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Staatswillkür - Moskau Inkasso - Kriminalisierung der Bürger - Subsidiarität ++ Remonstrationspflicht

Gesellschaft
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 "Um es vorweg zu nehmen, ich bin entsetzt über die stattfindende Kriminalisierung der kritischen Bürger." Ich habe einen Selbstversuch gestartet, Knöllchen im Zehnerpack,

Finanzamt, Gewerbesteuern, Steuerberater und die allseits beliebte grundgesetzwidrige GEZ-Steuer, alles auflaufen lassen, um den Ablauf zu studieren und zu analysieren. Dann die Hinweise im Internet studiert und auf Umsetzbarkeit innerhalb der grundgesetzlichen Möglichkeiten geprüft.


Die Steuern zurückholen, wurde abschlägig beschieden und hätte ein kostenintensives Gerichtsverfahren notwendig gemacht. In der umfangreichen Ausführung, wurde nur auf der Ebene der Steuergesetzgebung (Einkommensteuergesetz – EStG ) argumentiert, der grundgesetzliche Bezug wurde (gezielt) nicht angetastet und der schwächste Punkt, in der Argumentation rausgesucht und damit wurde die ganze Forderung gestoppt. Weitere Einwände wurden nicht mehr zugelassen. Interessant war mit einem Wechsel zu zahlen. Der kam auf postalischen Weg mit der knappen Mitteilung zurück. „Zu unserer Entlastung“. Der Wechsel ist das einzige Zahlungsmittel welches von der Bezahlung für Steuern ausgenommen werden „kann“.


Es wurde ein neuer Ausweis beantragt und durch das Amt geliefert. Der Hinweis, dass die gelieferten Personalausweise nicht dem Personalausweisgesetz – PauswG §5 entsprechen, wurde mit einem ärgerlichen Hinweis, das es so amtlich sei, abgeschmettert. Die schriftliche Anfrage beim Bürgermeister (SPD) blieb unbeantwortet.


Die grundgesetzwidrige GEZ wurde von Anfang an bekämpft, dieser Verein zur Selbstversorgung des Sumpfes, um den ÖRR und der verdeckten Finanzierung sachfremder Gebiete ist mit allen Mittel trocken zu legen. Allein die verschachtelte Unternehmensstrukturen der Medienunternehmen schreien nach Betrug. Es ist offensichtlich, das ohne eine willfährige politische Unterstützung, dieses Konstrukt zur Veruntreuung der Einnahmen nicht möglich wäre. Und die Gier wächst.

Der Antrag zur Einstellung der grundgesetzwidrigen städtischen Zwangsmaßnahme gegen GEZ-Verweigerer, wurde im Flensburger Stadtrat durch „Wir in Flensburg“ eingebracht und durch eine massive Polemik der SPD-Fraktion in die Vertagung geschoben. Die tatsächliche Macht der Gemeinden wird langsam deutlich und führt zu hektischen Abwehrreaktionen der Partei-Fraktionen. Es ist eben so, das Parteien in der kommunalen Politik kontraproduktiv und überflüssig sind.

  • Der Beschluss des LG Tübingen vom 16.09.2016, 5 T 232/16, in der Zusammenfassung des Urteils:
  • Rundfunkanstalten sind keine Behörden
  • Um ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können, muss ein Bescheid einer Behörde vorliegen.
  • Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden. Ihr wesentliches Handeln ist unternehmerisch.
  • Daraus ergibt sich: Keine Behörde = keine Verwaltungsvollstreckung möglich.
  • Wer ein Unternehmen ist, kann ohne Vertrag kein Geld einfordern – und zu einem Vertrag gehören mindestens zwei, damit der Vertrag zustande kommt.

Es wird einfach ignoriert, es gibt keine Antworten auf korrekt gestellte Anfragen.

Die eintrudelnden gelben Briefe der Amtsgerichte waren alle ohne Unterschrift des Richters, auf postalischen Wege zugestellt worden. Auf Nachfrage beim Postboten, ob er als Beamter fungieren kann, wurde mit „Das ist eine Dienstanweisung“ geantwortet.

Mein schriftliches Nachfragen zur gesetzlichen Grundlage für einem gedruckten Namenshinweis und „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ und der sich daraus ergebenden Kollision mit :

a) § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452
Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden

b) § 126, Abs. 1, BGB „Schriftform“
Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“

c) § 125 BGB „Nichtigkeit wegen Formmangels“
Ein Verwaltungsakt („Urteil“, „Beschluß“, „Haftbefehl“, „Bußgeldbescheid“, „Steuerbescheid“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) ist rechtsunwirksam und nichtig, wenn er der Form nicht genügt: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ wurde ebenfalls nicht beantwortet. Mich beschleicht das ungute Gefühl, das lesendes Verstehen, nur eingeschränkt vorhanden ist.


Und der vorläufige Höhepunkt: Der Besuch des Zwangsvollstreckers.
Am frühem Vormittag erschien er dann in Begleitung zweier voll ausgerüsteter Polizisten, es fehlten nur noch Sturmhaube und Maschinengewehr. Also nochmal, ein Geldeintreiber steht vor Ihrer Tür mit 2 Bewaffneten. Das erinnerte mehr an Moskau Inkasso, als einen Amtsbesuch. Meine spontane Frage: “Ob er den Angst hätte gleich erschossen zu werden?“ führte zu leichten Verspannungen bei seinen Begleitern und er antwortet sinngemäß “Das wäre normal“. Kopfschüttelnd bat ich das Trio-Infernale einzutreten.

Das folgende Gespräch möchte ich auf das wesentliche zusammenfassen: Zwangsvollstreckungsbeamter: ++ Ich muss nichts von Ihnen lesen ++ Ich handle rechtsstaatlich ++ Ihre Schreiben sind unwichtig (die auf dem Tresen lagen) ++ Ihre Meinung kenne ich aus ihren Schreiben ++ Das Tübinger Urteil und die Stadt Flensburg interessieren mich nicht ++

Das Gespräch wurde bewusst aggressiv und provozierend geführt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein weniger sensibler Mensch, der nicht wie ich die innere Ruhe hat, die Beherrschung verliert und die gewünschte Gegenwehr erfüllt. Zwischendurch wurde der eine Polizist angefunkt, ich vermute eine Nachfrage zur Lage und ob das bereit stehende Überfallkommando eingreifen soll.

Zur Feststellung, ein nicht aggressiver Familienvater mit Frau und 4 Kleinkindern im Haus, der Fragen zur widersprüchlichen Handhabung grundgesetzlicher Auslegen an die Exekutive und Judikative hat und diese formgerecht und höflich stellt. Wird in seinem Bestreben Klarheit und Verständnis zu schaffen, behindert, ignoriert und mit deutlicher Präsenz von anwendbarer Waffengewalt, in einen Verwaltungsprozess gedrängt der mehr einer rechtswillkürlichen Wegelagerei gleicht.

Der Zwangsvollstrecker ging ohne Unterschrift, es wurde sich höflich voneinander verabschiedet und der Wunsch nach einem weiteren Treffen, gegenseitig abschlägig bekundet. Es bleibt also spannend und wird in Teil 2 fortgeführt.


Fazit: In Deutschland wurde eine untragbare Situation geschaffen, in der grundrechtliche Fragen, die auf der politischen Ebene zu klären sind, auf die Landesebene verschoben worden sind und zu einer brisanten Konfrontation in der kommunalen Politik mit den Bürgern führt.

Anstatt eine transparente Aufklärung, zu den bundesweiten Anfragen zu starten und die Besorgnis der Bürger ernst zu nehmen, wird eine perfide Spaltung der Bevölkerung betrieben und ein Feindbild geschaffen „ Der Reichsbürger“. Die Verantwortlichen sind die etablierten Parteien mit ihren strategischen Meinungsbuden, wobei die Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) sich bemüht, alles was nicht dem totalitären neoliberalen Gedankengut folgt, zu diffamieren.

Die Schublade „Reichsbürger“ dient dazu jeden systemkritischen Bürger zu kriminalisieren und damit angreifbar zu machen. Das ist jeder, der mit einem gesunden Menschenverstand ausgestattet ist und kopfschüttelnd das desaströse politsche Schauspiel verfolgt.

Die Remonstrationspflicht des Beamten, ein Instrument, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt. Wo bleibt der Zusammenhalt der Bürger, die in einer Gemeinschaft leben. Jeder Beamte der durch seine Wahrnehmung der Remonstrationspflicht berufliche Nachteile oder Entlassung erfährt, ist in der Nachbargemeinde einzustellen.

Der Umstand das von der bürgerlichen Ebene eine grundrechtliche Klärung eingefordert wird, die auf der politischen Ebene, eben durch die z. Zt. noch agierenden Politschauspieler-Gruppen instrumentalisiert wird, um ein totalitäres Konstrukt zu installieren. Führt zu einer unmöglich lösbaren Situation, da ohne die parlamentarische Demokratie auch keine unabhängige Judikative zu Verfügung steht. Es ist ein lausiges Spiel.

Lösungsvorschlag: Damit eine Chancengleichheit, annähernd wiederhergestellt werden kann, sollte die souveräne Handlungsfähigkeit der kommunalen Politik wieder hergestellt werden. Das Subsidiaritätsprinzip ist gemäß Artikel 5 des EG-Vertrages schnellstmöglich umzusetzen und vor weiteren Beschränkungen der EU-Gesetzgebung zu sichern und zu stabilisieren.

Das dabei die komplexe Verpflechtung von Lobbyisten, die parteilichen Fraktionszwänge jeglicher Couleur, die Vorteilsnahmen im Amt, die Bestechung, der Betrug und Vetternwirtschaft über die Klinge geschickt wird, ist nur für die Nutznießer dieser Machenschaften schmerzhaft. Es ist also darauf zu achten, wer am lautesten schreit, wenn die freien Wählergemeinschaften, das Gemeinwohl an erste Stelle heben.

Bild: https://pixabay.com/


Der Gerichtsvollzieher hat in seiner Gier, das Kollateralkonto meiner Person geplündert,

und der GV hat dann auch mal Besuch bekommen,

das nennt sich ausgleichende Gerechtigkeit. 

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