Zur Schule gehen hält Deutschland für alternativlos. In „Die Schulpflicht vor dem Grundgesetz“ erklärt der Tübinger Jurist Tobias Handschell, daß die Rechtslage hierzu alles andere als „geklärt“ ist. Zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten kennzeichnen die Praxis, Konkurrenz zur Pflichtschule einfach wegzustrafen.
Die Fachpublikation aus gutem Verlagshaus ist schon ein halbes Jahr auf dem Markt. Besprochen hatte man sie bislang noch nicht. Ihr Autor, ein Staatsanwalt, ist einer von sehr wenigen, die „Schulpflicht“ rechtlich zuende denken. Dankenswerterweise packen jetzt junge Anwälte das heiße Eisen an: Die Zeitschrift „AdVoice“ vom „Forum Junge Anwaltschaft“ stellt in ihrer aktuellen Ausgabe Handschells „Schulpflicht“ vor.
Dem Rezensenten, Andreas Vogt, widmet das Blatt über die Buchbesprechung hinaus einen Bericht. Seit geraumer Zeit setzt der Rechtsanwalt sich für mehr Freiheitlichkeit im Bildungswesen ein. Hier schreibt er: „Der Besuch von Schulen ist uns Deutschen offenbar so in Fleisch und Blut übergegangen, daß das Beschreiten alternativer Bildungswege nicht selten existentiell verstörend wirkt. Besonders häuslicher Unterricht (Homeschooling) ruft Ablehnungsreflexe hervor.“
Verpflichtung ohne gesetzliche Grundlage