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Konkordat - Der Schwur der Kirche auf das 3. Reich

Recht
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Das Deutsche Reich besteht völkerrechtlich in den Grenzen vom 31.12.1937 fort. Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In diesem völkerrechtlichen Vertrag wurde das Verhältnis zwischen dem Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es ist weiterhin gültig.

Erzbischöfe leisten bis heute Treue auf das Konkordat zwischen dem Vatikan und dem dritten Reich.

"Vatikan und NS-Regierung Nichts hören, nichts sehen, vertragen

Das Abkommen bescherte Hitler seinen ersten großen außenpolitischen Erfolg: 1933 schlossen Papst Pius XI. und die NS-Regierung einen Vertrag, der die katholischen Angelegenheiten im Deutschen Reich regeln sollte. Der Vatikan machte weitreichende Zugeständnisse. Das sogenannte Reichskonkordat gilt bis heute." Quelle: Spiegel



"Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des --> Reichsstatthalters <-- in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten folgenden Treueid:

[...] Art. 16
»Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande... Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und vorn meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge (um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.

Link zum Reichkonkordat von 1933