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Das Merkelsystem fast gekippt - Hatten die Ratsmitglieder in Flensburg Angst?

Deutschland
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Aktualisiert 27.Feb. 2017, jb

Die Klagen gegen den grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag nehmen in gesamt Deutschland zu. Im vorauseilendem Gehorsam der FAZ, wird den GEZ-Gegnern schon mal die Hoffnung genommen, da die Verfassungsmäßigkeit für das Gericht geklärt sei. [1]

An dieser Stelle sei festzustellen... ES IST GEKLÄRT.

Die Wählergemeinschaft „WIR in Flensburg“ hat in kompetenter Weise, genau die Punkte, der das Grundgesetz verletzenden Sachverhalte ausgearbeitet und öffentlich in der Ratsversammlung der Stadt Flensburg angezeigt.

„Die Abteilung Finanzen vertritt dabei die Auffassung, sie müsse Amtshilfe für den Gläubiger NDR erbringen und auf die Bürgerinnen und Bürger durchgreifen. Dazu verschickt die Abteilung Briefe mit den Überschriften "Pfändungsankündigungen" oder "Androhung der Zwangsvollstreckung"

Lesen Sie sich in die Chronologie des Antrages RV-126/2016 ein und urteilen Sie selbst! [2]

Obwohl eine prüfbare, rechtlich einwandfreie Grundlage dargestellt worden ist, wurde der Antrag nur von der WiF-Fraktion und einem fraktionslosen Mitglied befürwortet, der Rest des Rates hat sich den Fraktionszwängen der Parteien und ev. anderen Verpflichtungen gebeugt und dagegen gestimmt. Sie haben damit gegen geltendes Grundrecht gestimmt.

Die schärfste Waffe gegen das verkommene politische System ist das Grundgesetz.

Die Grundrechte binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung als unmittelbar geltendes Recht.

Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unterworfen. Zu dieser verfassungsmäßigen Ordnung gehören ausschließlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommene Gesetze. Jede Art von Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

Im Ergebnis verfügt kein Landesparlament über die grundgesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Landesgesetzen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allgemein zugängliche Quelle gemäß Art. 5 GG. [3]

 

Was geschieht hier? Die Stadt Flensburg ist exemplarisch für fast alle Gemeindevertretungen in Deutschland zu sehen. Die Schnittstelle zwischen der kriminalisierten Gesetzgebung aus dem Schauspielerviertel der „Regierung“ und dem Bürger, ist der Bürgermeister und die Ratsmitglieder. Hier ist es entscheidend, das engagierte Bürger in Wählergemeinschaften, wie die WiF u.a., eine Transparenz und Öffentlichkeit in die Entscheidungsprozesse der Kommunalpolitik sicherstellen, die die Abhängigkeiten der etablierten Seilschaften aus Lobbyisten, Postenjägern, Opportunisten und Feiglingen in ihre Grenzen sichtbar werden lässt.

D.h. nicht mehr und nicht weniger, das eigenverantwortliche Handeln ist verstärkt aufzunehmen. Die Stärkung der Wählergemeinschaften, verdrängt die Vasallen des Systems von den Schalthebeln der Kommunalpolitik und schafft eine stabile Politik, die für die Gemeinde und deren Bürger einsteht.

Diesmal haben die Lobbyisten, noch die Offenbarung ihres schändlichen Handels abwehren können. Beim nächsten Mal, werden mehr Bürger das Grundrecht einfordern, dann ist Schluss mit dem neoliberalen Wahnsinn.

Die Grundrechte werden nicht in Berlin vertreten. Die Grundrechte sind in den Gemeinden einzufordern und durchzusetzen und dann wird der „Regierung“ erklärt, was „die Macht kommt aus dem Volk“ bedeutet.

Informieren Sie sich, bilden Sie sich weiter und verbreiten Sie dieses Wissen. Für weitere Informationen stehen ihnen die Ausarbeitungen der Grundrechtepartei zu Verfügung.

Link: Grundrechtepartei

 

[1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/klagen-gegen-rundfunkbeitrag-nehmen-zu-14893277.html

[2] http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege

[3] https://rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bverfg/#1-unzulaessigkeit-des-erlasses-von-landesgesetzen-unter-verstoss-gegen-das-grundgesetz

 Bild: Wikkipedia

 

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