Bürger sind bei einer Befragung zur Mitarbeit gesetzlich verpflichtet - sonst droht Zwangsgeld.
Roswitha Ladewig ist empört. Vor wenigen Tagen stand eine Dame vor der Tür der 60-Jährigen und wollte im Rahmen des sogenannten Mikrozensus Mecklenburg-Vorpommern eine amtliche Haushaltsbefragung durchführen. „Bin ich überhaupt zur Auskunft verpflichtet?“, wollte die frühere Bürgermeisterin wissen. „Und was passiert, wenn ich mich weigere?“
Antwort: Ja, Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Und: Bei beharrlicher Weigerung zur Teilnahme an der Befragung droht Ihnen die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von mindestens 200 Euro.
Doch der Reihe nach. Denn bevor ein Interviewer an Ihrer Haustür klingelt, muss sich dieser ehrenamtliche Mitarbeiter des Statistischen Amts Mecklenburg-Vorpommern schriftlich bei Ihnen ankündigen. „Als Faustregel sagen wir unseren Interviewern, dass diese Benachrichtigung ungefähr eine Woche vor dem Hausbesuch erfolgen soll. Zum Termin selbst weisen unsere Mitarbeiter sich dann mit einem amtlichen Ausweis als Erhebungsbeauftragter für den Mikrozensus als “, sagt Urte Lux, Hauptsachbearbeiterin im Bereich Mikrozensus.
Zum angekündigten Termin sind Sie dann entweder auch tatsächlich zu Hause oder aber Sie vereinbaren telefonisch eine Verschiebung. Möglich wäre auch, den Fragebogen schriftlich zu beantworten. Doch eines ist sicher: Sie sind zur Mitarbeit verpflichtet. Das regelt das Mikrozensusgesetz . Und wer nichts sagen will, muss zahlen – und am Ende doch mitmachen. <<< Das soll jetzt Angst machen (Anmerk. d. Red.)
Das Angebot der BRD: Sicherheit der Wohnung aufgehoben, Corona-Virus, Kontaktsperre, Islamisierung, Arbeitsplatzverlust, Moscheenbau, Korruption, Kindesmissbrauch, Massenimpfung, Altersarmut, Familien zerstört, Energienetz zerstört, Umwelt zerstört und jetzt kommt der Zensus.
Mal ehrlich, wer braucht die BRD-Psychos?
Alternativ wird das BRD-Pack rausgeschmissen und es mit gleicher Münze zurückgezahlt. Verlust aller Pensionsansprüche, Schadenersatz, Haus weg, Vermögen eingefroren und Haftstrafen.