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So, Apr
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Freie Wählerschaften - Der bürgerliche Hebel für die Transparenz in der Kommunalpolitik

Deutschland
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Eine effektive Bürgerbeteiligung zu den Entscheidungen kommunaler Parteipolitik, relativiert die nicht umgesetzten Wahlversprechen und Parteiprogramme. Die Bürgerbeteiligung zwingt die etablierten Parteien, zu einer Transparenz ihrer Arbeit, die schonungslos die Schwachstellen aufzeigt. Es ist die Verantwortung des selbstbewussten Bürgers, dieses Interesse auch zu Pflegen und eine neue Politik zu initiieren. Die Schnittstelle zwischen den Bürgern und der Regierungspolitik ist der kommunale Rahmen, hier liegt die tatsächliche Macht der Demokratie und die Transparenz ist der Schlüssel für die Entwicklung der Gesellschaft. Alle Macht geht vom Volk aus, dieser Umstand ist anscheinend in Vergessenheit geraten. Es wird Zeit zur Korrektur. / jb

flensburg 433257 1280

Ein Beispiel gelebter Bürgerbeteiligung ist die Freie Wählergemeinschaft WIR in Flensburg. In der knapp 10-jährigen Arbeit der WiF konnte die Bürgerbeteiligung kontinuierlich ausgebaut werden und führte zu Korrekturen der eingefahrenen Verwaltungswege. Projekte mit Luxuswohnungen, die Wohnraumentwicklung und Haushaltskonsolidierungen sind nur ein kleiner Teil der verantwortungsvollen und erfolgreichen Arbeit der Freien Wählergemeinschaft in Flensburg. Die aktuelle Beschlussvorlage zur Ratsversammlung am 10.11.2016 ist eine direkter Reaktion auf den von den Systemparteien ignorierten Vorgang, das immer mehr Menschen durch die grundgesetzwidrige Rundfunkgebühr, staatlichen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt  und die Umsetzung der Zwangsmaßnahmen der Stadt aufgebürdet werden. 

Rundfunkbeiträge: Antrag der WiF-Ratsfraktion

Die Stadt Flensburg droht ihren Bürgerinnen und Bürgern zwecks Eintreibung von Rundfunkbeiträgen für den Gläubiger NDR Maßnahmen der Vollstreckung an. Zwangsmaßnahmen für eine nicht verfassungskonforme Sache (siehe Begründung) sind aufgrund der Verletzung von Grundrechten nichtig, d. h. von Anfang an unwirksam, da sie Rechtsbefehlen des Grundgesetzes widersprechen. Zur Wahrung des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG) beschließt die Ratsversammlung daher:

1.) Die Stadt Flensburg stellt alle Vollstreckungsmaßnahmen ein, die mit den Rundfunkbeiträgen in Verbindung stehen.

2.) Die Stadt Flensburg stellt alle Beitrags-/Gebührenzahlungen an die Rundfunkanstalten ein.

3.) Die Stadt Flensburg bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Folgenbeseitigung an.

4.) Die Ratsversammlung appelliert an die Landesregierung, den grundgesetzwidrigen, da Grundrechte verletzenden Rundfunk und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgehend aufzukündigen.

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