Am 26.01.2017 befasst sich nun der Finanzausschuss des Flensburger Stadtrates mit den grundgesetzkonformen Anträgen der WiF-Fraktion, nämlich die grundgesetzwidrigen Vollstreckungen im Wege der dann auch grundgesetzwidrigen Amtshilfe zugunsten des NDR einzustellen, selbst als Stadtverwaltung keinen grundgesetzwidrigen Rundfunkzwangsbeitrag mehr zu zahlen und die bereits grundgesetzwidrig vollstreckten grundgesetzwidrigen Rundfunkzwangsbeiträge an die Grundrechtstrgäer im Wege der grundgesetzlich unverbrüchlich garantierten Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung an die Opfer der grundgesetzwidrigen Beitreibung unverzüglich zurückzuzahlen.
Dazu ist seit heute zur WiF-Ratsvorlage 126/2016 die 3. Ergänzung im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem der Stadt Flensburg freigeschaltet:
Bereits am 11.01.2017 hatte sich der Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung mit den grundgesetzkonformen Anträgen der WiF-Fraktion befasst. Dazu hatte die WiF-Fraktion ihre 2. Ergänzung am 10.01.2017 in das Ratsinformationssystem der Stadt Flensburg eingestellt gehabt:
Dieser Ausschuss hatte sich nach mündlicher Aussprache mehrheitlich gegen die grundgesetzkonformen Anträge der WiF-Fraktion ausgesprochen was übrigens gleichzeitig einem offenen Verfassungsbruch nachkommt.
Die diesbezügliche Berichterstattung des Flensburger Tageblattes ist sodann entsprechend der grundgesetzlichen Wahrheit totschweigend anstatt dass man dem pressegesetzlichen Auftrag, Zitat:
„§ 5 Sorgfaltspflicht der Presse. Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen. Die Verpflichtung, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten, bleibt unberührt.“
gefolgt ist.
Übrigens coacht die Grundrechtepartei die WiF-Fraktion aus grundgesetzlicher Verbundenheit, denn der offene Verfassungsbruch geht jeden in diesem Lande etwas an.
Ansonsten ist es sehr bedauerlich, dass von Seiten derer, die sich unter dem Label Rundfunkbeitragsklage.de versammelt haben, der WiF-Fraktion in Flensburg keine Unterstützung angeboten oder geleistet wurde bis heute. Der Egoismus ist auch leider hier mit den Händen zu greifen.
Der Schwarzseher
In Flensburg geht "die Post ab". Die WiF-Fraktion, die es nebenbei bemerkt auch in anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat erkannt, daß die Vollstreckung von "Rundfunkbeitrag" verfassungswidrig ist und die jeweilige Gemeinde Vollstreckungshandlungen wegen Rundfunkbeitrag nicht auszuführen ermächtigt und berechtigt ist. Der gepfändete "Rundfunkbeitrag" ist an die Grundrchteträger zurückzuzahlen!!!!
https://rundfunkbeitragsklage.de/.../flensburgs-oberbuergerm.../
Die Sache hat bundesweite Auswirkungen, 4, 9 Millionen Verweigerer, wenn Heikos Schrangs Angaben stimmen, haben damit recht, übrigens 37 Millionen Haushalte verstoßen aktiv gegen das grundgesetzliche Diktat und arbeiten damit aktiv gegen ihre ureigenen Interessen! - Sei einmal nüchtern festgestellt!