Der nächste Schritt zur Ausschaltung der eigenen deutschlandtreuen Kräfte innerhalb der Bevölkerung ist eingeleitet und wird als öffentliche Hetzjagd gegen Polizisten zelebriert.
Nach dem Zerlegen der Friedenswichtel in esoterische Dauermahner, die sich im Menschsein verloren haben und nichts mehr auf die Reihe bekommen, außer Menschsein und nie endende Diskussionsrunden, in welcher Sackgasse sie wieder stecken.
Die nächsten sind die Realisten, die den Kopf nach oben richten und den anderen erzählen was am Himmel geschieht. Unglaubliche Dinge werden da erzählt, es sollen Aerosole gesprüht werden und über das moderne 5G-Netzwerk hirnfrittierende Frequenzen die Menschen massiv schädigen. Ist natürlich Blödsinn, denn die wollen nur, dass man kein Smartphone mehr nutzt Kein schneller Download ohne die elektronische Krücke des sozialen Netzwerkes, da kann der Himmel brennen, es schaut keiner hin, weil die Smartphone-Zombies nicht über das Display hinausschauen können.
Und meine liebste Gruppe, die Staatsbürger, die so frech sind und tatsächlich auf die Einhaltung der Grundgesetze pochen. Die lesen wirklich was geschrieben wurde und fordern dann auch noch, dass die Gesetze sinngemäß angewendet werden sollen. Total trendy ist es grade, die eigene Staatsangehörigkeit als Deutscher bestätigen zu lassen. Blöd daran ist, je mehr entrechtete Personalausweisträger diese klitzekleine Bestätigung, der ihnen elementar zustehenden Staatsangehörigkeit einfordern, um so sichtbarer wird, dass die BRD-Verwaltung immer noch eine BRD-Verwaltung ist. Sind ja alles „Reichsbürger“ und „ Naasis“, wer glaubt schon was im Grundgesetz geschrieben steht, gelle.
Und mit diesen Pack schlägt sich der gemeine Polizist jeden Tag auf der Straße rum. Es bleibt also nicht aus, dass über den Kontakt zu subversiven Elementen die fragwürdigen Überfälle der SEK-Pfadfindertruppe in Zweifel gezogen werden könnten. Ist ja schon irre, wenn 200 SEKler geschickt werden, um eine Forderung einzutreiben, das muss man sich erst passend zurecht saufen, damit es verständlich wird.
Während die Polizisten, hautnah den Zerfall ihrer zu schützenden Gesellschaft miterleben und selbst vorantreiben, sind dann Erlebnisse, wie das Grüne und Rote Wohnviertel nicht mit Fllüchtlingsbutzen vollgestellt werden, die kleinen aber stetigen Brocken, die aus dem festen Bild des Systemverständnisses purzeln.
"Extremes Innenstadtrevier
Die Polizei ist per se ein potentieller Gefahrenpunkt für die linksdrehenden Systemkräfte und wurde frühzeitig durch den Austausch der Führungskräfte gegen zionistisch ambivalente Vasallen und einer katastrophalen Personalpolitik in der Abschussposition gehalten. Der sukzessive Austausch mit Nicht-Deutschen, lesen und schreiben in deutscher Sprache ist nicht mehr relevant für den Dienst, Hauptsache die Sharia wird verstanden. D.h. der Kollege, der jetzt mahnend den Finger hebt und vorsichtig in die Runde der Kameraden reinfragt: „Sagt mal, was machen wir hier eigentlich?“ der wird denunziert, ein „Aufgewachter“. Bevor dieser schreckliche Virus um sich greift, schnell ein Disziplinarverfahren oder am besten entlassen. Denn dem Polizisten kann nicht mehr mit dem Geschwafel der Politiker der nächste Einsatz gegen Bürger verständlich erklärt werden.
Die Stammtischgespräche sind in die Smartphons verlagert worden, anstatt seinen Arsch in die nächste Kneipe zu bewegen und da die Alltagsproblem und Vorkommnisse zu diskutieren, werden niedliche Apps wie WhatsApp oder „geheime Gruppen“ in Facebook genutzt, um sich auszutauschen.
Digitaler Hirnfrost hat die Probanden befallen, da sie alle wissen, dass die digitale Kommunikation aufgezeichnet wird. Es ist schon arg bedenklich, welche Verdrängungsmechanismen ablaufen, damit diese Gesellschaft nicht die notwendigen Korrekturen durchführen kann.
Dazu ein Auszug aus dem VG Trier, Urteil vom 14. August 2018 – 3 K 2486/18. TR –, Rn. 66 - 84, Kommentiert von Helmut Samjeske
DIE REICHSBÜRGER BEFÖRDERN DIE VERWEIGERUNG, ZERSTÖRUNG DER MENSCHENRECHTE IN DEUTSCHLAND. WER REICHSBÜRGER IST, IST IDENTIFIZIERBAR UND WIRD ALS VERFASSUNGSFEIND GEFEUERT - von denjenigen, die selber seit dem 15.06.1949 die Bundesrepublik Deutschland usurpierten.
REICHSBÜRGER ARBEITEN ALSO DEN TÄTERN IN DIE ARME!!!
Nachstehend die einschlägigen Bewertungskriterien: Ein bißchen , aber dort ist auch auf die zwingende Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung erklärt. Übrigens, die Gültigkeit des Grundgesetzes!!!!
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsgrundsätze begründen die dem Disziplinarverfahren zugrunde gelegten Tatsachen in Gestalt der vorgehaltenen Telefaxschreiben, der Rücksendungen von per Postzustellungsurkunde zugestellten behördlichen Schreiben unter Einbeziehung der durch Auswertung der beim Beklagten beschlagnahmten Unterlagen gewonnenen Erkenntnisse und erst recht unter Berücksichtigung der in den im gerichtlichen Disziplinarverfahren durch die zur Akte gereichten Schriftsätze zu Tage getretenen Persönlichkeit des Beklagten, dass dieser sich nicht mehr zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt und für deren Erhaltung eintritt und auch in Zukunft nicht eintreten wird. Denn es steht hiernach zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte sich nicht nur reichsideologisch betätigt, sondern sich auch subjektiv mit dem "Reichsbürger"-Spektrum identifiziert.
Die sogenannte "Reichsbürgerbewegung" bzw. die ihr zuzurechnenden Gruppierungen und Einzelpersonen bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat. Die Bewegung ist weder homogen noch existiert eine dominante Gruppe. Vielmehr umfasst sie mehrere, oft untereinander konkurrierende Gruppierungen in Deutschland, sodass nicht von einer geschlossenen "Reichsbürger-Ideologie" oder von einer spezifischen Weltanschauung gesprochen werden kann. Die Anhänger bezeichnen sich unter anderem als "Reichsbürger", "Selbstverwalter" oder "natürliche Personen". Sie behaupten, dass das Deutsche Reich fortbestehe, u.a. da die Weimarer Reichsverfassung von 1919 niemals abgeschafft worden sei. Die Bundesrepublik sei nicht mit dem Deutschen Reich identisch, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent. Ein neuer Ansatz innerhalb der Szene ist, mittels unterschiedlichster Argumentation zu behaupten, die Bundesrepublik sei kein Staat, sondern eine privatrechtliche Organisation, aus der man austreten könne bzw. welche keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber den "Reisbürgern" habe.
"Die Polizei hat ein Haltungsproblem
Der Skandal von Frankfurt zeigt: Teile der deutschen Polizei sind immer noch anfällig für autoritäres Denken. Der Staat darf keinen Zweifel daran lassen, dass seine Ordnungshüter die Menschenwürde schützen." Quelle: SZ
Unter Bezugnahme auf die UN-Resolution/RES/56/83 versuchen die "Selbstverwalter" mittels einer überstaatlichen Rechtsnorm eine eigene staatliche Souveränität zu begründen.Darüber hinaus argumentieren sie, die Bundesrepublik Deutschland existiere zwar, doch sei sie kein Staat, sondern eine GmbH (BRD GmbH RH), also ein Unternehmen, und ihre Bürger seien nur deren Personal, was schon das Vorhandensein eines "Personalausweises" beweise. Verschiedene Reichsbürgergruppierungen behaupten wiederum, Deutschland sei noch immer von den Alliierten besetzt und befinde sich weiterhin im Kriegszustand. Aus diesem Grund müssten die Alliierten hierzulande mangels eigener Souveränität Deutschlands nach den Regeln der Haager Landkriegsordnung (HLKO) vorgehen. Auch nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BAV) sind die Behauptungen von "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" durchaus unterschiedlich. In deren Begründungen tauche etwa die Berufung auf ein historisches Deutsches Reich auf oder es würden verschwörungstheoretische Argumentationsmuster verwendet.
Selbst ein selbstdefiniertes Naturrecht werde manchmal angeführt.Die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland bedingt, dass die "Reichsbürger-Ideologie" konsequent das Grundgesetz, die Gesetze und die Legitimität staatlicher Institutionen sowie ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten negiert. "Reichsbürger" zweifeln per se die Rechtsgültigkeit von Verwaltungshandeln, amtlichen Bescheiden und die Zuständigkeit der Verwaltungen an oder ignorieren sie gänzlich, beispielsweise mit der Weigerung, Bußgeldzahlungen zu leisten oder durch das Herstellen eigener Scheindokumente und von Fantasiepapiere. (vgl. zu alledem: Ministerium des Inneren und für Sport, Informationen zum Rechtsextremismus: "Reichsbürger"/"Reichsbürger-Spektrum", Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;Wikipedia:"Reichsbürgerbewegung"). Mit den vorgehaltenen Telefaxschreiben vom 24. November, 30. November und 3. Dezember 2016 hat der Beklagte in diesem Sinne, ohne dass er konkret einer Gruppierung zuzuordnen ist, ein staatsnegierendes Verhalten offenbart.Im Schreiben vom 24. November 2016 ergibt sich dies im Einzelnen aus Folgendem:Zunächst "weist" der Beklagte die Anordnung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens "ab". Dementsprechend findet sich bereits im Betreff der Vermerk: "Abweisung der Anordnung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens". Dass der Beklagte hierin nicht ein schlichtes und rechtlich zulässiges Bezweifeln der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungshandelns zum Ausdruck bringen möchte, sondern per se die Rechtsgültigkeit dieses disziplinarrechtlichen Aktes bezweifelt, ergibt sich aus der nachfolgend aufgeführten Begründung.
In dieser wirft er dem ehemaligen Polizeipräsidenten eine "Rechtsnormverletzung" vor, indem er die Funktion seiner Ehefrau "... aus der Familie ... – ... als "persistent objektor unter Geltendmachung der internationalen Rechtsansprüche nach Völkervertragsrecht -ius cogens-" nicht anerkenne. Hierdurch löse er einen "internationalen Konflikt" aus. Im Weiteren bezweifelt er die Legitimation des Polizeipräsidenten, "das Recht des persistent objektor, was international anerkanntes Recht sei, aufzuheben".Er fordert den ehemaligen Polizeipräsidenten auf, eine "beglaubigte Kopie der Legitimation vom Notar mit Apostille vorzulegen". Sodann wolle er diese "Legitimation dem Staatsamt für Völkerrecht des Gliedstaates Oldenburg vorlegen, welches dasselbe dann, im Rahmen der Amtshilfe, an die zuständigen Besatzungsbehörden (MP, Militärstaatsanwaltschaft etc. pp.) überantwortet um feststellen zu lassen, ob hier gegen das Tillessen Urteil etc. pp verstoßen wurde". Darüber hinaus fordert er den Polizeipräsidenten auf, darzulegen, auf was er vereidigt worden sei. Zusätzlich wirft er diesem vor, dass er wegen des Umstandes, dass seine Ehefrau die Funktion des "persistent objektor" einnehme, nicht nur gegen das "Völkergewohnheitsrecht", sondern dem "darüber stehenden Völkervertragsrecht" verstoße. Die bislang gegen ihn auf der Grundlage des Beamtenrechts ergangenen Maßnahmen verstießen allesamt gegen das Völkervertragsrecht und stellten eine schwerwiegende Verletzung seiner Ehre und seines Ansehens dar sowie der Ehre und des Ansehens seiner Ehefrau. Schlussendlich forderte er den Vorgesetzten auf, "sofortige Restitution" zu betreiben und ihm innerhalb von 72 Stunden einen Plan zukommen zu lassen, wie die Restitution aussehe. Er verbot dem Vorgesetzten jede telefonische Kontaktaufnahme und forderte diesen auf, ausschließlich mit seiner Ehefrau in der Funktion des persistent objektor Kontakt aufzunehmen, anderenfalls sei die Post falsch adressiert und gelte als nicht zugestellt.Die Funktion eines "persistent objektor" findet sich im Internet in vielfältigen Veröffentlichungen der Reichsbürger-Bewegung (vgl. "Staatenbund Deutsches Reich: Deutsches Reich/Deutschland, https//staatenbund-deutschesreich.info; 5. Mai 2018 – Amtsblatt Nr. 18 des DR - Reichsbürger in deutschen Amtsstuben? -, https//statenbund-deutschesreich.info, recherchiert über Google).
Sie bringen mit dem im Völkerrecht verwurzelten Begriff, (der persistent objektor ist im Völkerrecht ein souveräner Staat, der seit dem Entstehen der Norm konsequent und deutlich gegen eine Norm im Völkergewohnheitsrecht verstoßen hat und sich nicht an die Norm gebunden fühlt) eine permanente Verweigerungshaltung zum Ausdruck. Dieser Begriff ist ein Beispiel für die positivistische Doktrin, dass ein Staat nur an Normen gebunden sein kann, denen "er zugestimmt hat" (recherchiert über BeckOK, Grundgesetz, Rdr. 7a zu Art. 25 GG). Durch eben diese Bezeichnung seiner Ehefrau als "persistent objektor" bringt der Beklagte zum Ausdruck, dass er die Funktion seiner Ehefrau als "hartnäckige Verweigererin" gegen die Bundesrepublik Deutschland und das geltende Recht anerkennt und sich nur dem Völkervertragsrecht im Sinne eines zwingenden Rechts "ius cogens" unterwirft.
Auch dieser Begriff findet seine Wurzel im Privat- und Völkerrecht und bezeichnet im Völkerrecht diejenigen Rechtssätze, die zwingendes Völkerrecht darstellen und in der Normenhierarchie über völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht stehen (vgl. Prof. Dr. Schmahl, Die völkerrechtliche Einordnung internationaler Menschenrechtsverträge, JuS 2018, S. 737; BeckOK, BGB, Rdn. 9 zu VO (EG) 593/2008 Art 9). Er erteilt ausschließlich seiner Ehefrau in dieser objektiv nicht existenten Funktion eine Zustellungsbevollmächtigung im gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren und stellt in Aussicht, Zustellungen, die nicht unter Anerkennung der Funktion der Ehefrau erfolgen, nicht zu akzeptieren. In entsprechend dieser Diktion verhalten sich die nachfolgend dem Beklagten als dienstpflichtwidrig vorgehaltenen Telefaxschreiben vom 30. November 2016 und 1. Dezember 2016, in denen er unter anderem wiederholt auf die Funktion seiner Ehefrau als "persistent-objektor" verweist, postuliert, dass jeder Staatsbedienstete privat handle und persönlich hafte und er erteilt seinem Dienstvorgesetzten Handlungsaufträge unter Fristsetzung, auch dies in der für die Reichsbürger-Szene typischen Terminologie. Bereits mit den in dem Disziplinarverfahren vorgehaltenen Schreiben und den darin geäußerten Behauptungen werden die freiheitlich demokratische Grundordnung, das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und seiner Länder sowie die Existenz der staatlichen Strukturen und Ordnung nach dem Grundgesetz unter gleichzeitiger Anerkennung des Völkervertragsrechts als zwingendes Recht infrage gestellt. Er akzeptiert weder die Legitimation noch die Funktion des Präsidenten des Polizeipräsidiums Trier als Dienstvorgesetzter der ihm unterstehenden Beamten sowie die daraus folgenden Befugnisse und kündigt Pflichtverletzungen an, da er sich insgesamt einer anderen Werteordnung verbunden fühlt. Diese Ankündigung setzte der Beklagte nachfolgend um, indem er an ihn zugestellte Schriftstücke unter Verwendung selbsthergestellter und auf die Briefumschläge aufgebrachter Fantasieaufkleber mit den Ankreuzoptionen "kein Vertragsverhältnis" oder "fehlende Rechtsgrundlage", Zustellung nur durch "Postbeamte" an den Dienstherrn zurückgesendet hat.
Die Verwendung derartiger Aufkleber in der "Reichsbürger-Szene" als Deklaration reichsideologischen Gedankengutes ist allgemein bekannt (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 2. November 2016 – 15 B 29/16 –, juris) und verdeutlicht einmal mehr, dass der Beklagte sich nicht an die existente Rechts- und Werteordnung gebunden fühlt. Dass es sich bei den Äußerungen in den drei Schriftsätzen sowie den Rücksendungen der zugestellten dienstlichen Post nicht um ein Ausnahmeverhalten des Beklagten handelt, sondern dieser sich auch habituell nur noch dem reichsideologischen Gedankengut verpflichtet fühlt, ergibt sich zudem indiziell aus dem beim Beklagten im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenen Unterlagen, unter denen sich u.a. eine Ausarbeitung mit "21 Punkten zur tatsächlichen Situation in Deutschland", in der Theorien und Gedanken der Reichsbürgerszene thematisiert werden, eine eigenhändig unterzeichnete Patientenverfügung in der Diktion der Reichsideologie: "der Mann ... aus dem Hause ..., Familienname ... … Ich bin frei als Mensch am zweiundzwanzigsten Tag des Monats November im Jahre neunzehnhundertzweiundsiebzig in ... …. Es ist mein ausdrücklicher Wille als solcher keiner sogenannten rechtlichen Kategorisierung und Registrierung zu entsprechen. Ich bin einzig und allein im Naturrecht verwurzelt …" (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 – 10 L 9/17 –, juris), sowie nach Auswertung des von ihm genutzten Smartphones Samsung Galaxy S3 Bilder mit dem "Staatsvertrag vom 3. September 2016 zwischen Bundesstaat Baden und Gliedstaat Oldenburg", eine "Ratifizierungsurkunde vom 3. September 2016 zum Staatsvertrag der Oldenburger Konferenz", unterzeichnet von der Ehefrau des Beklagten, sowie eine "Ratifizierungsurkunde vom 3. September 2016 zum Staatsvertrag der Oldenburger Konferenz", unterzeichnet von den "Mitgliedern Bundesstaat Baden", befunden haben.Ausweislich der Verwaltungsakte findet sich unter ... unter anderem, dass am "18. Juli 2016 in .."– dem Wohnort der Ehefrau des Beklagten – aus "dem
Kreis" der Wahlberechtigten des Bundes-/Gliedstaates Oldenburg die "administrative Regierung des Bundes-/Gliedstaates Oldenburg gewählt worden sei.
Ferner wird hier postuliert:"Ab sofort übernehmen wir die Funktion des persistent-objektor unter Geltendmachung der internationalen Rechtsansprüche nach Völkervertragsrecht – ius cogens-". Ohne dass es letztlich entscheidungserheblich ist, ist nach der insbesondere im vorgehaltenen Schreiben vom 24. November 2016 gewählten Diktion, davon auszugehen, dass es diese Gruppierung ist, der der Beklagte möglicherweise folgt.Wesentlich für die seine Persönlichkeit prägende Zuwendung zum reichsideologischen Gedankengut sprechen darüber hinaus die im behördlichen Disziplinarverfahren aber auch im gerichtlichen Verfahren zur Akte gereichten und vom Beklagten selbst unterzeichneten Schriftstücke. In seinem Schreiben vom 19. Februar 2018 im Disziplinarverfahren stellt der Beklagte u.a. die Klagefähigkeit seines Dienstvorgesetzten infrage und bezeichnete ihn als "Polizeivorstand", im Schreiben vom 16. März 2018 lehnt er das Verwaltungsgericht Trier als "Schiedsgericht" ab. Er begehrt die Abgabe des Vorgangs an ein "Obligationsgericht" und bestimmt hierzu den "Gerichtshof der Menschen in Genf/Schweiz". Den Polizeipräsidenten bezeichnet er als "Bandenführer". Im Klageverfahren prangert er in der Klageerwiderungsschrift vom 22. April 2018 die Verletzung seiner Grundrechte durch den "Polizeiverband" an und weist abermals auf die Unzuständigkeit des Gerichts hin und begehrt den Verweis des Rechtsstreits an den "Court of Human Being" Washington – District of Columbia –. Im Schriftsatz vom 18. Mai 2018 bezeichnet er Richterinnen und Richter des erkennenden Gerichts mit dem Zusatz "verantwortlich in der Funktionspersonifikation".
Ferner führt er nach Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden folgendes aus. "ich habe von den wirklichen Zuständen nichts bei Antritt Meiner Berufung gewusst und bin erst durch den Disziplinarvorgang geistig wach geworden und habe die Wahrheit ermittelt. Bis die Behörden nicht entnazifiziert worden sind, wird dieser Kult bis zum nächsten Regierungswechsel weiterhin betrieben. Die Opfer und ihre Familien erleiden schwerwiegende Schäden auf Generationen und Dauer, wie ich und Wir es selbst am Leib und Leben erleben". Schließlich weist er darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am 7. Mai 2009 (BT- Druck 17/12702) mit einem Empfehlungsbeschluss ein Petitionsverfahren beendet und die "Diktatur in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt" habe. Aufgrund dieser "offensichtlichen und offenkundigen Tatsachen" könne er selbst in "einer demokratischen Diktatur (Demokratur) als Polizeibeamter nicht mitdienen", denn er begehe keinen "Verfassungshochverrat". Infolgedessen fechte er wegen "arglistiger Täuschung eines Rechtsstaates" den "Dienstvertrag" an.
Schließlich wurde dem Gericht ein Schreiben des "GdM Gerichtshof der Menschen Netzwerk Menschenrecht", Genf, vom 10. August 2018 vorgelegt, mit dem dem Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums ..., bezeichnet als "verantwortlich ... in der Funktionspersonifikation Polizeipräsident" der Eingang eines "Amtsschutzhilfeersuchens" des Beklagten angezeigt wird, mit dem er seinen "Rechtsanspruch wegen Prozessbetrug gegen das Verfahren VG 3 K 2486/18.TR des Verwaltungsgerichts Trier und gegen die Tatbeteiligten…sowie in der Disziplinarangelegenheit ..." geltend macht. Aufgrund des Umstandes, dass der Beklagte seine innerliche Abkehr von der verfassungsmäßigen Ordnung über einen langen Zeitraum wiederholt und vehement nicht nur unmittelbar gegenüber seinem Dienstvorgesetzten, sondern auch gegenüber dem Gericht in eindeutiger Form manifestiert hat, bestehen keine Zweifel daran, dass der Beklagte sich von den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt hat. Dem Beklagten ist folglich ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue nach § 33 BeamtenStG vorzuwerfen.
Darüber hinaus erfüllt das Verhalten zugleich den Tatbestand der Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten nach § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtenStG, woraus die Pflicht folgt, alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Anschein zu erwecken, die Akzeptanz oder die Legitimation des Staates und der für ihn handelnden Organe zu beeinträchtigen.
(VG Trier, Urteil vom 14. August 2018 – 3 K 2486/18. TR –, Rn. 66 - 84)
Genial wird es, wenn Polizistentöchter auch noch Zöpfe tragen und sauber gekleidet zur Schule gehen. Dann ist die Karriere im Polizeidienst am Ende. Diese subversiven Elemente sind aus dem „Staatsdienst“ zu entfernen, denn eins ist unumgänglich für den Systemerhalt – Die Reihen stehen fest geschlossen – bis zum Untergang.
Wenn die Politiker, Bonzen und elitäreres Schmarotzerpack sich auf ihre ausländischen Landsitze verzogen haben, die gemütlichen Schutzzonen mit Wachdienst eingerichtet worden sind, in denen kein sozialbedürftiger Deutscher Zutritt erhalten wird, dann wird auch dem letzten Polizisten klar werden, wem er gedient hat, nicht der Gesellschaft, nicht dem Bürger und schon lange nicht seiner Familie.
In dem Sinne wünsche ich eine fröhliche Hatz auf die Kameraden und es lebe das Denunziantentum in den eigenen Reihen.
Bild: Pixabay
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