Nicht aus Sympathie für die Verurteilten, sondern aus elementarstem Rechtsempfinden heraus kann das heutige NSU-Urteil jeden halbwegs normalgebliebenen Menschen nur mit Abscheu und Entsetzen erfüllen:
Lebenslang für Morde, die die Angeklagte Beate Zschäpe nicht begangen hat. Sie war nicht einmal physisch nicht an den Tatorten. Zurecht ist gesagt worden, daß man mit der gleichen Logik den Gewinn für einen Sechser im Lotto beanspruchen könnte, obwohl man gar nicht mitgespielt hat.
All die unfaßbaren Ungereimtheiten, massenhaft „verstorbenen“ Zeugen, weggespülten und zuguterletzt für 120 Jahre (!) unter Verschluß weggesperrten Akten – all das ist seit Jahren bis zum Erbrechen bekannt und kann keinen Zweifel darüber lassen, daß der Münchner NSU-Schauprozeß eine der schauerlichsten Gerichtspossen der letzten Jahrzehnte war. Selbst „Focus online“ titelte: „Staat vernichtete Beweismittel: Nach dem NSU-Urteil bleibt ein verstörendes Gefühl zurück“ – eine außerordentlich zurückhaltende Umschreibung der Tatsache, daß – nach allem, was schon jetzt bekannt ist – der Staat selbst und niemand sonst der „NSU“ war.
Niemand hätte es für möglich gehalten, daß sich eine solche Verhöhnung jedweden Rechts einmal auf dem Boden des bundesdeutschen „Rechtsstaates“ ereignen könnte. Mit dem heutigen Urteil hat die bundesdeutsche Justiz endgültig zur Willkürjustiz schlimmster Unrechtsregime aufgeschlossen. In Deutschland ist der Rechtsstaat jetzt tot. Darauf sollte sich jeder einstellen.
"Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden." Quelle: Welt
Bild: Bundesarchiv, Bild 183-72704-0001 / CC-BY-SA 3.0