Das neue Jahr bringt für Immobilienkäufer steuerliche Änderungen, aber auch höhere Fördergelder für Einbruchschutz. Eigentümer von Immobilien, in denen Strom erzeugt wird, können diesen im neuen Jahr günstig an ihre Mieter verkaufen.
Schutz vor Einbruch
Wer Wohneigentum erwirbt oder besitzt, kann staatlich geförderte Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch in Anspruch nehmen. Der Bund hat die Fördergelder für 2017 um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Förderbank KfW finanziert mit begünstigten Darlehen oder Zuschüssen den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren sowie von Fenstern. Auch die Ausstattung mit einer Alarmanlage oder Videokameras und einer sicherheitserhöhenden Beleuchtung wird bezuschusst. [1]
[1] https://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/ratgeber/finanzplanung/immobilienrecht/aenderungen-immobilienkaeufer-2017.html?utm_medium=email&utm_source=news&utm_campaign=finance_KW1&utm_content=finance_content_buttonR1T1&PID=74643972&CCWID=001.74643972