkeit und den Rechten der Alliierten vier Mächte die Rede ist und es sich lediglich um einen Zustand der Suspension des Besatzungsrechts handelt:

Ferner wurde mit dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4- Vertrag) nachweislich kein Friedensvertrag zum zweiten Weltkrieg geschlossen, sondern vielmehr ausdrücklich ausgeschlossen, wodurch auch dadurch keine staatsrechtlichen Umformungen vorgenommen werden können. Siehe auch Anlage 2 zum Protokoll des französischen Vorsitzenden Nr. 354 B vom 17. Juli 1990.

Auf die weiteren abstrusen rechtlichen Behauptungen jener verfassungsgebenden Versammlung gehe ich hier nicht weiterführend ein, da Sie sicher selbst bestens um die rechtliche Situation wissen.

Jedoch möchte ich Sie auf einen wichtigen Umstand dennoch hinweisen:

Sie persönlich sowie alle Angeschriebenen und Benannten der „Verfassunggebende Versammlung“ wurden und werden hier getäuscht, schon allein durch die falschen Angaben und Ausführungen der „Verfassunggebende Versammlung“ als auch dass a l l e  Namen, die in deren Schreiben vom 29. Mai 2019 angegeben sind, keine realen Personen darstellen, sondern selbstgebastelte Phantasienamen und auch die Unterschrift einer nichtexistierenden Person sind.

Einen Uwe von Leonhard gibt es in Deutschland nicht. Dies wird Ihnen jede deutsche Behörde bestätigen. Hieraus ergibt sich klar eine arglistige und vorsätzliche Täuschung eines jeden Einzelnen als auch als kriminelle Vereinigung wegen arglistiger Täuschung, Anmaßung, Betrug usw...

Des Weiteren wurde das Deutsche Reich 1945 zwar laut Potsdamer Abkommen besetzt, jedoch eine Annexion klar und deutlich ausgeschlossen, wodurch das Deutsche Reich, wie das Bundesverfassungsgericht richtig festgestellt hatte (BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag, sowie  BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), eben nicht untergegangen ist, sondern nur fremdverwaltet wurde. Auch die Suspension der Besatzungsstatuten von 1990 änderten nichts am Fortbestand des Deutschen Reiches, wodurch die „Verfassungsgebende Versammlung“ und Beachtung der Rechtsfolgen, die sich durch eine Suspension ergeben, eben keine staatsrechtlichen Umformungen zulassen, somit auch keine Basis einer verfassungsgebenden Berechtigung gegeben ist, die durch souveräne Selbstbestimmung des deutschen Volkes gedeckt wäre.

Aus diesem Grund bitte ich Sie höflichst darum, im Auftrag Vieler uns schriftlich zu bestätigen, dass Sie diesem Unsinn nicht folgen bzw. diesen nicht anerkennen werden und wir uns keine Sorgen machen müssen bezüglich dieses Putschversuches.

Bis dahin verbleibe ich Hochachtungsvoll