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Studie belegt: Asymptomatische nicht ansteckend! Quarantäne nicht haltbar!

Europa
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Von Leitmedien und Politikern beharrlich ignoriert: Der Umstand, dass Symptomlose im Corona-Infektionsgeschehen keine Rolle spielen, wurde zuletzt in einer Studie mit nahezu 10 Millionen Teilnehmern gezeigt. Die auf den Pressekonferenzen der österreichischen Bundesregierung vielfach als Rechtfertigung für den Lockdown herangezogene drohende Überlastung des Gesundheitssystems ist faktisch nicht gegeben. Juristen empfehlen jedem einzelnen, sich entschieden für seine Rechte einzusetzen!

Quarantäneandrohung für Testverweigerer ist möglicherweise Nötigung

Mag. Todor-Kostic zieht in Betracht, dass die österreichische Bundesregierung ihre für Ende Jänner 2020 geplante Strategie des „Freitestens“ aus dem Lockdown doch noch einmal überdenken könnte. Sollte dieses Vorhaben jedoch tatsächlich umgesetzt werden, kündigen er und seine Kollegen von den Anwälten für Grundrechte an, sich mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen.

„Die derzeitige Androhung einer solchen Vorgangsweise grenzt meines Erachtens an Nötigung, weil die Bestimmung des §110 StGB die eigenmächtige Heilbehandlung verbietet. Darunter ist auch eine Testung im Rahmen einer Diagnoseerstellung zu verstehen, auch wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt.

Darüber hinaus können zwar gem. §5 Abs.1 Epidemiegesetz Menschen auch verpflichtet werden, sich den notwendigen ärztlichen Untersuchungen sowie der Entnahme von Untersuchungsmaterial zu unterziehen, sofern sie krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind. Damit ist aber auch klargestellt, dass gesunde, nicht krankheitsverdächtige oder nicht ansteckungsverdächtige Personen nicht dazu verhalten werden können, sich einem zwangsweisen (Massen)Test zu unterziehen,“ hält Todor-Kostic fest.

„Die Beweislast für den Krankheitsverdacht oder Ansteckungsverdacht liegt jedenfalls beim Staat, der die Grundrechte des Schutzes auf körperliche Unversehrtheit sowie der Achtung der Privat-und Familiensphäre zu beachten hat. Wenn Menschen daher vor die Alternative gestellt werden, sich entweder testen zu lassen oder sich in eine einwöchige Quarantäne zu begeben, wäre das möglicherweise eine Nötigungshandlung bzw. auch ein Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsausübungsfreiheit.“

Kein Testsystem für Asymptomatische zugelassen

„Ein Testsystem funktioniert nur unter der Voraussetzung, dass alle Schritte bis zur Erstellung eines Befundes, also von der Probenentnahme über die Analytik bis hin zur Interpretation der Ergebnisse, laut Anleitung und Zulassung durchgeführt werden.
Dies ist nicht gegeben, wenn der Patient keine Symptome hat. Dann ist ein Ergebnis, egal ob positiv oder negativ, ungültig und kann keine Folgen nach sich ziehen.

Soweit überschaubar ist, ist derzeit in Österreich kein Testsystem für die Population von asymptomatischen Menschen zugelassen. Der daher bereits durch die Probenentnahme begangene schwere präanalytische Fehler wird dazu führen, dass das Ergebnis zu verwerfen ist,“ so die klare Aussage der Anwälte für Grundrechte.

Die Plattform Respekt weist zudem darauf hin, dass asymptomatische Menschen weder Vorteile noch Sicherheit durch einen Test haben und stellt auf ihrer Homepage das Formular „Sie können Nein zur Asymptomatischen Testungsagen“ als Hilfestellung zur Verfügung.

Keine gesetzliche Grundlage für das „Freitesten“!

„Beeinspruchen Sie alles, was kommt. Nehmen Sie es nicht einfach hin,“ empfiehlt auch Dr. Brunner (Rechtsanwälte für Grundrechte) in der jüngsten Gesprächsrundeder Plattform Respekt. Es gäbe derzeit auch keine Rechtsgrundlage für das sog. „Freitesten.“
Die Androhung einer Quarantäne oder einer Lockdownverlängerung für Testverweigerer empfindet auch er vielmehr als Nötigung. Es könne nicht sein, dass jemand, der von seinen Rechten Gebrauch macht, benachteiligt und diskriminiert wird.

Keine Ansteckungsgefahr bei Symptomlosen!

„So gut wie kein Quarantänebescheid wird halten, wenn er angefochten wird,“ ist Brunner sicher. „Es gibt das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, das besagt, es darf nie der Gesunde abgesondert werden,sondern nur der Kranke, nur die Person, bei der die berechtigte Annahme besteht, dass eine Ansteckungsgefahr besteht. Das ist bei einem asymptomatisch Getesteten nicht der Fall.“

Die Judikatur gehe bereits in diese Richtung, erinnert der Anwalt an das Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichts, in welchem festgestellt wurde, dass ein PCR-Test keine geeignete Grundlage ist, um jemanden in Quarantäne zu halten. Auch der Oberste Gerichtshof Österreichs habe bereits geurteilt, dass der PCR-Test unverlässlich ist. Ergo könne niemand aufgrund dieses Tests in Quarantäne geschickt werden.

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