Verpflichtungsbringschuld der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der natürlichen Person nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 durch Artikel 1-19 und 25 garantiert – aber unerfüllt.
Anlass: Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte AZ: EGMR 75529/01
Mehrfache Aufforderungen an die Grundrechtverpflichteten, öffentlich festgestellte Mangelhaftigkeit in der Bringschuld der Grundrechtverpflichtung gegenüber den Menschen (Der Mensch als Grundrechtträger in der natürlichen Person GG Art. 1 und BGB §1) zu erklären und gemeinsam Rechtsicherheit herzustellen, wurden nicht beantwortet.
Die Vermutung es muss eine verdeckte Treuhand und privatrechtlich überlagerte Verträge geben, mit denen Grundrecht und Menschenrecht abgegeben worden sind, wurde nicht widerlegt und ist zur Wahrheit geworden, weil die Grundrechteingriffe nicht durch öffentliches Recht bevollmächtigt sind.
Die Feststellung der jP. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 1 BvR 1677/15 vom 03.11.2015 ist
• Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Recht ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt, und
• Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.
Durch empirische Untersuchung des IFR, unter Einbeziehung der Expertisen und Aufsätze zahlreicher Rechtwissenschaftler, wurde unwiderlegt festgestellt, dass es keinen zur Verfügung gestellten wirksamen „Identititäts-Ausweis für die Staatsmitgliedschaft“ gibt, der einen Menschen als natürliche Person i.S. der Grundgesetzartikel 1-19 identifiziert und durch das Grundgesetz und das Menschenrecht schützt. Selbst wenn dies möglich wäre, dann haben die Verwaltungsgerichte und die Verfassungsgerichte klar Stellung bezogen, dass sie die Entscheidungen des EGMR zwar vielleicht betrachten, aber sich ihre Entscheidung, ob sie die Urteile des EGMR und die EMRK tatsächlich realisieren mögen, vorbehalten.
Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2004 / Matthias Hartwig http://www.mpil.de/files/pdf1/prax_2004.pdf
Statt eines Staatsangehörigenausweis mit Grundrechtgrantie, gibt es nur einen selbst zu beantragenden „Personal-Ausweis“, oder „Reisepass“, der dem entgegen, den grundgesetzlich garantierten Schutz aufhebt und den Träger als juristische Person und Sach-Verwaltungsobjekt identifiziert.
Es gibt aber keine nachweisbare Zustimmung des Grundrechtträgers, Besicherungs-Kapital in einer verdeckten Treuhand zu sein und lediglich für Steuer- und Lizenzzahlungen, sein ihm genommenes Grundrecht zurückgewährt zu erhalten.
Ebenfalls wurde festgestellt, dass die finanziellen Möglichkeiten den wesentlichen Ausgang in Gerichts“verhandlungen“ weit mehr beeinflussen, als das Gleichheitsgebot im Interesse an der Findung von Wahrheit und Gerechtigkeit verspricht. In Handelsgerichten braucht es der willentlichen Handelsbeziehung zu einer Verhandlung im Handelsrecht. Die „Verhandlung“ über das Ausmaß an Grundrechteingriffen ist ein faktischer Beweis für die verdeckte Kommerzialisierung des Grundrecht und kann nur Privat sein, da dies im öffentlichen Recht ausdrücklich durch Grundgesetz Art. 1 – 19, 20 und 25, verboten ist.
Das ausgeübte Gewaltmonopol, das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Grundrechtverpflichtung übertragen wurde, zur Verschiebung der natürlichen Person in den privaten Grundrecht-Verlust-Status zu benutzen, ist nicht das, was der Mensch als Vollmacht geben würde, wenn er über die Folgen der Rechtaufgabe belehrt worden wäre.
Der Mangel an Rechtbelehrung ist unheilbar und führt zur Nichtigkeit von Beginn an (ex tunc), des privaten Entrechtungs-Vertragsverhältnisses. Art. 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“ Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemäß der Rechtsprechung des EGMR unterworfen. Der Gerichtshof kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen
Auch hier müssen durch überlagertes (selbst beantragtes) Privatrecht alle Urteile des EGMR (siehe auch AZ: EGMR 75529/01), weil sie aus einem anderen Rechtkreis sind, logischerweise ständig ins Leere laufen und bringen, wie festgestellt wurde, keinerlei Abhilfe für natürliche Personen, die per Personalausweis in einen anderen Rechtkreis befördert wurden, indem sie zur privat-handelsrechtlichen Sache identifiziert wurden.
Daher gilt der Inhalt der vom IFR empfohlenen „Willenserklärung und Urkunde“ redundant deklaratorisch als Nachweis, dass der Mensch auf die Rechte als natürliche Person unter dem Schutz des Bonner Grundgesetzes von 1949 (Art. 1 – 19 und Art. 25) ausdrücklich pocht und KEIN Einverständnis zur stillschweigend als vereinbart unterstellten Privatisierung seines Grundrecht und Menschenrecht vorliegt.
Eine Nichtbeachtung des freien Willens wäre verbotene Sklaverei und Folter.
Erklärung:
Falls dies sogar zu irgendeinem Zeitpunkt einmal für Staatsaufbau oder zur Interniertenbetreuung nützlich oder scheinbar geboten war, so gibt es für den Weitererhalt des Zustandes heute absolut keine Gründe mehr, denn die Produktivität überschreitet schon mehr als den doppelten Bedarf, und eine Zunahme von Ressourcenschädigung statt Nachhaltigkeit kann die Menschheit gar nicht verantworten. Rund 90% aller Kriminaldelikte werden aus Gier oder Mangel begangen, die bei strikter staatlicher Achtung von Grundrecht und Menschenrecht überhaupt nicht vorhanden wären. Hier ist also schuldhaft die organisierte Mangelhaftigkeit, zu dessen genauem Gegenteil der Staat vom Menschen beauftragt ist. Im vom Staat ausgeführten verdeckten privaten Vertrag zu Lasten der privatisierten Person, liegt heute die noterzeugende Ursache für die immer weiter aufgehende Armut/Reichtum-Schere und für die Staatsverschuldung gegenüber den Vertragsgestaltern, den privaten Nutznießern.
Ein Staat, der dem Volk gehört und bei sich selber (seinem Volk) verschuldet ist, ist gesund.
Ist er bei privaten Nutznießern verschuldet, dann sind seine Bürger Sklaven.
Der Machterhalt derjenigen, die durch die verdeckte Treuhand und Schuld-Gelderzeugung per Buchungssatz, eine exponentiell wachsende Mangelstruktur zu ihrem eigenen immer weiter anwachsenden Vorteil erzeugt haben, geht heute mit zunehmender Gewalt, Freiheitsverlust und Grundrecht- und Menschenrechtverletzung einher, was Revolten und Bürgerkriege wissentlich und willentlich billigend in Kauf nimmt – auch das ist inakzeptabel für aufgeklärte bewusste Menschen.
Die Gesamt-Publikation wurde in der Deutschen Nationalbibliothek unter dem Titel Öffentliches Wissen zur Rechtssicherheit. Band 2 Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD veröffentlicht und archiviert und ist unter folgendem Link abrufbar:
Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht die Entwicklung und Veröffentlichung von geeigneten Audits, Qualitäts-Handbüchern und die Standardisierung von Rechtsqualitätsverfahren angelehnt an DIN und ISO.
Entwicklung von Methoden und Handlungsanweisungen Ziel ist die Publikation von Innovationen, wie z.B. neue Problemlösungs-Anwendungsfeld-Kombinationen, neue Organisationsformen zur Kontrolle der Rechtsqualität, sowie der Bewusstmachung der Möglichkeiten eines Jeden, für ein Leben Seite an Seite im Hier und Jetzt, durch tun oder unterlassen.
Zugehörige Downloads:
Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD.pdf Dieses ist das WORD-Dokument, in das die eigenen Daten eingetragen werden können: WILLENSERKLAERUNG UND URKUNDE.doc
Die fertig ausgestellte Willenserklärung ausdrucken, unterschreiben (auch vom Zeugen) und den Fingerabdruck (auch vom Zeugen) einfügen und dann scannen oder fotografieren und an das Bundesverwaltungsamt und alle Stellen senden, die sonst noch in Kenntnis gesetzt werden sollen. Das IFR gibt auch die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung.
Zugehörige psychologische Grundlagen der Manipulation, dass die Menschen es nicht merken, dass ihr Grundrecht nur alle 4 Jahre für den Augenblick geachtet wird, wo sie ihre Stimme in die Urne geben.
In diesem winzigen Augenblick darf die natürliche Person wählen, welche Gruppe ihm, mit den Konzernen und Banken zusammen, die nächsten 4 Jahre Grundrecht und Menschenrecht gegen Gehorsam und Geld verkauft: