Mit Beschlussempfehlung 14.03.2018, des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss), unter dem Vorsitz Alois Gerig (CDU/CSU) wurde das Verbot von Bienengiften abgelehnt.
A. Problem
Nach Aussage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN belegen mehrere hundert wissenschaftliche Studien vielfältige Gefährdungen durch neonikotinoide Wirkstoffe für Honig- und Wildbienen, andere Insekten, Vögel sowie weitere Nichtzielorganismen, wie Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, und für Wassersowie Bodenorganismen. Neonikotinoide Wirkstoffe beeinträchtigen nach Angaben der Antragsteller bei Honig- und Wildbienen das Orientierungs-, Kommunikations- und Lernvermögen sowie die Sammelleistung bei Pollen und Nektar, verschlechtern Fortpflanzung und Bruterfolg und schwächen das Immunsystem bzw. erhöhen die Anfälligkeit für Parasiten und Krankheitserreger. Den Antragstellern zufolge treten subletale Effekte bereits bei sehr geringen Dosierungen im Nanogrammbereich auf, wie sie ihnen zufolge in der landwirtschaftlichen Praxis auf Feldebene vorkommen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN