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Maas stellt neue Regeln für ärztliche Zwangsbehand­lungen vor - Schleichende Entmündigung der Bürger

Deutschland
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Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für ärztliche Zwangsbehandlungen geeinigt.

In Zukunft sollen auch bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ärztliche Zwangsmaßnahmen möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett nun verabschiedet hat. „Damit schließen wir eine Schutzlücke im Betreuungsrecht“, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die geplante Regelung in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 25. Januar 2017, vorstellte. Die Gesetzeslücke hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 26. Juli 2016 festgestellt.

Neue Regeln für ärztliche Zwangsbehandlungen

Ärztliche Zwangsmaßnahmen – die zum Beispiel dann erforderlich sein können, wenn ein Betreuter etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung nicht erkennt – seien derzeit nur dann gegen den Willen des Patienten erlaubt, wenn sich der Betreute in einer freiheitsentziehenden Unterbringung befinde, erklärte Maas. Mit dem vom ihm vorgelegten Gesetzentwurf solle die Einwilligung in eine solche Behandlung nun von der freiheitsentziehenden Unterbringung „entkoppelt“ werden.

Allerdings gelten auch in Zukunft strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsmaßnahmen, stellte der Minister klar: „Zwangsbehandlungen bleiben in eine umfassenden Behandlung eingebunden und werden an einen Aufenthalt im Krankenhaus gekoppelt.“ Ambulant dürften Ärzte ihre Patienten auch weiterhin nicht zwangsweise behandeln.

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