Mit Erschaffung der “Person” (durch Ausstellung der Geburtsurkunde) macht sich der Urheber zum Eigentümer. Das ist rechtlich im Urheberrecht begründet. Der Urheber ist “immer der Eigentümer”, egal in welcher Sache. Nachdem eine Regierung Urheber der “Person” ist, ist die Person im Besitz, also im Eigentum der Regierung. Dabei nützt es wenig, wenn im politischen Verständnis von einer Demokratie gesprochen wird. Der Eigentümer bleibt immer die bestimmende Kraft und wird in jeder Gerichtsbarkeit Recht bekommen.
So wurde es im Bund (durch Vertrag/Konkordat) von Kirche und Regierungen geregelt, daß nämlich die Geburtenregistrierungen von der Kirche an die Regierungen übertragen werden, welche wiederum eine Organisation ist, die den “Staat” trägt. Fortan war also zunächst scheinbar nicht mehr die Kirche Eigentümer der Personen (Population), sondern die Regierung. Allerdings ist die Regierung auch im Eigentum der Kirche, daher geht ihr nichts verloren. Mit der Schaffung der Person mit Name und Nr. wurde ein individualisiertes “Rechtssubjekt” geschaffen. Also eine juristisch korrekte Vision. Eine fiktive Rechtsform, wie es z.B. auch Unternehmen sind.
Nun kommen wir dem Kern der “Sache” noch etwas näher:
Ein Rechtssubjekt ist etwas “Subjektives”, eine “Sache” mit der man hervorragend “Handel” betreiben kann. Handel mit dem Eigentum selbstverständlich, was ja vollkommen legitim ist. Jemand handelt mit seinem Besitz. Ganz einfach, es ist ein Austausch von Werten, die aus der Sache (aus dem Subjekt) generiert werden.
Warum wurde das gemacht? Jeder kennt doch die Menschenrechte, darin ist klar formuliert, daß Sklaverei verboten ist, daß der Mensch als souveränes geistig sittliches Wesen zur Welt kommt. Wie könnte man ihn also versklaven?
Wenn man den Menschen nicht versklaven kann, dann macht man eben etwas anderes aus ihm. Für eine Handelsware gilt kein Menschenrechtsgesetz! Also wird mit dem eigenen Besitz (siehe „Geburtsanzeige“), also “Rechtssubjekt” “Handel” betrieben. Über diese nun lediglich auf einen Stück Papier/Urkunde erschaffene Person – näher bezeichnet mit dem NAMEN in der Geburtsurkunde – kann deshalb “verfügt” werden, ganz wie es der immer souveräne Eigentümer will. Schon mal eine “Strafverfügung” bekommen? Oder eine “Vorladung”? Es wird über diese Person (Ladung des Schiffes)verfügt, nicht über den Menschen…. alles klar?
Der Mensch hat gemäß Recht und Gesetz, gemäß EU Verfassung und Menschenrechtskonvention aus 1948 das Recht der freien Entscheidung. Der Mensch hat das Recht die Rechte der Person zurückzulegen und gilt ab diesem Moment als “Mensch” und nicht mehr als Person. Hierin ist auch erkennbar warum die Person und der Mensch nicht dasselbe sein kann.
Der Unterschied liegt in der freiwilligen Entscheidung des jeweiligen Menschen. Entscheidet er sich nicht, so bleibt er weiter Person und trägt eben freiwillig die Rechte und Pflichten der Person, weil diese Situation bereits gegeben ist.
Nun müßte man auch wissen was die Person darf und was nicht?
Grundsätzlich ist zu sagen, daß die Person kein privates Eigentum besitzen darf, sie trägt ja einen Besitzer der ihr Eigentum “mit ihr” besitzt. Auch gesetzlich hat die Person keine Rechte, außer es gibt ein Gesetz, welches ein Recht einräumt (meist nur gegen Bezahlung!).
So hat die Person das Recht Steuern zu bezahlen, weil sie etwas aus den staatlichen Einrichtungen für sich privat beansprucht hat. Dies ist bis ins letzte Detail aufgeschlüsselt und geklärt. Jedes Jahr läßt sich der Eigentümer der Person neue weitere Restriktionen und Regelungen einfallen, damit der Profit weiter und weiter erhöht wird. Das ist es was wir heute immer deutlicher zu spüren bekommen.
Der Mensch trägt “freiwillig” die Aktivitäten der Person und bekommt einen kleinen Teil zum eigenen “Genuß” wieder retourniert z.B. eine Rente/Pension, die jedoch zuerst selbst einbezahlt werden muß und auch noch von der Allgemeinheit getragen wird.
Der Eigentümer wird nie etwas von sich den Personen zurückgeben, ganz wie in der Sklaverei. Alle Investitionen in die Infrastruktur werden mit einer jährlichen Krediterhöhung finanziert (Bugetdefizit) der auf der anderen Seite einen Gewinn bedeutet.
So ist folglich die Person der Träger und Erhalter des sogenannten Staates, ohne selbst Rechte zu haben. Das Ganze kann folglich und allein schon aufgrund all dessen nicht als Demokratie bezeichnet werden, weil niemand etwas übertragen kann was er selbst nicht hat. Das „Volk“ hat nichts, also hat es auch kein Recht seine Vertreter zu bestimmen. Das Volk bestimmt nicht „wer“ zur Wahl steht, es stimmt, wenn überhaupt nur unter den vom Eigentümer vorgeschlagenen Personen ab, nichts weiter als eine betriebsinterne Wahl der Anführer.
Die Person “dient” somit “freiwillig” einem “fremden” Eigentümer (Mutter Kirche und Vater Staat), der rechtlich mit ihr tun kann was er will, bis über den Tod hinaus (Erbschaftsrecht). Die Person wird immer nur bekommen was der Eigentümer bestimmt. Jeder Protest ist sinnlos, weil das Recht dazu nicht besteht. Genau so war es auch in der Sklaverei, als der Sklave eher getötet wurde, als ihm etwas mehr zu geben als “der Herrscher” ihm zugestehen wollte.
Eingefädelt wurde dies u.a. mit dem inzwischen recht bekannten CQV (Cestui Que Vie Act 1666) und zuvor am 18. November 1302 erließ der Papst Bonifaz VIII. das Apostolische Schreiben (Päpstliche Bulle) UNAM SANCTAM, die dem Streit über die zwei Anfänge der Welt ein Ende setzt und die absolute Herrschaft des Papstes über die Welt und deren Geschöpfe manifestiert. Der letzte Satz dieser Bulle lautet:
„Wir erklären, sagen und definieren nun aber, daß es für jedes menschliche Geschöpf unbedingt notwendig zum Heil ist, dem Römischen Papst unterworfen zu sein.“
Dies entspricht der dreifachen Krone von Ba’al = päpstliche Tiara als erste testamentarische Treuhandgesellschaft.
Die erste päpstliche Krone trennt jeden neugeborenen Menschen von jeglichem Recht auf Besitz:
Im Jahre 1455 verfügte Papst Nikolaus V. durch die päpstliche Bulle ROMANUS PONTIFEX, daß jedes neugeborene Kind von allem Recht auf Eigentum getrennt wird. Das bedeutet nicht weniger, als daß man uns direkt nach der Geburt unser Recht auf Eigentum abspricht. Unser Haus, unser Grundstück, unser Auto, selbst unser Kind gehören nicht uns, sondern dem Vatikan! Wir haben lediglich ein Nutzungsrecht und nicht mehr. Für diese Nutzung zahlen wir deshalb auch eine laufende Gebühr, z.B. in Form von Grundsteuern oder Kfz-Steuern. Wenn wir diese Gebühren aus sozialen oder anderen Gründen nicht mehr zahlen können, werden wir zwangsvollstreckt, gepfändet, man nimmt uns unser Auto, unser Haus usw. wieder weg – unabhängig davon, ob wir diese bereits abbezahlt haben oder nicht.
Die zweite päpstliche Krone erklärt den menschlichen Körper zum Eigentum des Papstes in ewiger Knechtschaft als Sklave:
Im Jahre 1481 legalisierte Papst Sixtus IV. in seiner päpstlichen Bulle AETERNI REGIS dem Königreich Portugal den Besitz aller Länder und Gewässer südlich der Kanarischen Inseln bis etwa Mitte des Pazifiks, während Spanien den Rest erhielt.
Im Sommer des Jahres 1494 wird mit dem Vertrag von Tordesillas die Teilung der Welt in zwei katholische Hemisphären beschlossenes und verbindliches Völkerrecht. Zwei Könige teilen sich die Welt, während jedoch die beiden Königreiche Lehensgebiete der römisch-katholischen Kirche sind.
Somit ist es die Herrschaft des Papstes über das Land und die Gewässer, über die gesamte Welt, verwaltet durch die beiden Königreiche. Der erste Vertrag zwischen 2 Parteien und zu Lasten Dritter, der Menschen in diesen Reichen (auch in den noch nicht eroberten), die davon keine Ahnung hatten und zu Slaven der römisch-katholischen Kirche erklärt wurden im Namen des Herrn, vertreten durch den römischen Papst.
Die dritte päpstliche Krone erhebt Anspruch auf die Seele eines jeden Kindes:
Die dritte Krone wurde 1537 von Paul III durch die päpstliche Bulle CONVOCATION (Zusammenrufung) erschaffen, die ein dritter testamentarischer Endakt und der Wille eines testamentarischen Nachlasses ist für die Inanspruchnahme aller „verlorenen Seelen“, verschollen auf See.
Alle 3 päpstlichen Kronen (3 Treuhandgesellschaften für jeden neu geborenen Menschen) begründen die 3 Formen des Rechts, die im Kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche begründet sind und den Kammern im Gericht zur Verfügung stehen:
- Handelsrecht (Richter ist der Schiedsrichter)
- See-kanonisches Recht (Richter ist der Bankier)
- Talmudisches Gesetz (Richter ist der Priester)
Der Cestui Que Vie Act 1666
Als Gesetz erlassen von König Charles II. von England, um den Besitz von zunächst auf See verschollener Menschen (PERSONEN) verwalten zu können. Verschollene erhielten damit die Möglichkeit, sich innerhalb von 7 Jahren für lebend zu erklären, anderenfalls fiel deren Besitz der Kirche zu und sie wurden für tot erklärt.
Kurz und knapp und als Ergebnis der Recherchen läßt sich belegen, daß: „Die Welt nur aus Meer besteht“, denn der Vatikan ist die größte Seemacht auf Erden und der Pontifex maximus (Papst) der mächtigste Kapitän. Wie schon ausgeführt hat die kath. Kirche überall ihre Finger im Spiel, SIE allein schiebt tatsächlich die Puppen über das Spielfeld dieser Welt! Einzig aufgrund der Gier nach Macht verhungern täglich ca. 40.000 Menschen, weil man im geostrategischen Poker gewinnen will und den eigenen Macht- und Profit-Interessen alles, aber auch wirklich alles geopfert wird. Und hieran sind alle Politiker in allen Ländern beteiligt.
Und das alles hat nicht das Allergeringste mit Jesus, dem Christus zu tun, weswegen alle Politiker, die sich auf ihn berufen, zumindest zugeben sollten, daß dieser Mann für sie nur insofern interessant ist, als er am Kreuz hängt und seinen Mund hält…. gleichwohl auch die kath. Kirche!
Geikler Maik ® Stand 02.Januar 2018