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So, Feb

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„Der Deutsche Bund existiert fort, besitzt Rechtsfähigkeit nach wie vor, ist … mangels Organisation … nicht handlungsfähig.“

Denkschrift über den deutschen Bund, dessen Bundesgebiet, das Bundesrecht und Bundeskanzler 

oder kurz

Bundesgesetz macht aus Bundesrecht und Völkerrecht sukzessive UNrecht

Als ein „Leuchtturm in stürmischer See“ und unruhigen Zeiten sollen die folgenden Zeilen Denjenigen dienlich sein, die keine Antworten auf ihre Fragen erhalten oder lediglich unlogische und widersprüchliche Antworten. Glaubenssätze und Ego machen augenscheinlich eine zielführende Zusammenarbeit schwierig. Es scheint schwer, ein Glas zu befüllen, das längst voll ist. Wer möchte freiwillig ausleeren, um überhaupt Neues aufnehmen oder zulassen zu können?

Möglicherweise kommen wir jedoch nur gemeinsam zum und durchs Ziel. Laien und Volljuristen sollen einen überschaubaren und dennoch nachvollziehbaren Fundus über den tatsächlichen Status Quo erhalten. Nicht alles ist unstrittig. Nichts soll unkritisch akzeptiert werden. Bewusste mithin belegbare Aussagen können allerdings leicht mit dieser Schrift selbst überprüft werden. So mögen hierzu die Fußnoten Abhilfe versprechen. Dem Laien sei versichert, Bewusstes ist gleichsam Belegbares.

Die entsprechenden Quellen und weiterführende Nachweise sind in den Fußnoten untergebracht, um das Lesen nicht unnötig zu erschweren. Es wird großen Wert auf Primärquellen und Faksimile, mit dem Original übereinstimmendeDokumente, als Nachweiskraft gelegt, um sich nicht fehlerbehafteter Literatur unterwerfen zu müssen. Markierungen dienen zur Gewichtung und vervielfältigen mitunter die geschriebenen Aussagen. Zitate sind „kursiv“ formatiert und ganze Absätze zusätzlich eingerückt.

Der ewige Streit über Untergangs- und Fortbestandsthese1 unter den Gelehrten ist nunmehr endgültig beim "entleerten Burger" angekommen. Darum soll es indes nur sekundär gehen. Vielmehr soll es darum gehen, ob es lediglich dem Verständnis nach ein Reich gewesen war und später auch nur als „Reich“ bezeichnet23 wurde, da man wohl noch den Bezug zum heiligen Römischen Reich herstellte oder herstellen wollte. Doch war das „heilige Romische Rich4 weder Bund noch Reich, sondern ein nicht eindeutig definierbares Rechtsgebilde5. Es war wohl eher eine Mischung aus römischem Reich und katholischem Bischof von Rom als geistlicher Führer des Reichs (Imperium), der davon träumte, Papst genannt zu werden, so wie der „Führer der SA“ sich einst wünschte „fortan Führer“ genannt zu werden.6 Der Reichsführer Sancta Sedes indes war der Schwarze Papst Himmler.

Dennoch blieben „Fäden“ zum alten Reich bestehen.78 Fäden des Reichsrechts aus einer Zeit, in der es kein Rechtgegeben haben soll und aus dem ab 1815 wohl das Bundesrechte des Deutschen Bundes wurde. Doch wurde die Entwicklung zum Wiener Kongress aus Sicht Preußens nicht angemessen gewürdigt, mithin die Ergebnisse aus Bundes- und Schlußakte manipuliert, respektive gesteuert.9

Nicht Friede sollte es geben, sondern Spaltung.10

Putin sprach wohl nicht zufällig vom Wiener Kongress.

Darauf aufbauend geht es um die Frage: Wenn der Bund, welcher sich zwischendurch „Deutsches Reich“ nannte mit seinem Bundesrechte und seinem Bundesgebiete noch besteht, was genau sind dann die BRD und der Freistaat11Bayern12? Was war Hitler und was Weimar?

Zur Beantwortung dieser Fragen ist der Weg anachronistisch zurück ins alte Reich zu beschreiten.

Es kann auf dem Boden des Rechtes nur ein Bundesgebiete geben!

  1.  Gegenwart

Entmachtung durch unrechtmäßige und grundgesetzwidrige Machtübergabe von Berlin an Brüssel.13 Polygenozide durch vergiftete Nahrung, Luft, Wasser und Medikamente14, aber auch durch Fortführung des politischen Verwaltungskrieges15 eines Hitlers gegen die indigenen Deutschen selbst und zusätzlich durch die Umsetzung der Migrationswaffe16 mittels politisch sowie kriegerisch erzeugter Flüchtlingsströme, künstlich erzeugtem Mangel und Inflationärraubzug. Im Ergebnis erzwungene Insolvenzen, Armut, Krankheit und Krieg. Letzteres ist dabei gewinnmaximierende Geschäftsgrundlage (Kapitalfaschismus). Seit 01.01.2000 verstößt das StAG durch ius soli Oligationstatbestand17 zudem gegen Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG, womit die BRD-Organe Hitlers politischen Verwaltungskrieg auf ganz Europa, Afrika, Asien und Nahost ausweiten und deutlich beschleunigen.

Man darf in einem Satz rekapitulieren. Es ist seit 1990 Nichts tatsächlich besser geworden.

Wurde 1990 also das Böse oder das Gute weggesperrt? Sollte das Dritte Reich oder doch eher das "Zweite Reich" vom „Dritten Reich“ samt fremdbestimmter Verwaltungen befreit werden?

Eines indes ist tatsächlich besser geworden. Das BuStAG von 1870 ist durch Änderung in § 37 RoStAG n.F. auf den Tag nach nunmehr 86 Jahren wieder in Anwendung und erzeugt endlich eine BundesangehörigkeitPR1948. Für Bayern, Württemberg etc. blieb der Weg wohl offenRuStAG 1871.

Ziel der BRD Organe war jedoch sicher nicht, die „Befreiung der DeutschenBefrG i.V.m. BV von NAZIsmus, vielmehr die Herrschaft des NAZI-Verwaltungsregims auszuweiten über ganz Europa und darüber hinaus. So beschreibt der aktuelle Koalitionsvertrag folgende Ziele:

Verwaltungsmodernisierung [...]

Die Modernisierung des Staates gelingt nur mit einem starken Öffentlichen Dienst[...] Wir fördern und vereinfachen den Personalaustausch und die Rotation [Rotary, Drehtüren] zwischen verschiedenen Behörden, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft[...] Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können.18

Lebendige Demokratie

Demokratie lebt vom Vertrauen in alle staatlichen Institutionen und [Grundgesetz]organe. Wir werden daher das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken.19

Föderalismus

Der Föderalismus ist eine Grundsäule der Bundesrepublik. […] Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Hierzu wird der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung abschließen.20

Wahlrecht

Wir werden innerhalb des ersten Jahres das Wahlrecht überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Der Bundestag muss effektiv in Richtung der gesetzlichen Regelgröße verkleinert werden. Eine Verzerrung der Sitzverteilung durch unausgeglichene Überhangmandate1956 lehnen wir ab. Wir werden die ‚Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit‘ erneut einsetzen. […] Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senkenWir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken[Je höher die Zahl der Idiotes, desto dümmer das Ergebnis] Wir wollen die Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche erleichtern.21

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Dafür müssen Staat und Gesellschaft sowie Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen. Alle staatlichen Stellen sollen Verwaltungsverfahren so vereinfachen und verbessern, dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Wir werden mehr Möglichkeiten im Rahmen des Verfassungs- und Unionsrechts ausnutzen.22

Aus der einstigen US-Operation Undurchführbar vom Juni 1945 wurde sukzessive die NATO-Osterweiterung, aus SHAEF wurde SHAPE und das Kriegsbündnis NATO oder OTAN bedeutet tatsächlich WOTAN aus Wagners „Götterdämmerung“ und gerade nicht Wōdan. Ukrainische Neonazisöldner schmücken sich u.a. mit Totenkopfflaggen, auf denen wohl zutreffend in Fraktur geschrieben steht: „Töten für Wotan“.

Aus Hitlers EU-Projekt sollte das IV. Reich (EU-BRD) in einer „Neuen Weltordnung“ werden.

Demokratie ist die Tyrannei der Unwissenden.

Selig sind, die da geistlich arm sindMatthaeus 5:3 

  1. 9/11 im Jahre 1989

Exakt 71 Jahre nach 9/11 folgte das zweite 9/11 und alle glaubten zunächst an eine „friedliche Revolution“. Doch wurde der Mauerfall von langer Hand geplant und vorbereitet. Die BRD-Gesetzblätter selbst verraten dies heute eindrucksvoll.23 Die alliierten Bizonenverwaltungen4zonen sollten wenig später mit 03.10.1990 zu einer freiwilligen Besatzungsverwaltung unnatürlich verschmolzen werden, wohl wissend, dass damit auch das durch die BRD Organe verwaltete Konstrukt, das Weimarer „Dritte Reich“, ebenfalls nicht beendet oder de facto nicht abschließend geregelt werden würde, denn nur einem Friedensabschluß stehen abschließende Regelungen zu.

Der also gern als Abschluß verkaufte und lediglich „Friedensvertrag“ genannte „2+4 Vertrag“ entlarvt sich bei genauerer Betrachtung als ein Vertrag, der wörtlich zu nehmen gewesen wäre, aber dennoch keinen Frieden regeln konnte und wohl auch nicht sollte. Wie schon beim BRD-Reisepass befinden sich auf dem Frontdeckel dieses „Vertrages“ 12 Adlerschwingen, die Insiegel indes zeigen 14 Adlerschwingen. Legitimiert zur Unterzeichnung am12.09.1990 waren – nach dem Grundgesetzbruch vom 17.07.1990 durch Baker – beide Verwaltungszonen offenkundig nicht mehr. Genscher betrog nur Tage später mit seinem Anmeldungsschreiben an die UN die Völkergemeinschaft und alle Deutschen gleichermaßen.24

Die SBZDDR lag zudem auf dem durch die BRD Organe zu verwaltenden Staatsgebiet des „Dritten Reichs“ oder richtiger des selbstermächtigten ReichsgebietsArt. 116 auf dem altehrwürdigen Bundesgebiete des ewigen Bundesvon 186725, welcher sich selbst zuletzt lediglich „Deutsches Reich“ nannte.26 Wenn man so will, ein Bundesgebiete auf dem inzwischen 4 Okkupanten sitzen.

Es wurde also ein zweifelhafter Vertrag unter den beiden Verwaltungszonen des Reichsgebiets des „Dritten ReichsArt. 116 geschlossen, die es beide vor 1949 nicht gab und welcher dennoch verbindliche27 Rechte und Pflichten für alle 6 Vertragspartner enthielt.28 Die stets agierende BRD-Verwaltung verleibte sich das ideologisch "verplante"Wirtschaftsgebiet der stets reagierenden DDR-Verwaltung ein,29 ohne die in der SBZDDR lebende Bevölkerung zu befragen.30 Österreich bereitete den Anschluß ab 05.03.1933 ganze 5 Jahre lang vor,31 wohingegen die DDR lediglichein knappes Jahr zur Vorbereitung erhielt.

Es wurde strategisch dafür gegen jede Vernunft und sinnvolle Tradition der Artikel 23 im Bonner Grundgesetz1.0nach Wegfall durch Baker am 17.07.1990 mit dem heutigen „EU-Paragraphen“ in der neuen Fassung des Artikel 23 im Berliner Grundgesetzes2.0 verunsichernd neu befüllt, um fortan die Macht von BerlinIII. Reich sukzessive nach BrüsselIV. Reich zu übertragen.32 Der geplante Abschluß dieser Transformation soll augenscheinlich in aktueller Legislaturperiode erfolgen. 

  1. Militär Grundgesetz 1949

Die unrechtmäßige und durch die US-Amerikaner selbst verursachte VerhaftungOP der letzten Reichsregierung unter Dönitz im Sonderbereich Mürwik33 (Flensburg-Mürwik) am 23.05.1945 durch die Engländer auf Weisung der US-Amerikaner und erzwungen durch berechtigten Protest Stalins (OP Undurchführbar), auf die nicht näher einzugehen ist, erzeugten die Alliierten genau den Zustand, der sie sodann zwang oder ermächtigte im besetzten Deutschland (Nordeuropa) für „Sicherheit und Ordnung“ sorgen zu müssen.11.5

Nach Genfer AbkommenGK darf diese "Machtübernahme" lediglich ein Jahr andauern, was die D.C. Corp.34 zu ändern versuchten11.3 und schlußendlich zur "Rückgabe an den Souverän" führen musste, jedoch mit erheblichen Einschränkungen11.3.2. So wurde die Errichtung eines militärisch erzwungenen Grundgesetzes befohlen,35 welches nach Fertigstellung durch den, durch die „Hohe Hand“ einbestellten, Parlamentarischen Rat in ein an selbiges angepasstes Besatzungsstatut gepresst wurde. Erst mit der alliierten Genehmigung zum Bonner GG von 194936 wurde das entwaffnete Dritte Reich an eine zweifelhafte BRD-Verwaltung übergeben. Jede Aussage, ob von Politik oder sogenannten Historikern dahingehend, dass das Besatzungsstatut bereits 1955 oder spätestens 1990 beendet worden sei, sind falsch oder lediglich insofern richtig, dass selbiges kurzzeitig zwischen 18.07.1990Baker und 03.10.1990Kohl tatsächlich außer Anwendung fallen musste. Doch sobald jemandKohl dieses Grundgesetz wieder in Kraft setzt, passiert dieses Inkraftsetzen nie ohne das Besatzungsstatut, da selbiges dafür gebaut wurde und das Grundgesetz ausnahmslos „innerhalb des Besatzungsstatutes“ wirken kann, respektive „nur im Zusammenhang mit dem Besatzungsstatut gültig ist.“.37

Es blieb also eine friedliche Besatzung bis zum 17.07.1990 im „Geltungsbereich des GrundgesetzesArt. 23 a.F.. Ab 03.10.1990 indes vergrößerte Dr. Kohl nicht nur die BRD und verhalf ausgerechnet dem falschen Verwaltungskonstukt dabei, nicht aufgelöst zu werden, sondern vielmehr oder gerade dem Dritten Reich, nicht doch noch unterzugehen. Dr. Kohl und Dr. Schäuble sicherten 1990 den Fortbestand des Dritten Reichs. Die Bezeichnung Deutsches Reich“ des ewigen Bundes fiel indes bereits 1918 mit der Verbannung des Kaiseramtschefs ins Exil nach Schloss Doorn38 in den Niederlanden weitgehend unbemerkt weg. Das „Kaiserreich“ ging insofern nicht unter, sondern mit dem König und Kaiseramtschef in den Dornröschenschlaf104 Jahre; was auf dem Bundesgebiete indes verblieb, war der ewige Bund samt Bundesverfassung – ohne Kaiseramt, Reichsbezeichnung oder Reichsverständnis– und „nur noch Deutsche“, die Bundesangehörigen. Wohl auch die Bayern und Württemberger mit ihrem RuStAGvon 1871.

Die „Weihe39 von 1871 indes gilt im gesamten Bundesgebiete von 1910HLKO mit dem 9/11-Putsch als erloschen. Aus „Reich“ wurde mittelbar wieder „Bund“. Das macht nunmehr eine Unterscheidung in Bund oder Reich weitaus einfacher, denn die Lüge lebte davon, Bund mit OkkupationIII. Reich zu vermischen.

Seit 9/11 im Jahre 1918 ist das 2. Kaiserreich wieder ein Deutscher Bund.

  1. Bundesstaat Bayern

Erst vor wenigen Tagen eröffnete der Hinweis des Harald von Landau bezüglich Art. 116 GGGMBl. 1981, was mindestens jeden Bayern interessieren sollte und dem Grunde nach verpflichtend wirken müsste. Bekannt war bereits der Artikel 178 BV und bekannt war dazu auch, dass Prof. HuberBVerfG selbigen zu egalisieren versuchte.40 Was insofern nicht verwunderte, denn die Herrschaften HuberSimons und Sohm waren um 1900 wohl keine unschuldigen Antideutschen. Doch der Vergleich zwischen den Artikeln 116 BV und 116 GG ließ schnell aufhorchen, denn das Weglassen des Begriffs „deutsche“ innerhalb der Bayerischen Verfassung an entsprechenden Positionenführt unweigerlich zur bayerischen Staatsangehörigkeit, die via Grundgesetz und Alliierter Vorbehalte verboten ist. Bereits der Versuch 1946, eine bayerische Landeszugehörigkeit einzuführen, führte zu Ärger durch die „Hohe Hand“, worauf postwendend die Streichung erfolgte. Was jedoch im Artikel 116 BV geschrieben steht, muss aus Sicht des Verwaltungsregimes und des US-Deepstate weit schlimmer erscheinen, denn Artikel 116 BV enthält weiterhin die Heimatzugehörigkeit aus dem BuStAG von 1870 und dessen als dienliches Werkzeug noch nebenher laufenden RoStAG 1913 und RuStAG 1871.

Ein überfällig gewordener genauerer Blick in die Bayerische Verfassung von 1946 offenbarte Unglaubliches, besonders nachdem Dr. Markus Söder höchstselbst vor einigen Monaten unmißverständlich äußerte, dass die Bayerische Verfassung strikt zu befolgen wäre.41

Ob er damit den Artikel 178 BV oder gar weitere Artikel aus den Übergangsvorschriften meinte oder überhaupt wusste, was er da äußerte, bleibt dem Leser zu bewerten. Allerdings hat er Recht und jeder Bayer sollte sich folgende Artikelauswahl einmal genau durchlesen.

[Präambel]

Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedensder Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung.

Zweiter Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten 

Art. 116

Alle [bayerischen] Staatsangehörigen ohne Unterschied sind entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen.

Art. 117

Der ungestörte Genuß der Freiheit für jedermann hängt davon ab, daß alle ihre Treuepflicht gegenüber [bayerischem]Volk und [bayerischerVerfassung[bayerischemStaat und Gesetzen erfüllen. Alle haben [diese bayerischeVerfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.

Art. 120

Jeder Bewohner Bayerns, der sich durch eine Behörde in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt, kann den Schutz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes anrufen.

Schluß- und Übergangsbestimmungen 

Art. 178

Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.“ 

Art. 180

Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist, mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.

Art. 181

Das Recht des Bayerischen Staates, im Rahmen seiner Zuständigkeit Staatsverträge abzuschließen, bleibt unberührt.“ 

Art. 182

Die früher geschlossenen Staatsverträge, insbesonders die Verträge mit den christlichen Kirchen vom 24. Januar 1925 bleiben in Kraft.

Art. 184

Die Gültigkeit von Gesetzen, die gegen Nationalsozialismus und Militarismus gerichtet sind oder ihre Folgen beseitigen wollen, wird durch diese [bayerische] Verfassung nicht berührt oder beschränkt.

Art. 185

Die alten Kreise (Regierungsbezirke) mit ihren Regierungssitzen werden ehestens wiederhergestellt.“ 

Art. 186

(1) Die Bayerische Verfassung vom 14. August 1919 ist aufgehoben.

(2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen bleiben vorläufig in Kraft, soweit ihnen diese [bayerische] Verfassung nicht entgegensteht.

(3) Anordnungen der Behörden, die auf Grund bisheriger Gesetze in rechtsüblicher Weise getroffen waren, behalten ihre Gültigkeit bis zur Aufhebung im Wege anderweitiger Anordnung oder Gesetzgebung.

Art. 188

Jeder Schüler erhält vor Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck dieser [bayerischen] Verfassung.“ 

  1. Weimarer "Rothary" Reich

Am 14.08.1919 gelangte die Weimarer Reichsverfassung für die Weimarer Republik in Geltung und dabei blieb es mit kurzer Unterbrechung durch die Erweiterung, die sich später „Drittes Reich“ nennen sollte. Doch mit der illegalen Statusminderung aller Bundesstaaten – außer Bayern – zu schlichten „deutschen Ländern“ durch Hugo Preuß passierte unbemerkt etwas fundamental Egalisierendes, das heute Niemand wirklich wahrhaben will, weil es buchstäblich alles egalisiert. Damit fehlte es m.W.d. Weimarer Reichsverfassung, die ohne Plebiszit, dafür jedoch mit Fremdbestimmung durch „assoziierte Mächte“, wohl als erstes Grundgesetz bezeichnet werden könnte, fortan bis in unsere Gegenwart an legitimen Wählern. Ab 1956 kommen zusätzlich noch grundgesetzwidrige Überhangmandate hinzu, wie es bereits das Bundesverfassungsgericht 2012 feststellen musste.42 Das UR-Problem indes begründet sich auf ungewisse Staatsangehörigkeiten, respektive fehlende Anpassungen aller Wahlgesetze. Uwe Knietzsch bewies dies 2014 im Bundesrat, als es um die NS-Glaubhaftmachung der NS-Fiktion einer verwaltungstechnischen „deutschenStaatsangehörigkeitduR und dessen Nachweis mittels Staatsbürgerbrief43 ging, um überhaupt Parteizulassung zur EU-Wahl erhalten zu können.44 Der 09.11.19189/11 zerstörte das Kaiseramt und der 14.08.1919 zerstörte die Funktion des § 1 RuStAG im Heimatteil§§ 3-32 vor dem ODER, womit fortan nur noch Kolonie- oder Landeszugehörigkeiten§§ 33-35 übrigblieben.45 Im Anschluß wird darauf und auf die jur. jesuitische Variable „gemeinsames Indigenat“ aus Artikel 3 der Bundesverfassung im Detail einzugehen sein, wenn es um den aktuellen Status unserer vermeintlichen Staatsangehörigkeit geht, ohne die kein Staat existieren kann.46

  1. Freistaat Bayern

Zusammen mit der Weimarer Reichsverfassung gelangte auch die Bayerische Verfassung zur vermeintlichen Errichtung eines Volksstaats am 14.08.1919 in Geltung. Allerdings wurde diese Pseudolandesverfassung durch die heutige Staatsverfassung von 1946 „formal“ aufgehoben.

Bayern hat seit 1870 eine besondere Rolle im Spiel um Bund, Reich, Heimat und gerade an Bayern erging damit ein Auftrag durch Sonderrolle seit diesem 14.08.1919, welcher nunmehr seit 76 Jahren in der zweiten Pseudolandesverfassung von 1946 tatsächlich niedergeschrieben steht.47 

  1. Stunde Null

Ob Jalta, London oder Potsdam, alle Abkommen verfolgten eine dunkle Agenda gegen alle Europäer, und nur sehr wenige Menschen erkannten dies und noch wenigere äußerten diese Erkenntnis, um keiner "Säuberung" anheim fallen zu müssen. Doch sind inzwischen ohnehin alle Abkommen gebrochen worden oder sollen gar als Jalta 2 wiederholt worden sein. Prinz Reuß indes solle wohl nur Tage vorher wieder ausgeladen worden sein. Es scheint alles unwichtig geworden zu sein und es ging sodann lediglich um den Wiener Kongress. Ausgerechnet das nur zu gerne herangezogene Potsdamer Abkommen bildete die Grundlage für alles, was seither folgen sollte: Krieg und Verwüstung. Gebrochen wurden selbige bereits 1949 durch die Errichtung der BRD.48

  1. 9/11 im Jahre 1918

Am 09.11.1918 wurde von einer Handvoll sozialistischer Irrläufer mit ausländischer Unterstützung ungewollt das Kaiseramt und gerade kein Kaiser geputscht. Mit Folgen für die kommenden 100 Jahre. Bereits am 11.11.1918 wurde sodann der Waffenstillstand von diesen unwissenden Rothputschisten unterzeichnet und der „Karneval“ nahm seinen vorgezeichneten Verlauf.49 Das Ereignis vom 11.11. feiern wir alle jährlich um 11.11 Uhr, bis heuteRealsatiere.

Erst am 28.11.1918 wurde der Kaiser durch die Rothputschisten abgedankt und selbst via Funkspruch darüber informiert, so wie W.I.R. 1922 ausführte.50 Interessant und entlarvend zugleich ist jedoch der 28.10.1918 und die schriftliche "Ausrufung" einer Parlamentarischen Monarchie durch den Reichskanzler Max von Baden, wohingegen das Waffenstillstandsgesuch in der Nacht vom 03. auf 04.10.1918 erfolgen musste, so die strikte Forderung der Obersten Heeresleitung.51 Kein vernunftbegabtes Lebewesen bei Verstand würde danach in der Novembersituation irgendjemanden wegputschen. Selbst einen Hitler hätte man zunächst belassen müssen, um tatsächlich größeren Schaden vom Reiche fernhalten zu können. Vergangenheit und Gegenwart geben Uns dahingehend absolut Rechtbezüglich dieser nur logischen Erkenntnis.

Prinz Max von Baden halten die Verfasser indes nicht mehr für beteiligt und sehen sich insofern genötigt, selbigen für die Annahme dessen postum vorsichtig zu rehabilitieren. Er mag geholfen haben, aber als er seinen Fehler erkannte, versuchte er sich in Wiedergutmachung. Zudem vereinfachen die beiden Verfassungsänderungen vom 28.10.1918 die notwendige Korrektur, wenngleich die kaiserliche Burgfriedenrede im Schloß ohnehin jeden von uns m.W.z. 04.08.1914 bereits zum Kaiseramte beförderte. Nicht das Einzige, was unbemerkt blieb. Über 100 Jahre lang.

Aber blieb all dies tatsächlich unbemerkt oder wurde selbiges lediglich vor uns verschleiert? Doch hätten die Politiker seit 1919 nicht zum „Wohle der Deutschen Völker“ entsprechend handeln müssen?52 Festzuhalten ist, dass sehr wohl seit 1917 bekannt war, worauf alles hinauslaufen sollte und was einem Hitler später ausreichend „Argumente“ liefern sollte. Dennoch sorgten jene „Volksvertreter“ über Dekaden ausschließlich nur für ihr eigenes Wohl und die Erhöhung ihrer eigenen Diäten. Das ist der Fokus ohne ablenkende Beschäftigung mit allen Putschsystemen seit 1918 zum Politiker-Wohl. Aus gültigem Bundesrecht sollte fortan lediglich geltendes Bundesgesetz werden und damit dies dem geneigten Leser nicht auffiele, wurde Bundesrecht aber auch "NS-Recht" im BGBl. Teil III und DDR-Sonderbandgeradezu versteckt. Die Feinde Deutschlands indes kommentierten seinerzeit nicht mit leerer Drohung, wenn „der Kaiser sich nicht einweihen lassen will, werden sie das Deutsche Volk einweihen, und wenn die kaiserliche Regierung die Freimaurerei verfolgt, werden diese die Republik Deutschland aufrichten.53 Ähnliche Worte fand Max Warburg dem Prinzen Max gegenüber. 

  1. Ewiger Bündnisfriede

Der Friede von 1871 ging in die Geschichte ein, ohne dass ein Schüler darüber in der Schule etwas erlernte oder ein Lehrer darüber lehrte. Doch war bestmögliches GedeihenFriede in Europa von jeher Mangelware und für kleine nekrophile, aber mächtige und einflußreiche GrüppchenNAZI war der „Friede 1871“ ein zwingend zu behebender „Fehler 1871“. Ausgerechnet das langersehnte Einigungswerk und Friedenswerk der Deutschen sollte deren Auslöschung zur Folge haben.

Heute wissen wir, dass die Reichsbank ein Problem für die F.E.D. darstellen musste, die Sozialsysteme alle rot werden ließ und Industrie, Wissenschaft und Handel die tatsächliche Gefahr Deutschlands ausmachten und gerade kein militantes „Kaiserreich“ in Eroberungswahn.

Wo andere über Jahrhunderte eine Kolonie nach der anderen ausplünderten, versklavten oder ausrotteten, waren es unter Deutscher Flagge Schutzgebiete, die auf weitgehend fairen Handel bauten und erst später durch die Konzerne oder Kooperationen zurückgegeben oder an den Deutschen Staat verkauft werden sollten, womit selbige zur Kolonie geworden wären. Ab 1871 waren es Schutzgebiete und ab 1886 erhielten diese ein SchutzgebietsgesetzGG – mithin die Möglichkeit, Landesgesetze in den Schutzgebieten (umgangssprachlich Kolonien genannt) einzuführen. In Duala wurden 10 Jahre lang Gespräche mit den eingeborenen Stammesführern geführt, um die Enteignungen für das wohl ehrgeizigste Haufenbauprojekt in ganz Afrika gerecht regulieren zu können. Dieses Recht hat in der BRD zu keinem Zeitpunkt bestanden. Engländer hatten Kolonien und Deutschland Schutzgebiete.54

Erst kurz vor Kriegsausbruch war die Einigung perfekt, was ohne den Krieg zum afrikanischen Traum hätte führen können. Dieses Ziel indes verfolgten nur die Deutschen, denn selbige "eroberten" durch Handel ohne Waffengewalt. Völkerrechtsverbrecher wurden abkommandiert und vor Gericht gestellt. Der bekannteste wurde hingerichtet. Jene Deutsche, die beim Aufbau halfen, riskierten die eigene Staatenlosmachung durch 5 oder 10 Jahresfristen zur Rückmeldung.

Die Schutzgebiete blieben Ausland und wurden nicht dem Bundesgebiete eingegliedert oder annektiert, wie es die englische Krone vollzog. Keine Weltmachtgedanken, sondern Überleben der eigenen Bevölkerung und Kooperationen mit anderen Völkern oder Handelspartnern waren die einzigen Ziele. Genug Zerstörungen mussten Generationen von Deutschen auf ihrem Bundesgebiete erleben oder buchstäblich überleben.

Es war nie Reichsgebiet, sondern von 1867 an immer ein gemeinsames Bundesgebiete des „ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des [Gesamt] deutschen Volkes.“ Dieser ewige Bund „sollte den Namen Deutscher Bund führen“.55 Wer meint, das heutige Bundeskanzleramt56 wäre eine Erfindung der BRD Organe, der irrt schwer, denn Bismarck war erster Kanzler, dem die Errichtung eines entsprechenden Amtssitzes genehmigt wurde. Anno 1867. Die BRD Organe missbrauchen lediglich, was ihrer Vorgänger aufbauten und hinterließen.

So existieren Anknüpfungspunkte in wohl alle Etappen unserer "Vorzeit" sichtbar durch Gebäude, Straßen, Brückenoder Landschaften, aber vor allem in Form des Bundesrechtes57Bundesgesetzblattes58 und Reichstages59.

  1. Bodenrechte

Die „teutschen“ Stammesangehörigen sind alleinige Träger des Rechtes. Sie sind indigen, frei und mit ihrer Sesshaftwerdung auf dem bewohnten Boden des jeweiligen Stammes zu Eingeborenen geworden und dort, wo sie durch fortdauernden Erhalt derselben gegen alle Widrigkeiten bis dato geblieben sind, sind sie naturgemäß auch indigene Deutsche geblieben. D.h., an den Boden gebunden mit einer Rechtsschöpfung direkt aus dem jeweiligen Stammesvolke mit gemeinsamer Sprache und Kultur – genaugenommen spätestens mit Otto II981.60 Gleiches hat auch für die slawischen Stämme Gültigkeit, die erst endet, wenn die Indigenen verschwinden, vertrieben oder ausgelöscht wurden oder werden.61 Das heutige Europa dürfte damit biophil umgehen zu können, wenn es keinerlei Fremdbeeinflussung mehr zuließe. Bislang sorgte das „orientale Spaltungskonzept in Religion und PolitikRoth überJahrhunderte für die kriegerische Spaltung der Menschheitsfamilie, denn das Wort „Welt“ ist als „Spaltung“ zu verstehen. Lehnsrecht überdeckte lediglich und ist mithin unwichtig geworden. Was bliebe, ist das Reichsrecht aus dem „heiligen Romischen Rich“ oder das Bundesrecht aus dem Rheinischen Bunde62, aus dem – wenigstens teilweise– das Bundesrecht des Deutschen Bundes von 1815 assimiliert wurde und das durch den Zuspruch Österreichs zum ewigen Bunde von 1867 gerade nicht obsolet wurde, sondern erneut als Bundesrecht fortbesteht.

Das Kaiserreich von 1871 änderte daran nichts. Wie das Bundesgebiete blieb es immer Bundesrecht und wurde nie wieder zu Reichsrecht oder war auch trotz Reichsgesetzblättern nie als solches zu verstehen. Der ewige Bund hatte immer schon das Potential, ein europäischer Bund zu werden, unabhängig davon, wie er einmal zu bezeichnen wäre. Aktuell ist es der „Deutsche Bund“.

  1. Schlußworte und Fazit

Nun steht es den Verfassern wohl nicht zu, gerade einem Bayern Vorschriften zu machen oder selbigen zu belehren. Allerdings meinen die Verfasser, es muss erlaubt sein, die Bayern insgesamt an ihre eigenen Vorschriften höflich erinnern zu dürfen, mithin an ihre verfassungsmäßige Ordnung, denn es scheint den Verfassern, als gäben einzig die Übergangsbestimmungen den eigentlichen Sinn dieser bayerischen Verfassung wieder.

Die Wiederherstellung des gesamten Bundesgebietes des ewigen Bundes, mithin Deutschlands, und Schutze des Bundesrechtes stünde zudem nicht im Widerspruch zum unerfüllten Auftrag des Bonner Grundgesetzes und ebenfalls nicht zum Artikel 123 dieses Grundgesetzes. Im Gegenteil. Es besteht die Möglichkeit, dass hier leise und biophil von außen hingewirkt wurde und WIR hoffen, dass diese Chance nicht erneut vorüberziehen wird, um nicht erneut im Chaos und Krieg enden zu müssen. Es ist an der Zeit zu erkennen, dass der heilige Michael nicht nur das Schwert des Krieges für uns zu führen vermag, sondern auch das Schwert des Geistes. Die Wahl liegt erneut bei uns. 

Allen voran bei den Bayern, dann den Sachsen und der gesamte Rest „hilft, wo er kann“.

Hier setzt nun unsere Arbeit an, den verlorengegangenen Bezug auf Unsere bewegte und erfolgreiche 2000 jährige Deutsche Geschichte wieder herzustellen, so dass die Diskussion über die Option einer neuen Verfassung, einer Volksverfassung, da beginnt, wo die altehrwürdige und noch immer gültige Verfassung des ewigen Bundes Deutscher Nationen dem gesamtdeutschen Volke in feindlicher Absicht entzogen worden ist.

Verfasser 

h i n z  marco, hugenottischer Preuße

h a l f f t e r  carsten, Preuße

m o s e r  kerstin, Preuße

b a u m a n n  jörn, Hamburger

 

Grimma, den 13.01.2023

 

Erstellt: 07.02.2020, 18:28:00

Geändert: 13.01.2023, 05:20:51

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Zeilen: 682

Redigiert/erweitert: 14.01.2023


 

2023

Ewiger Bund 1867 (Deutscher Bund 1871) m. Bundesgebiet und Bundesrecht (ggfs. eUROPA?)

2022

EU-BRD-Projekt 1933 bis 2022 (Great Reset, Codex Alimentarius, IG Farben AG)

1990

>>>>>

BRD-EU + SBZ = UN276

Bayern
Art. 178 BV

Ostgebiete

 

1949

 

BRD UN280

DDR UN278

Bayern
Art. 178 BV

Ostgebiete

 

SBZ

1945

 

Dönitz/Treuhand

SBZ

Bayern

Ostgebiete

 

1938/39 Neu Schwabenland

Drittes „Deutsches Reich“ (Großdeutschland)

Bayern

Österreich

1937

 

(Alliierter Artikel 116 M-GG)

Bayern

 

1933

 

Drittes „Deutsches Reich

Bayern

 

1919

 

Republik „Deutsches Reich“ Weimar

Bayern

 

1871

 

Ewiger Bund (Bundesstaat „Deutsches Reich“, vollVerf.)

Österreich

1871

 

Ewiger Bund („Deutscher Bund“, S-GG)

Österreich

1867

 

Ewiger Bund (Staatenbund „Norddeutsch“, S-GG)

Südgebiete

Österreich

1866

 

Bruch Bundesakte und „Kaiser ohne Land“ („Papst“)

Österreich

1815

 

Teutscher Bund (Bundesakte, S-GG)

Österreich

1792

 

heiliges Romisches Rich63 v. Babel-Rom-Papst zum Reichstag

Österreich

 

Zitat Carlo Schmid v. 08.09.1948 zu 1. Art. 146 und zu 2. 23 GG (hier zu 146):

„Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: «an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“

Zitat Carlo Schmid v. 08.09.1948 über die Vertreibungen (Ostgebiete):

Man sollte nicht so rasch in der Welt vergessen, WAS hier geschehen ist. Denn wenn wir es vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen verdrängen sollten aus unserem Bewusstsein, dann könnte es geschehen, daß einige Generationen später, das Verdrängte in böser Gestalt wieder heraufkommen könnte. Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse auch von DIESEN Dingen sprechen.

Doch 1990 wurde gerade das getan, was laut Dr. Carlo Schmid gerade nicht hätte passieren dürfen und somit haben wir „dieses Wissen“ tatsächlich „aus unserem Bewusstsein“ verdrängt.


[Anm. MH: Erweitert bis HRR 1792 Reichstag (vgl. Geschäftsordnung d. RTs i. BGBl. TEIL II!)]13.01.202 

1 Hopfauf in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Einl. Rn. 6 S. 7-8

2 Steno.Bericht v. 10.12.1870 Sonderausschuß. bzgl. Umbenennung „Bund“ in „Reich“ mit Kaiseramtweihe d. Einigungs- u. Friedenswerk

3 Hopfauf in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Einl. S. 8 Rn. 7, 8

4 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl. „Von Otto II. bis Friedrich III.“; sprachlich-kulturhistorischen Kontext betrachten, Roemisch, Reich, „Rych“,Ursprung/Wurzel d. Reichstag, Nr. 6. (5). Einladung zum Reichstage (Königswahl) 1125, Juni/Aug., bis dato exterritorial ordo i. BGBl. II

5 sui generis, S. Pufendorf i. 17. Jh.: „irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körper“; https://de.wikipedia.org/wiki/Sui_generis

6 Buchempfehlung: Angewandte Geschichte v. Prof. Dr. Heinrich Wolf Bd. 2 Angewandte Kirchengeschichte 3. Aufl. 1914/1939, hier Leo I. S. 99ff.

7 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl., Vorwort VI. Abs. 2: „Fäden zwischen dem alten und dem neuen Reich nicht so völlig zerrissen sind, wie manche wähnen.

8 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl., S. 536 „Nr. 215. (186). Erklärung des französischen Gesandten am Reichstage zu Regensburg. – 1806, Aug. 1. Corpus Iuris Confoederationis Germanicae I, S. 68-70.“; z. Rheinbunds-Akte

9 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl., S. 508ff. (speziell §§ 84 u. 86 S. 528), S. 532-536 „Nr. 214. Rheinbunds-Akte, 1806. Art. XII-XXIV.

10 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl., S. 537 „Nr. 216. (187). Erklärung der Rheinbundes-Staaten über ihren Austritt aus dem Reiche. — 1806, Aug. 1. Corpus Iuris Confoederationis Germanicae I, S. 70f.“; z. Rheinbunds-Akte

11 Am 31.7.1914 hat der Kaiser (RGBl. S. 263) „das Reichsgebiet ausschließlich der Königlich Bayerischen Gebietsteile … in Kriegszustand erklärt.“, d.h. Bayern nie Teil d. Belagerungszustands, sondern via Bündnisverpflichtung in den WWI gezogen, mithin also keine kriegr. Besatzung möglich. Bayern mit eigenem Staatsgebiet, Staatsverfassung, Staatsvolk, Staatskanzlei und Staatsangehörigkeit (Art. 116 BV). Konkordat u. Weimar!

12 Prof. Dr. E.R. Huber, Hg., „Preußische Gesetzsammlung 1851“, S. 451 d. Belagerungszustand n. Art. 68 BVerf. v. 16.04.1871 (E.R. Huber, „‘Kronjurist‘“ des NAZI-NS-Reichs, war Schwiegersohn von W. Simons: 1. Schüler v. R. Sohm, 2. Vertrauter v. Max v. Baden, 3. kommissarischer REICHs-Geschäfts-Führer der WR (eineRepublik mit REICHsverfassung ist wie ein Bundestag im REICHStAG m. GO i. BGBl. II f. Ausland). Und jener E.R. Huber ist Vater des Juristen Prof. Dr. P.M. Huber(2. Senat BVerfG u. Rotary D1840, Art. 178 BV) und des Theol. u. ehemal. EKD-Ratsvorsitzenden Prof. Dr. W. Huber, die sich bez. der wahren Lage von "Thron und Altar" wohl verhalten zu verhalten scheinen.);

https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/1851_Gesetzsammlung-Preussen_s451_Belagerungszustand.pdf

https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/user_upload/freigegeben_Prof_Huber.pdf vgl. dazu auch Art. 116 BV m. Art. 116 GG – bayerische StA

13 Vgl. Art. 23 GG a.F. „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ m. Art. 23 GG n.F. „EU-Paragraph“ zur Überleitung vom III. Reich zum IV. Reich

14 Codex Alimentarius v. ehem. IG Farben Vorstandsmitglied Fritz ter Meer (KL Monowitz), Milos Pokimica Artikel v. 23.11.2022 https://goveganway.com/big-pharma-fritz-ter-meer-un-and-codex-alimentarius/ - Auszug aus ASIN: ‎B07M9G74JL v. 21.12.2018

https://www.dreske.de/media/pdf/b7/49/34/9783860221563-inh.pdf

15 RGBl. I Nr. 14 S. 85 v. 05.02.1934, Dr. Lösener 1943 „historische Verordnung“ und sinnge. „politische Waffe gegen die Deutschen“, Waffe-StAG

16 Kalergi-Plan, Hooton-Plan, Morgenthau-Plan, Kaufman-Plan; Bevölkerungsaustausch, UN „Bestandserhaltungsmigration“ v. 2000
https://www.un.org/en/development/desa/population/publications/pdf/ageing/replacement-es-d.pdf

17 https://download.jurawelt.com/download/dissertationen/tenea_juraweltbd72_mertens.pdf

18 „KOALITIONSVERTRAG 2021-2025“ S. 8 Abs. 2, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

19 „KOALITIONSVERTRAG 2021-2025“ S. 8 Abs. 3, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

20 „KOALITIONSVERTRAG 2021-2025“ S. 9 Abs. 4, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

21 „KOALITIONSVERTRAG 2021-2025“ S. 10 Abs. 1, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

22 „KOALITIONSVERTRAG 2021-2025“ S. 10 Abs. 4, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

23 BGBl. I und II ab 01/1989 prüfen (Sozialversicherungen, Renten, Pensionen, Pharma, EWG, Wahlgesetze)

24 Schreiben zur UN-Anmeldung d. Hans Dietrich Genscher an Pères de Cuèllar v. 03.10.1990 „beide deutsche Staaten“ – SA – 230 – 33041/4 S. 330

25 Vgl. „I. Bundesgebiet“ Art. 1. in BGBl. 1867 Nr. 1 (Nr. 1) S. 2 m. BGBl. 1870 Nr. 51 (Nr. 597) S. 627 m. BGBl. 1871 Nr. 16 (Nr. 628) S. 64

26 welcher sich zunächst „Norddeutsch“ nannte und nunmehr „Deutscher Bund“ zu nennen ist, mithin also gerade nicht mehr als „Deutsches Reich“ (§ 2 Verf.-Urkunde Abs. 2 BGBl. 1871 Nr. 16 S. 63) „zu verstehen“ ist, da selbiges samt Kaiseramt in Doorn auslief, wohingegen im Bundesgebiete der ewige Bund bis dato gültigblieb (vgl. Adenauer Regierung bzgl. Bundesverfassung); vgl. Steno.Bericht Reichstag v. 10.12.1870

27 MULT – 781/18 Übersetzung 105 – 505.42 – 91/1659 „und erklärt, daß dessen vollständiger Wortlaut strikt und gewissenhaft erfüllt wird.

28 BVerfG-Urt. 2Bv 1/73 (+Faks.): https://www.help4you.info/pdf/BVerfG_2_BvF_1-73_KVRE202088801.pdfhttps://www.help4you.info/pdf/2bvf1_73.pdf vgl.http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm u. IGH-Urt. ISSN 0074-4441 https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/IGH-Urteil_16883.pdf u. ICJ No. 2012/7 https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/IGH-Urteil_16897.pdf

29 „Die Erweiterung des Wirtschaftsgebietes der BRD auf das ehemalige Gebiet der DDR“, per Definition Annexion so es denn Staatsgebiete gewesen wären, doch ist es das Staatsgebiet des Dritten Reichs (Art. 116 GG) resp. das Bundesgebiet des Deutschen Bundes im Stande v. 31.12.1937

30 BGBl. III FNA 100-1 GG i.V.m. grundgesetzwidriger, insofern jedoch erneut bewusster „Sanktionierung minderen Rechts“, >> GG 2 (basic law 2)

31 SGBl. 1. Stück 1945 Nr. 2 S. 1-2 v. 01.05.1945 – „politische Annexion“ u. versuchtem Genozid an österr. Bundesangehörigen

SGBl. 2. Stück 1945 Nr. 5 S. 7-8 v. 01.05.1945 – „4. Verfassungsgesetz“ u. Aufhebung aller NS-Vorschriften ab 05.03.1933

32 Art. 23 GG a.F. vs. Art. 23 GG n.F. vgl. 2. Senat (Voßkuhle, Rotary D1830) BVerfG „urteilt über Beteiligung von Bundestags-Sondergremien bei Euro-Beschlüssen“PHONIX v. 28.02.2012, https://youtu.be/nQVl7DGQzbY o. BVerfG, Urteil d. 2. Senats v. 12.09.2012 – 2 BvR 1390/12 -,

Rn. 1-215, http://www.bverfg.de/e/rs20120912_2bvr139012.html u.b. BVerfG, Urteil d. 2. Senats v. 19.06.2012 - 2 BvE 4/11 -, Rn. 1-172,

http://www.bverfg.de/e/es20120619_2bve000411.html m. Pressemitteilung Nr. 42/2012 v. 19.06.2012, Rn. 91 S. 1 „in Anknüpfung an die traditionelle Staatsauffassung der Regierung im Bereich auswärtiger Politik“, Art. 59 Abs. 1 S. 1, 2 GG, Anm.: Art. 23 nur mit n.F. zu zitieren

33 https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/kriegsende/Kriegsende-in-Flensburg-Letzter-Akt-der-Reichregierung-Doenitz,kriegsende352.html

34 https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/1871_FORTY-FIRST-CONGRESS_Sess-III_CH-61-62_p416ff.pdf

35 Herrscher erlassen Staatsgrundgesetze, Besatzer befehlen Grundgesetze u. Individuen geben sich Verfassungen; alte Kolonialinseln = Grundgesetz

36 BGBl. III FNA 100-1 GG i.V.m. Genehmigungsschreiben u. bewusster „Sanktionierung minderen Rechts“ (Parl. Rat, Bd. 9, S. 597, Carlo Schmid)

37 BArch.: B 10 (Abteilung 2), Bd. 1709 DzD II/2, S. 824-828 (Anlage)Prof. Kordt an Blankenhorn bzgl. Kordt-Kaufmann-Ausarbeitung zum „Asymptotischen Friedenszustand“ eines Adenauers; aber auch Aussagen d. beiden MdPR Dr. Carlo Schmid, SPD u. Hermann Schäfer, FDP

https://gist.github.com/hinzigers/419fad60dd851b6e0ed82d459fd11c45#file-asymptotischen-friedenszustand Rn. 19 Z. 3

38 „Haus Doorn zeigt einen Hofstaat im Kleinen“, https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Doorn; alles übervoll mit 33, alles königlich inkl. Gedenktafel noch zu Lebzeiten mit Inschrift aber unpassender Reichskrone: „Seiner Majestät Kaiser Wilhelm II. gewidmet von: Ihrer Majestät der Kaiserin Hermine [Reuß] Seinen Geschwistern, Kindern, Enkeln und Stiefkindern Seinem Hauptquartier Seinen Getreuen im Dienst und in der Heimat zu Seinem 70ten Geburtstag am 27sten Januar 1929“; wichtig, mit weiß-rothem Schauspiel

39 Steno.Bericht v. 10.12.1870 Sonderausschuß. bzgl. Umbenennung „Bund“ in „Reich“ mit Kaiseramtweihe d. Einigungs- u. Friedenswerk

40 Volljurist i. 2. Senat BVerfG u. Rotray D1840 Prof. Dr. P.M. Huber https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/user_upload/freigegeben_Prof_Huber.pdf

41 75 Jahre Bayerische Verfassung – Bayern d. Schlüssel – Bundesstaat Bayern – https://www.youtube.com/watch?v=MgssBh0MelM

42 Versuchte Wahlrechtsreform 25.09.2011; BVerfG, Urteil des 2. Senats (Voßkuhle, Rotary D1830) vom 25. Juli 2012 - 2 BvF 3/11 -, Rn. 1-164,

http://www.bverfg.de/e/fs20120725_2bvf000311.html

43 § 30 RuStAG v. 15.07.1999 gez. Schröder, Rau u. Schily; Millennium-StAG m.W.z. 01.01.2000; EStA-Register n. § 33 StAG f. „Reichsbürger

44 Uwe Knietzsch „sind alle Wahlvorschläge zurückzuweisen, weil der Bundespersonalausweis nach Aussage des Bundesministeriums des Innern von BayernkeinNachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist und kein Melderegistereintrag weist dies ordnungsgemäß aus. Deswegen sind alle Wahlvorschläge ungültig.“,BWahlausschuß v. 14.03.2014 bzgl. Parteilisten z. EU-Wahl z. 25.03.2014 m. BWahlleiter Roderich Egeler

45 RuStAG v. 22.07.1913 gez. auf d. „Hohenzollern“ v. Norwegen (Kriegsvorbereitungen), https://www.verfassungen.de/de67-18/rustag13.htm

46 Indigen meint freie, lebendige, beseelte, sittliche, männl./weibl. Wesen. RuStAGesetz resp. funktional RoStAG resp. StAuRouRG, richtiger in und-ODER-Verknüpfung (D=StA und mR ODER D=uR) = (D=§§ 3-32 ODER D=§§ 33-35), wurde ohne kaiserl. Kenntnis (s. „Ereignisse und Gestalten 1878 – 1918“, Wilhelm II., Fn. 39f.) verfassungswidrig mit Art. 3 der BVerf. v. 1871 (u. § 26 BuStAG umlaufend) verlinkt. Der § 1 im Gesetzentwurf von 1911-13 ersetzte den Status R mit dem völkischen Begriff „Deutscher“. Zudem wurde § 1 gesperrt und blieb ohne Debatte bis zum 22.07.1913 durchgehend unverändert erhalten. Das RoStAG ersetzte m.W.z. 01.01.1914 anachronistisch zurück zum BuStAG v. 1870 jeden Verweis zu demselben mit dem Verweis auf das RoStAG mithin auf den völkischen Begriff „Deutscher“, was stets gemieden wurde. Damit zündete das Putativ-RUSTAG die „Indigenatlunte“ von 1871 und entwurzelte sich mithin selbst. Fortan galt „für ganz Deutschland“ neben mRauch eine gemeinsame unmittelbare Reichsangehörigkeit (uR) und ab Art. 278 VV v. 1919 m.W.z. WRV nur d. „deutsche unmittelbare Reichsangehörigkeit“ (duR) wohl als Vorbereitung für Hitlers jur. Fiktion „deutsche Staatsangehörigkeit“ als NS-Glaubhaftmachung auf Basis der duR, was jedoch gerade nicht der Fall war (§ 1 Abs. 2 RGBl. I 1934 Nr. 14 S. 85, „([m]Reichsangehörigkeit)“ ). Vgl. https://www.verfassungen.de/de67-18/rustag13.htm

Der Zweifachstatus im BuStAG von 1870 (Bayern, Württemberg, etc. RuStAG v. 1871) ist 1914 im Kolonie-Käfig (polit-verweltlicht, vgl.: Luthers Schrift 1520 „Vom babylonischem Gefängnis der Kirche“) zunächst bis auf die Heimat-Staaten voll beseitigt, ab 1919 fielen auch diese weg. EU

47 Befehl der amerikanischen Besatzungsmacht an Ministerpräsident Wilhelm Hoegner, aber mit Volksentscheid (75,7v.H.) am 01.12.1946 mit 70,6v.75,7v.H. Ja-Stimmen, m.W.z. 08.12. ohne dabei „Land der Bundesrepublik Deutschland“ sein zu können, da selbige nicht existierte (1949)

48 Heiner Timmermann (Hrsg.), Potsdam 1945 - Konzept, Taktik, Irrtum?, Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen,

Bd. 81, Duncker & Humblot, Berlin, 1997, S. 293-303. http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=74

49 „TREATY OF PEACE WITH GERMANY (TREATY OF VERSAILLES)“, Gewaltfrieden, Diktat, Verbrechen gegen Frieden und Völkergemeinschaft

https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/1919_TREATY-OF-PEACE_Versailles.pdf

50 „Ereignisse und Gestalten 1878 – 1918“, Wilhelm II. v. 1922, Kaiser zu sozial, Bismarck zu hart, daraus resultierten d. Spannungen untereinander

https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/1922_Ereignisse-Gestalten_Wilhelm-2-sw.pdf

51 Prinz Max von Baden – Erinnerungen und Dokumente (Rechtfertigungsberichte), 1927, 1. Kap. S. 335-352, vgl. Amtl. Urk. Nr. 14, 22, 33 u. 34

52 https://hacker:matrix2021@matrixhacker.de/pdf/1919_Abdankung_Waffenstillstand_14-Punkte_Entwurf_Protest-AA_Note-04-01-1919.pdf

53 Folg. Fn. v. Prof. E.v.W-Roth „Terroroma“ möglicherw. VMann o. Trugspielerin > selbst prüfen! Hilfsmittel:

https://staatsbibliothek-berlin.de/fileadmin/user_upload/zentrale_Seiten/historische_drucke/pdf/Kelly_Refer_mitVorwort.pdf o. DNB

Bulletin maconnique 1888, franz. Groß-Loge. 1898 verweigerte Ober-Rabbi, Y.H. Sonnenfeld dem Kaiser die Begrüßung in Palästina. Jener befolgte das kabbal. “illuminäre“ Urteil von E,B.S, Zalman (1720–1797), dem alle Deutschen aufgr. ihrer Abstammung von den Amalekitern als Erz-UR-Feinde galten (Esther 1ff; Dtn 25, 19). Dieser Sicht folgten 1862 Moses Hess, „Rom und Jerusalem“ 1862, 45, Isaak Sallbey am 11. Februar 1922, in „Der Türmer“ mit dem Ruf: „Die deutsche Rasse muß vernichtet werden…“, 1932, am 20.7. bekundete B. Lecache, Präs. der Jüd. Weltliga u, LICRA, Paris: „Deutschland ist unser Staatsfeind Nummer Eins. Es ist unsere Sache, ihm erbarmungslos den Krieg zu erklären.” 1933 drohte der Amerik. Jüd. Kongreß: „Ein bellum judaicum bedeutet für Deutschland Boykott, Untergang und Verderben … das Ende aller Hoffnungen auf den Wiederaufstieg Deutschlands,” H. Höhne: Gebt mir vier Jahre Zeit – Hitler und die Anfänge des Dritten Reiches, Berlin 1996, S. 110; Daily Express, London, 24. März 1933: „Judea declares war on Germany“, demzufolge Hitler diese konsequent „nur“ als Kriegsgefangene behandelte, so E. Nolte, Judäa erklärt Deutschland den Krieg; Den „jüdischen“ Kriegserklärungen „fügt sich“ die Balfour Declaration 1917 ein – bis heute im Neuro-Krieg nicht revidiert.

54 Abkommen zwischen Deutschland und England vom 01.07.1890 (KolBl. 1890, S. 120). AdK S. 213 http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/AdK.pdf

55 BGBl. 1871 Nr. 16 (Nr. 628) S. 64

56 Allerhöchster Erlaß v. 14.07.1867., Nr. 1 (Nr. 2) S. 23 Ernennung BK Bismarck; Allerhöchster Präsidial-Erlaß v. 12.08.1867., Nr. 3 (Nr. 6) S. 29 Errichtung einer Behörde f.d. Kanzler, welche fortan den Namen „Bundeskanzler-Amt“ tragen wird, bis zur Stunde!

57 Bundesrechte = Bundesrecht im BGBl. Sonderteil III, Überleitung d. FNA 100-1 GG Teutschenrechte aus BS, III. Reich/Weimar GG, Art. 178 WRV lautet: „Die Bestimmungen des am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichneten Friedensvertrags [Vertrages zum Frieden, Trug: es ist kein Friedensschlußwerden durch die Verfassung nicht berührt.“, 9/11>16.-21.12.18>19.01.19>11.02.19>23.06.19>14.08.19. deutsche unmittelbare Reichsangehörigkeit ist fixiert im Versailler-RG, RGBl. (Nr. 6958) v. 1919 u. deutschen unmittelbaren Länder sind fixiert im Art. 110 im Kolonie-RG, RGBl. (Nr. 6982) v. 1919; Präambel: >> Das Deutsche Volk wird >> das Kolonie Volk: Art. 181: das deutsche Volk wird >> das koloniale Volk: k = Erniedrigung = DEUTSCH, BUND, HRR, Niederlassung u. Kampf gegen Rom, FREI

58 Bundesgesetzblatt = Bundesgesetzblatt o. BGBl. = BGBl., dafür muß niemand studiert haben! Vgl. Bundesgebiete = Bundesgebiet

59 Reichstag: Königswahl 1125, Juni/Aug., Worms, Nürnberg, etc. ~gebäude m. ~polizei u. ~verfassung (GO i. BGBl. II f. Ausland min. seit 1919)

60 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl., Nr. 1 S. 1 „Anschlag für ein zweites Aufgebot zum Römerzug Ottos II. – 981

61 Die Deutschen und Europäer sind ebenfalls Indigene, Anlage zu UN-RESOLUTION 61/295, ERiV http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/ERiV.pdf

Schutz der Rechte indigener Völker ist [...] Bestandteil des“ BMZ https://www.bmz.de/de/themen/rechte-indigener-voelker

62 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl., Nr. 71 S. 90 „Akten des Rheinischen Bundes (Auszug). – 1254–1256“, „II. Erster Wormser Bundestag. – 1254, Okt. 6“, vgl.auch Nr. 72 (68). Rechtssprüche des Gerichts Pfalzgrafen. – 1254, Nov. u. Nr. 73 (69). Bestellung eines königlichen Hofrichters. – 1255, März 21.

63 Zeumers Qsammlung v. 1913, Bd. 2, 2. Aufl. „Von Otto II. bis Friedrich III.“; sprachlich-kulturhistorischen Kontext betrachten, Roemisch, Reich, „Rych“, Nr. 58. Friedrihs II. Mainzer Reihs-Landfriede. – 1235, Aug.(15/21). A. Deutscher Urtext., Verbesserter Abdruck meiner Rekonstruktion des Textes aus N. Archiv der Ges. f. ält. d. Geschichtskunde XXVIII, S. 443—474. – Die in runde Klammern ( ) eingeschlossenen Worte sind überliefert, aber nicht mit Gewißheit dem Urtexte zuzuweisen. Eckige Klammern [ ] umschließen in c. 32 zwei frei ergänzte Worte. Die eingeklammerten Kapitelzahlen sind die des lateinischen Textes. – Vgl. auch Chron. reg. Colon., ed. Waitz 1880, S. 267, u. Sächs. Weltchron., ed. Weiland 1877. S. 251.

Wir setzen und gebieten von unser keiserlicher gewalt und mit der fursten rat und ander des riches getruwen:

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