Die Verantwortung über die Definition des Genesenen-Status liegt seit letzter Woche beim RKI – Lauterbach erwähnte gegenüber dem Bundesrat bei der Abstimmung dazu nichts von einer drastischen Änderung. Doch die erfolgte nur wenige Stunden später.
In einer Sondersitzung am 14. Januar billigte der Bundesrat einstimmig die Änderung der sogenannten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung – der Verordnung der Bundesregierung, welche unter anderem die rechtliche Definition des Genesenen-Status liefert. Durch die Änderung obliegt die Definition den Instituten des Gesundheitsministeriums, dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut. Künftig entscheidet also nicht mehr das Parlament über die Frage, wie lange Genesene vollständig Geimpften gleichgestellt werden, sondern Behörden des Bundes.
Konkret solle dies über Hinweise auf den Internetseiten der Behörden geschehen. „Veränderungen finden nur statt ohne politischen Einfluss, ausschließlich auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, also ohne eine Beeinflussung durch den Minister zum Beispiel“, versichert Gesundheitsminister Lauterbach noch in der Sitzung der Länderkammer. „Wir informieren Sie, sodass Sie sich nicht regelmäßig diese Verweisseiten anschauen und prüfen müssen, ob sich da etwas verändert hat. Selbstverständlich bekommen Sie dann von uns entsprechende Nachricht“, verspricht er. Die Webseiten von RKI und PEI als Grundlage von im Zweifel massiven Grundrechtseinschränkungen sollen also „eine gute Lösung“ und „rechtlich sichere Grundlage“ sein.