Das Landgericht Köln hat am heutigen 17. Februar 2017 ein Urteil der Vorinstanz (Amtsgericht Köln, 60 Tagessätze) aufgehoben und die als „Nazi-Hexe“ titulierte politische Rednerin Sigrid Schüßler vom Vorwurf des Verunglimpfens des religiösen Bekenntnisses gemäß § 166 StGB freigesprochen.
Schüssler hatte auf einer Kundgebung im November 2015 in einer längeren Ansprache unter anderem Akif Pirinci mit dessen Metapher vom Islam, der nach Deutschland gehöre, wie Scheiße auf den Esstisch zitiert. Dieser Ausdruck rief die Strafverfolgungsbehörde auf den Plan. Der § 166 wird selten angewendet, erfährt aber derzeit eine gewisse Konjunktur. Denn die selbe Denkrichtung, die einmal geneigt war, ihn als Gotteslästerungsparagraphen für obsolet zu erklären, hat inzwischen erkannt, dass man mit ihm unerwünschte Islamkritiker mundtot machen kann. Um nichts anderes ging es in diesem Verfahren. Man mag sich fragen, wann jemals ein islamischer Fanatiker für seine antichristlichen Ausfälle vor Gericht gestellt wurde; umgekehrt geht es um so schneller. Das Gericht sah die inkriminierte Äußerung jedoch im Gegensatz zur Vorinstanz als grenzwertig an, und was grenzwertig ist, ist nicht strafbar. Hexenverfolgung gescheitert!