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Fr, Feb

Hat Abendessen von Merkel mit Bundesverfassungsgericht Nachspiel wegen Befangenheit?

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Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes löscht hektisch seinen Twitter-Account, der ihn als CDU-Politiker im Rhein-Neckarkreis präsentiert und die AfD stellt einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, weil sich die Bundeskanzlerin mit Vertretern des Bundesverfassungsgerichts zum Abendessen trifft. Warum sollte sie das nicht dürfen? Weil das Bundesverfassungsgericht sich am 21. Juli 2021 mit Merkels interventionistischen Äußerungen zur Thüringenwahl befasst.

Kaum einer würde darauf wetten, dass Angela Merkel ernsthaft in Schwierigkeiten kommt, wenn das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli in Karlsruhe darüber verhandelt, ob die Bundeskanzlerin im Februar 2020 ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verletzt hatte (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20). Merkel hatte damals von Südafrika aus harsch interveniert gegen die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD zum thüringischen Ministerpräsidenten.

Es wäre schon ein Wunder, diese Klagen vor den Bundesverfassungsgericht gegen Angela Merkel bzw. die Bundesregierung – noch dazu von der AfD eingereicht – hätten Erfolg.

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