Die Artikelserie „Jugendamt“ offenbart ein Dilemma der Verwaltungsebene. Die Sachbearbeiter werden per Verordnung zu Handlungen gezwungen, die per Verwaltungsrecht das Bundesrecht und das grundgesetzliche Diktat missachten bzw. aushebeln.
In den Artikeln „Jugendamt - Amtswillkür vs. Selbstbewußte Eltern“ und "Jugendamt – Eklatanter Ermessensfehlgebrauch der Behörden bedroht Kleinkinder" wurde aufgezeigt, dass ein ansatzloser Generalverdacht gegen Eltern ungeachtet der Rechtslage zur weitergehenden Entscheidung vor das Jugendamtsgericht getrieben wird.
Die Sachbearbeiterebene übernimmt keine Verantwortung für ihr Handeln und entmenschlicht ihr Handeln zur gewissenlosen Diffamierung und Kriminalisierung unbescholtener Eltern, die ein selbstbestimmtes Leben führen. Die staatliche Einflussnahme auf die selbstverständliche Verantwortung der Eltern zu ihren Kindern mutierte zu einem ausufernden Betreuungsmodel entmündigender Verordnungen.
Anstatt den gesunden Menschenverstand einzusetzen und in der gebotenen Verhältnismäßigkeit zu agieren und im Bedarf die Remonstration zu nutzen, wenn offensichtlich Verordnungen über das Maß des offiziellen Zwecks hinaus etabliert werden, wird in der Bestandswahrung der eigenen Position des Sachbearbeiters gegen die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger gearbeitet.
Der Art.6 GG ist dahingehend unmissverständlich.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Und das Bundesverfassungsgericht sagt: „Pflege und Erziehung müssen sich am Kindeswohl orientieren!“
Es ist das natürliche Recht der Eltern, und dieses ist zu wahren und nicht durch Verordnungen auszuhebeln. Die Tendenz der politischen Ideologen zeigt einen fatalen Weg des gesinnungspolitischen Missbrauchs, der zur Auflösung der familiären Strukturen führt.
Die Regierungskoalition führt eine Scheindiskussion, in deren Verlauf die UNICEF Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden soll. Was scheinbar zum Wohl der Kinder postuliert wird, ist ein staatliches Instrument der Entmündigung der Eltern und Aushebelung des Art.1 GG und Art 6 GG.
Die Politik dient nicht mehr den Bürgern, und das Wohl der Kinder wird zum empathischen Fangeisen ideologischer Soziopathen. Der unter der Unterschrift platzierte Hinweis ist die Satire der Rechtswillkür > "Sachbearbeiterin Hilfen zur Erziehung"
Finales Endspiel im Kampf gegen den Kindesmissbrauch durch das Jugendamt
Der psychische Terror der Jugendamtssachbearbeiterin wurde durch die Vorgesetzte gedeckt, das Ziel war es den Willen der Eltern zu brechen, es ging nie um das „Wohl des Kindes“.
In einem eklatanten ansatzlosen Ermessensfehlgebrauch, der bis zur Androhung polizeilicher Gewaltmaßnahmen mit Kindesentzug eskaliert wurde, hat das Jugendamt Mecklenburgische Seenplatte die kranke ideologische Ausrichtung ihrer Handlungsweise selbst offenbart.
Wir haben es nicht bis zum Gerichtsbeschluß abgewartet, sondern als Gegenmaßnahme wurden alle Kinder eingepackt und ohne Termin, das Büro der verachtungswürdigen Sachbearbeiterin gestürmt.
Vater: "Gibt es einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?"
Antwort Sachbearbeiterin: "Nein"
Vater: "Jungs! – Kehrt marsch, ab nach Hause."
Sachbearbeiterin: "Dann sehen wir uns in 3 Monaten wieder, der nächste Termin ist fällig."
Vater: "Kannste knicken, ihr habt gezeigt, wie ihr spielt, jetzt fang ich an."
Dann kam die Vorgesetzte und täuschte einen Termin vor, um uns schnell wieder loszuwerden.
Das Jugendamt hat die weitere Vorsorge nicht weiter verfolgt.
Um das noch einmal deutlich zu machen.
Das Jugendamt hatte nie eine gesetzliche Grundlage zum Handeln und schon gar nicht, einen auch wie sonst gearteten Hinweis liefern können, daß diesen Terror rechtfertigt. Und mit dem „Besuch“ im Büro, einem kurzen Blick auf die Kinder war die gesamte medizinische „Voruntersuchung“ erledigt.
Es ist ein verlogenes und hinterältiges, an Verachtung gegen ein selbstbestimmtes Familienleben nicht zu überbietender mieser rechtswillkürlicher Akt degenerierter Systemvasallen.
Mit dieser pervertierten Arbeitsweise hat sich das Jugendamt Mecklenburgische Seenplatte in den Verdacht gebracht, die organisierte Kindesentnahme zu betreiben. Der gesamte Vorgang, einschl. die die Namen der beteiligten Jugendamtsmitarbeiter wurden an die US-Behörden weitergeleitet.
Der Feststellungsantrag zur Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 wurde gestellt und der Personalausweis abgegeben. Abmeldung aus dem Dreckssystem der BRD.