Die EU-Gesetzgebung ist das Tor für die Heuschrecken, die Abzocker, Anwaltskanzleien die mit Abmahnungen die Nerven und Geldbeutel strapazieren und das durch eine kriminelle Gesetzgebung "legalisiert" tun dürfen.
Ein aktuelles Beispiel ist der Deutsche Umwelthilfe (DUH), die als Tester für Anwaltskanzleien den Markt sondiert. Link
Neben der Abzocke wird auch die freie Berichterstattung praktisch unmöglich gemacht, da Bilder und Aufnahmen sofort zu rechtlichen Anfechtungen führen. Selbstverständlich nur für die, die nicht zu den gekauften Medien gehören.
Das ist eine gezielte Maßnahme der Regierenden, jegliche Kritik unmöglich zu machen und wenn dann diejenigen "legal" zu kriminalisieren.
Jeder Politiker der dieses Gesetz unterstützt ist ein Freund totalitärer Systeme.
Die Missachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze
"Offenkundig ist es der Politik in Brüssel und Straßburg gelungen, das Verständnis für den Rechtsstaat in Europa gründlich zu beschädigen. Es stört sichtlich niemanden in den entscheidenden Gremien die schon seit langem bestehende Verletzung der rechtsstaatlichen Grundsätze. Auch die seit 2009 durch den Lissabonner Vertrag erfolgte, dramatische Verschlechterung der Situation regt nicht auf:
Die Regierungen der Mitgliedstaaten agieren auf europäischer Ebene als Gesetzgeber. Also jene Institutionen, die in ihren Ländern der Kontrolle durch die Parlamente unterliegen, beschließen in Europa gesetzliche Regelungen, die die Parlamente in den Mitgliedstaaten zur Kenntnis nehmen müssen. Die demokratische Gewaltentrennung zwischen Gesetzgeber und Verwaltung ist ausgehebelt.Dieser Zustand sollte schon mehrmals korrigiert werden. Mit dem Effekt, dass derzeit das EU-Parlament und der EU-Rat der Regierungen einander blockieren können.
Mächtig ist auch die EU-Kommission, sodass stets davon die Rede ist, dass in einem geheimnisvollen Trialog die Entscheidungen fallen.Seit 2009 setzt sich zudem eine Entwicklung durch, die die Grundfesten der Demokratie noch stärker in Frage stellt, aber auch nicht für Empörung sorgt. Das Parlament beschließt nur mehr Prinzipien, Grundsätze zu den verschiedenen Themen und überlässt der Kommission im Rahmen von so genannten „delegierten Rechtsakten“ die Formulierung der Bestimmungen, die noch dazu laufend geändert werden. Die Kommission ist also der eigentliche Gesetzgeber. Das Parlament könnte einschreiten, tut dies aber kaum je.
Die Kommission nützt diese Situation und schafft eine Aufsichtsbehörde nach der anderen, die mit umfassenden Rechten ausgestattet ist, selbst Verordnungen erlassen kann, also auch als Gesetzgeber agiert, entscheidet, ob eine Verletzung der Vorschriften vorliegt, und Strafen verhängt. Die Rechtsmittel gegen diese Institutionen sind schwach entwickelt, Betroffene haben alle Mühe sich vor nationalen Gerichten oder vor dem EuGH zu wehren.
Auf dieser Grundlage werden ab 25. Mai nun auch die neuen Datenschutzbehörden agieren. Statt diese weitere Maßnahme zur Zerstörung des Vertrauens in die EU zu bekämpfen, wird nun europaweit gerätselt, was denn „der Gesetzgeber“ mit dieser oder jener vagen Formulierung gemeint haben könnte, wie man sie anwenden sollte." Quelle: DWN
von wbs-law
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Zeitgleich tritt ein dazu gehöriges BDSG neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft, das die DSGVO zum Teil modifiziert und konkretisiert. Die DSGVO wird außerdem ergänzt werden durch die noch in Abstimmung befindliche EU-e-Privacy-Verordnung, die voraussichtlich 2019 in Kraft treten soll und Internet- und Telemediendienste betrifft.
Ziel der DSGVO ist zunächst ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Betroffene). Personenbezogene Daten sollen dadurch stärker geschützt werden, gleichzeitig soll aber auch ihr freier Verkehr besser gewährleistet werden.
Bild: Pixabay