An die Bürgermeister, Landräte, Direktoren der Amtsgerichte, Präsidenten der Land- und Präsidialgerichte, Abgeordneten der Landesparlamente, alle sonstigen Staatsbürger nach § 30 StAG, alle bayerischen Staatsbürger nach Art. 94 BV
Kommentar von Baumann, Jörn / Redakteur VOLLDRAHT
Diese detaillierte Ausarbeitung ist der zukünftige Masstab für die politischen Darsteller auf der BRD-Bühne.
„Festzuhalten ist daher hiermit zweifelsfrei, daß es fortan als erwiesen anzusehen ist, daß wir Deut-schen nun nicht mehr um eine reformierte Bundesverfassung (gemäß Art. 78 BVerf.) oder wenigs-tens einer ersten Deutschen Vollverfassung gemäß Selbstbestimmungsrecht des Individuum nach Ludwig von Mises herumkommen, ob wir wollen oder nicht, denn aktuell sind wir lediglich aus-tauschbare Bewohner einer augenscheinlich besitzlosen Landfläche.
Hiermit wird ebenso bewußt mitgeteilt, daß bekannt ist, daß das Auswärtige Amt seit 1914 über jeden entlastenden Beweis für Deutschland vor dem gesamten Deutschen Volk geheim hält. Mit der Veröffentlichung dieses offen Briefes muß das Auswärtige Amt einen Strafantrag gegen den Verfasser stellen, da andernfalls der Vorwurf als begründet und bestätigt eingestuft werden muß.
Damit erhält der Verfasser dann Kontrolle über die Beweisführung, die überwältigend ist. Auf die geheimgehaltenen Dokumente des Auswärtigen Amtes indes ist der Verfasser insoweit nicht angewiesen.“
In Kenntnis der vorgenannten Fakten ist es möglich, den transparenten öffentlichen Diskurs in den Gemeinden zu starten. Jeder Landrat und jeder Bürgermeister hat sich qualifiziert in die Diskussion zu begeben oder seinen Platz zu räumen.