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Polizisten gehen vollhaftend in das Risiko – Ist die Bundespolizei privilegiert und arbeitet abgesichert?

Recht
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Bei allen Schreiben der Landespolizei (zumindest in RLP) wird auf den Formularausgaben (das sind die Ausdrucke anhand der im Computer bearbeiteten Maske) unten unter dem Unterschriftsfeld folgende Bezeichnung aufgeführt: Vorname, Nachname, Dienstgrad, Unterschrift

Würden die Polizisten dies so unterschreiben und die automatisch in das Formular übernommenen Feldvariablen korrekt nach Vorgabe ausgefüllt, würde der Polizist als juristische Person unterzeichnen und wäre somit nicht rechtsfähig und auch nicht haftend, dafür hat er ja seine Versicherung bzw. ist der Staat als haftende Instanz für seine Kreation nach EGBGB Art.10 und HGB §17 verantwortlich.

Da aber die übernommenen Variablen nur den Nachnamen, Dienstgrad ausgeben, unterzeichnet der Polizist als Natürliche Person, der "Vorname" ist das Zuordnungsmerkmal "Dienstgrad".

Damit geht er voll haftend für das unterzeichnete Dokument, komplett privat und persönlich in die Haftung und alle illegal daraus erschaffenen Titel werden im schlimmsten Falle (wenn man korrekt dagegen vorgeht und wir den Titel zerstören) ihm aufs Auge gedrückt, er pokert mit seiner Pension und seinem Privatvermögen.

Im übrigen ist dies bei der Bundespolizei nicht der Fall, dort werden die Ausdrucke korrekt erfaßt und auch mit den korrekten Variablen aus dem Login am Dienstrechner befüllt. Sodas dort der Polizist mit 1. Buchstabe Vorname, Nachname, Dienstgrad eingetragen wird.

Warum nur die Bundespolizei aus der Haftung genommen wurde, sollte beim Geschäftsführer angefragt werden.

Und auch hier wieder die rechtliche Zuständigkeit /Unterscheidung der natürlichen Person zur juristischen Person. Das Thema der Staatsangehörigkeit, gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 RuStAG wird damit auch für die nicht privilegierten Polizisten immer interessanter.

Bild von Buchholz Marcel auf Pixabay