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Klage vor dem BverfG wegen ständiger unrechter Verweigerungen der Verwaltungsakte Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Recht
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Hiermit spreche ich a l l e an, welchen dieser Verwaltungsakt willkürlich verweigert wurde, ob schon durch Ablehnungsbescheide oder durch Aussitzen entsprechender Behörden.

Da die deutschen Behörden durch die Einsetzung der Besatzer das Ordre Publik auszuführen und das Völkerrecht vorschreibt, dass das Völkerrecht dem Bundesrecht vorgeht, hat und müssen die Behörden auch die Verwaltungsakte zur Feststellung der jeweiligen Staatsangehörigkeit der in ihrem Gebiet sich aufhaltenden Personen durchführen.

Immer wieder werden jedoch diese Verwaltungsakte willkürlich den Einheimischen verwehrt mit zB einem angeblichen schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse, jedoch wird den Zugereisten hier keine Steine in den Weg gelegt, wodurch diese im Sinne des Grundgesetzes /Ordre Publik Deutsche werden und auf die den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte zugreifen können. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders auf die kommentierte Fassung des Grundgesetzes von Seifert und Hömig hinweisen und zitieren, um die Wichtigkeit hervorzuheben, auf welche Weise der von Merkel angesprochene >>>Austausch<<< statt finden soll:

Zitat: Art 16 GG „Absatz 1 Satz 1 schützt jeden Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit (STA) mit grundrechtlicher Wirkung vor einer Zwangsausbürgerung. ……..Es richtet sich gegen die öffentliche Gewalt in all ihren Erscheinungsformen. Weder die Verwaltungen oder Gerichte >>>Deutsche<<< zwangsweise ausbürgern noch darf das der Gesetzgeber tun.“

Zitat Verfassung v. Rheinland-Pfalz Art. 15:

„Alle >>>>Deutschen<<< genießen Freizügigkeit. Sie haben das Recht, sich an jedem Orte aufzuhalten und niederzulassen, >>>>Grundstücke zu erwerben<<<< und jedem Erwerbszweig zu betreiben.“

Mehr bleibt mir hierzu nicht mehr zu sagen. Da es so wichtig ist seine deutsche Staatsangehörigkeit = Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich als Bundesstaat nachzuweisen wodurch auch >>> a l l e <<< Staatsangehörigkeiten der Gliedstaaten inbegriffen sind = Doppelrechtsverhältnis habe ich seit langer Zeit mich verschworen allen bei der Klärung ihrer Rechtsverhältnisse zu helfen und in Ihren Verfahren zu unterstützen.

Nun bin ich jedoch an den Punkt gekommen, den Verwaltungen ihr unrechtes Mittel = „Allgemeine Handlungsanweisungen“ für nichtig und grund- bzw. Verfassungswidrig durch das BverfG feststellen zu lassen und damit eine rückwirkende Aufhebung zu bewirken. Hierzu benötige ich so viel wie möglich Geschädigte denen der Verwaltungsakt verwehrt wurde. Sie sollten bereit sein sich namentlich nennen zu lassen als geschädigte und auch als Zeugen.

Hierzu habe ich eine entsprechende Vollmacht vorbereitet, ich bitte alle Teilnehmer diese Vollmacht sowie Kopien jeglicher vollmachten in doppelter Kopie an mich zu senden, um eine höchstrichterliche Entscheidung entsprechend Teso-Urteil in Neuauflage zu bekommen.


Anbei zur Info, ich mach mir die Arbeit für Euch, denn wir haben schon alles sicher, also tragt ihr euern Anteil , wenn ihr was erreichen wollt.

In diesem Sinne ganz liebe Grüße und hoffentlich viele fleißige Mitstreiter, nähere Infos bei zB Detlef Schäbel, euer Ralf

Wichtig!!! Kontakt aufnahme Ralf über Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vollmacht-BVerf  zum Downloaden

Zuerst erschienen auf Schäbels Blog