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Plante Müller das Eindringen in Privatwohnungen?

Recht
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Die sich in Bedeutungslosigkeit auflösende SPD, ein Partei des Versagens und des Volksverrats bereitet einen direkten Angriff auf die Bürgerrechte vor, heimlich und völlig gegen jedes Recht. Staatsterror zur Umsetzung einer fatalen Gesinnung.

Der Regierende Michael Müller (SPD) sollte uns reinen Wein einschenken, anstatt heimlich das Eindringen in Privatwohnungen vorzubereiten, meint Gunnar Schupelius.

Eine seltsame Meldung machte am Wochenende die Runde: Der Senat wolle die Polizei ermächtigen, in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge unterzubringen, auch gegen den Willen der Eigentümer. Ich dachte erst an Satire, dann an ein Missverständnis, denn im Grundgesetz, Artikel 13, heißt es ja: „Die Wohnung ist unverletzlich.“

Also machte ich mich auf die Suche nach der Quelle dieser seltsamen Meldung und wurde fündig. Es handelt sich um einen „Vorschlag“, der offenbar von der Senatskanzlei in die Runde der Senatoren gestreut wurde. Als Senatskanzlei bezeichnet man das erweiterte Büro des Regierenden Bürgermeisters. Leiter ist Björn Böhning (SPD).

Dieser „Vorschlag“ soll dazu führen, dass das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) geändert wird. Im ASOG ist unter § 36 geregelt, wann die Polizei ohne richterlichen Beschluss in eine Privatwohnung eindringen darf. Kurz gesagt: nur „zur Abwehr dringender Gefahren“, also um schwere Verbrechen zu verhindern und zu bekämpfen.

Der besagte „Vorschlag“ fügt dem § 36 ASOG diesen neuen „Absatz 4“ hinzu: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist.“

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Bild: Pixabay